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München: Das neue Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe  

Die bayerische Landeshauptstadt München fördert ab dem 1. April 2023 Elektromobilität für Gewerbeimmobilien und Unternehmen mit Sitz in München. Das neue Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe wurde bereits am 29. Juni 2022 vom Münchner Stadtrat beschlossen. Seitdem ist die Anmeldung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns möglich. Gefördert werden die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, als auch der Aufbau und die Vorrüstung von Ladepunkten inklusive Beratungsleistungen. Für Unternehmen mit Sitz in München ist daher jetzt ein geeigneter Zeitpunkt auf Elektromobilität umzusteigen oder die eigene Ladeinfrastruktur zu erweitern und dabei von den finanziellen Vorteilen zu profitieren.   

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zur neuen Förderung für Sie zusammengefasst. 

Was ist Ziel der Förderung?  

Ziel der Förderung ist es, die lokalen CO₂ -Emissionen, Schadgase, Feinstaub und Lärm im Stadtgebiet zu reduzieren. Dabei werden auch die Ziele des Verkehrsentwicklungsplans und der Leitbildökologie der Landeshauptstadt München im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts „Perspektive München“ berücksichtigt. 

Ein Schwerpunkt des Förderprogramms liegt auf der Unterstützung von BetreiberInnen und EigentümerInnen von Ladestationen. Diese können finanzielle Unterstützung erhalten, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur in München voranzutreiben und die Attraktivität der Elektromobilität zu erhöhen. Die Ladestationen müssen öffentlich zugänglich sein, den geltenden technischen Anforderungen entsprechen und erneuerbare Energiequellen nutzen. 

Was wird gefördert? 

Das Förderprogramm unterstützt den Ausbau von Ladestationen für klimafreundliche Fahrzeuge. Daher wird die Errichtung von öffentlich oder privat zugänglichen Ladestationen auf Privatgrundstücken gefördert. Die Ladestationen können über einen oder mehrere Ladepunkte verfügen. Ob eine Ladesäule öffentlich zugänglich ist, richtet sich nach den Anforderungen der Ladesäulenverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

Förderfähige Ladeinfrastruktur:  

  • Vorrüstung für Normalladepunkte
  • Anschaffung von Normalladepunkten 
  • Installation von Schnelladepunkten (inklusive Vorrüstung) 

Welche Förderbeträge können die AntragstellerInnen erwarten? 

Die Förderhöhe beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtkosten (ohne USt.)  

  • Maximale Fördersumme von 1.000 Euro pro Vorrüstung für einen Normalladepunkt  
  • 500 Euro pro Anschaffung eines Normalladepunkts  
  • 10.000 Euro pro Installation eines Schnellladepunkts 

Die Förderung pro AntragstellerIn ist auf eine Höchstzahl von 50 Ladepunkten oder Vorrüstungen pro Kalenderjahr begrenzt . 

Wer hat Anspruch auf die Förderung? 

Im Rahmen des Förderprogramms wird eine große Zielgruppe bei der Anschaffung von Ladeinfrastruktur und eFahrzeugen unterstützt. Antragsberechtigt sind grundsätzlich sowohl natürliche als auch juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Gewerbetreibende und Wohnungseigentümergemeinschaften, um von den Fördermöglichkeiten zu profitieren. 

Die Voraussetzung ist, dass sich der Hauptwohnsitz, der Firmensitz oder die Niederlassung im Münchner Stadtgebiet befindet. Im Falle eines Antrags einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss das entsprechende Objekt ebenfalls im Stadtgebiet München angesiedelt sein. 

Wo können Anträge gestellt werden? 

Anträge können im Online Antragsportal der Stadt München eingereicht werden, um von den Fördermöglichkeiten zu profitieren. Weiterführende Informationen zu Förderung erhalten Sie im offiziellen Stadtportal München.

Hinweis: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab dem 1. Juli 2022 möglich, jedoch müssen hier AntragstellerInnen den Beginn der Maßnahme unter der E-Mail-Adresse emobil.rku@muenchen.de mitteilen. Sobald die Möglichkeit eines vorzeitigen Beginns bestätigt wird, kann die Maßnahme begonnen werden. 

Keine passende Förderung für Ihr Projekt? Hier finden Sie eine Übersicht über alle Förderungen und Vorteile für die Elektromobilität. 

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