Mit dem flächendeckenden bundesweiten Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Umstieg auf eMobility vorantreiben.

Dazu wurde im Juli 2021 die Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ veröffentlicht. Mit insgesamt 500 Millionen Euro werden 50.000 Ladepunkte, davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte, gefördert.  

Worauf es ankommt? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

Was wird gefördert? 

Die Förderung betrifft ausschließlich den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladepunkte:

  • Normalladepunkte (NLP): mit einer maximalen Ladeleistung von 3,7 kW bis 22 kW
  • DC-Schnellladepunkte (SLP): mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 22 kW

Welche Voraussetzungen sind für die Förderung zu beachten?   

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich ist.  Sprich: Die Ladestation muss sich im öffentlichen Straßenraum befinden. Bei einer Installation auf privatem Grund muss der dazugehörige Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis befahren werden können.

Weitere Informationen dazu, was es bei der Benutzung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten zu beachten gilt, finden Sie hier.

Eine weitere, wichtige Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Förderbeträge von der zeitlichen Zugänglichkeit abhängig sind:

  • Bei zeitlich uneingeschränkter Zugänglichkeit (24 Stunden, 7 Tage) gelten die maximalen Förderquoten
  • Die Zugänglichkeit kann zeitlich beschränkt werden. Dann gilt es aber, ein Mindestzeitfenster zu beachten: der Zugang muss mindestens werktags (Montag – Samstag) für 12 Stunden öffentlich möglich sein. In diesem Falle halbieren sich die maximalen Förderbeträge.

Falls die Ladestation kürzer oder gar nicht öffentlich zugänglich ist, kann nicht gefördert werden.

Wer kann einen Förderantrag stellen? 

Antragsberechtigt sind „natürliche und juristische Personen“. Die Förderung kann also beantragt werden von allen Unternehmen, Städten und Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen sowie Privatpersonen, die den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit öffentlichem Zugang planen.

Mit welcher Förderhöhe können Antragsteller rechnen?

Die maximale Förderhöhe für die Ladestationen variiert je nach Ladepunkt-Kategorie und Bedarfsgebiet. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.

Ladepunkt-Kategorie Maximaler Förderbetrag Maximale Förderquote
NLP (3,7 kW bis 22 kW) 2.500 Euro 60 Prozent
SLP 1 (22 kW bis 100 kW) 10.000 Euro 60 Prozent
SLP 2 (mehr als 100 kW) 20.000 Euro 40 Prozent oder 60 Prozent

Gibt es regionale Unterschiede bei der Förderung?

Ja, die Förderhöhe ist regional unterschiedlich. Als Basis für die regionale Verteilung der Förderungen werden 100 sogenannte Kontingentregionen verwendet, die jeweils mehrere Postleitzahlengebiete umfassen. Für jede Ladepunkt-Kategorie und jede Kontingentregion gibt es einen festen Anteil an geförderten Ladepunkten.

Das führt dazu, dass bei der Antragsbearbeitung solche Ladepunkte bevorzugt behandelt werden, deren Standort einem hohen Bedarf zugeordnet wird. Die Bedarfsberechnung für die jeweiligen Postleitzahlengebiete ist online einsehbar unter www.deutschlandnetz.de.

Wann und wo kann die Förderung beantragt werden?

Innerhalb dieses ersten Aufrufs zur Antragseinreichung können Förderungen zwischen dem 31.08.2021 und 18.01.2022 beantragt werden. Insgesamt läuft das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ noch bis 2025.

Anträge sind über das elektronische Antragsportal easy-Online einzureichen: foerderportal.bund.de/easyonline.

Weitere Förderungen und Vergünstigungen, die beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Anspruch genommen werden können, sind hier zusammengefasst.

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