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Eichrecht in der eMobility

Elektromobilität ist kein Zukunftsthema mehr, sondern jetzt schon eine lohnenswerte Alternative  zu herkömmlichen Verbrennern. Ein Ausbau der Ladeinfrastruktur ist  daher unumgänglich. Die deutschen Verordnungen zum Eichrecht erscheinen dabei auf den ersten Blick eher hinderlich. Tatsächlich stellt das Eichrecht für FahrerInnen aber Transparenz bei Ladevorgängen sicher und ist somit ein Muss, wenn Ladevorgänge rechtswirksam abgerechnet werden sollen.

Was ist eigentlich das Eichrecht?

Das deutsche Mess- und Eichrecht legt unter anderem fest, welche Anforderungen für Messgeräte einzuhalten sind. Damit sollen korrekte Messergebnisse gewährleistet werden. Die Eichordnung ist vor allem dann wichtig, wenn Messungen Grundlage für Rechtsgeschäfte und Bezahlung sind, wie das bei bei Wasser-, Gas-, Wärme- oder Elektrizitätszählern der Fall ist.

An dieser Stelle wird das Eichrecht wichtig für die Elektromobilität. Denn die in Ladestationen verbauten Elektrizitätszähler, müssen eichrechtskonforme Messungen garantieren, um den Stromverbrauch rechtssicher angeben zu können.

Was bedeutet Eichrechtskonformität für die Elektromobilität?

Ursprünglich wurde FahrerInnen beim Laden ihrer Fahrzeuge nicht zwingend ersichtlich zu welchen Konditionen sie bei den jeweiligen AnbieterInnen Strom beziehen können. Auch der tatsächliche Verbrauch und dessen Kosten blieben ein Rätsel bis die Zahlung letztendlich vom Konto abgebucht wurde.

Noch dazu hatten die verschiedenen Betreiber der Ladestationen unterschiedliche Abrechnungsformen. Entweder wurden Pauschalbeträge je Kilowattstunde (kW/h) verrechnet, das aber ohne den eigenen Stromverbrauch der Ladestation abzuziehen,  oder es wurden Cent-Beträge pro Lademinute in Rechnung gestellt. Manche Abrechnungsmodelle haben sogar beides kombiniert.

Das Eichrecht hat das Anbieterchaos beendet und sorgt seitdem für klare Regelungen. Für die Betreiber der Ladestationen heißt das konkret, dass die integrierten Elektrizitätszähler kilowattstunden-genau abrechnen müssen. Für die FahrerInnen von Elektroautos ist somit bereits vor Beginn des Ladevorgangs klar, was ihnen pro kW/h an Storm berechnet wird.

Was bedeutet eichrechtskonformes Laden?

Damit eine Ladestation als eichrechtskonform gilt, muss sie die sogenannte „Baumusterprüfbescheinigung“ des VDE-Institutes vorweisen können. Das bedeutet, dass die integrierten Elektrizitätszähler der Ladestationen den Anforderungen des VDE-Institutes bzw. der Messgeräte-Richtline (Measuring Instruments Directive, MDI) standhalten müssen.

Das Eichrecht sorgt damit hauptsächlich für Transparenz und Verlässlichkeit bei den FahrerInnen. Und für Nachrüstarbeiten bei nicht eichrechtskonformen Ladestationen.Das Gesetz ist 2015 in Kraft getreten, greift aber durch Sonderregelungen und Fristverlängerungen erst seit dem 01. April 2019 vollumfänglich.

Sie planen Ihren Fuhrpark auf Elektrofahrzeuge umzurüsten oder wollen Ladevorgänge eichrechtskonform abrechnen?

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen und individuelle Lösungen zur Verfügung.

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