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Installation von Ladestationen im Mehrfamilienhaus

Die Zahl der ElektroautobesitzerInnen steigt – und damit die Nachfrage nach Möglichkeiten zum Aufladen der Fahrzeuge. Wir haben Ihnen die wichtigsten Infos zur Installation einer Ladestation in Mehrfamilienhäusern in 3 Schritten zusammengefasst.

Anspruch auf Lademöglichkeiten

WohnungseigentümerInnen haben künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für eAutos gestattet wird. Diese Maßnahmen bedürfen künftig nicht mehr der Zustimmung aller WohnungseigentümerInnen. Die Kosten sollen die begünstigten EigentümerInnen tragen. Auch MieterInnen haben künftig einen Anspruch darauf, dass VermieterInnen den Einbau einer Elektro-Ladestation auf Kosten der MieterInnen gestatten.

Förderung von Ladestationen in Wohnobjekten

Folgendermaßen sollten Sie bei einem Anschaffungswunsch vorgehen:

1. Benachrichtigung der HausbesitzerInnen oder Hausverwaltung

Ohne die Erlaubnis der HausbesitzerInnen oder der Eigentümerversammlung können Sie keine Ladestation anschaffen. Daher ist der erste Schritt per eMail oder Brief die HausbesitzerInnen oder Hausverwaltung über Ihre geplante Anschaffung schriftlich zu informieren. Wichtige Punkte bei der Klärung der Ladestation-Frage sind außerdem die Stromabrechnung, die Situation bei Auszug aus der Mietwohnung und die Kostenbeteiligung von MieterInnen und EigentümerInnen. In geschlossenen Räumen, wie einer Tiefgarage, kann es außerdem Auflagen bezüglich der lüftungstechnischen Ausstattung geben.

2. Entscheidung abwarten

Selten entscheidet eine Person alleine über so ein Vorhaben, meist wird eine Eigentümerversammlung einberufen, um über die Installation zu entscheiden. Wie bereits erwähnt, können Sie Ihren Anspruch auf Lademöglichkeit geltend machen. Es kann von Vorteil sein, wenn Sie selbst bei der Versammlung anwesend sind – so können Vorurteile aus dem Weg geräumt und hilfreiche Infos gegeben werden. Zusätzlich sind bei Gemeindeämtern, Ladestationsanbietern und Netzbetreibern, zu erfragende Genehmigungspflichten zu erfüllen.

3. Auswahl der Elektrofachkraft und der passenden Ladestation

Ist Ihr Vorhaben erst einmal von der Hausverwaltung abgesegnet, können Sie sich auf die Suche nach der passenden Ladestation für Ihr Elektroauto machen und diese von einer ausgebildeten Elektrofachkraft installieren lassen. Da eine Ladestation mit einem Starkstromanschluss (400 Volt Dreiphasenwechselstrom) verbunden werden muss, bedarf es einer Neuverkabelung. Außerdem muss eine Zählereinrichtung angebracht werden, um den Strom der Ladestation unabhängig vom Hausstrom abrechnen zu können.

Oftmals muss die Ladestation vor der Inbetriebnahme noch einmal von der hauseigenen Elektrofachkraft überprüft werden. Anschließend sollte im Bestfall ein zertifiziertes VDE-Prüfprotokoll vorliegen.

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