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Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus – geplant, geliefert, abgerechnet

Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus – geplant, geliefert, abgerechnet

reev Living ist die komplette Ladelösung und übernimmt Stromlieferung und Fahrer-Management für die Ladepunkte in Ihrem Bestand. Inklusive Lasmanagement. Sie bleiben Eigentümer – ohne Betreiberpflichten, ohne Abrechnungsaufwand, ohne 24/7-Bereitschaft.

Diese Seite bündelt die Informationen für Wohnungsunternehmen und Bestandshalter. Einen allgemeinen Überblick zu reev Living finden Sie auf der reev Living Übersichtsseite .
Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus mit reev Living in einer Tiefgarage
BMV-gefördert

Bis zu 1.500 € je Ladepunkt,
1.300 € je vorbereitetem Stellplatz

Einreichen bis 15.10.2026 Zur offiziellen BMV-Förderung →
Wächst mit dem Bedarf

Nachfragegesteuerter Ausbau – nur wer lädt, zahlt

100 % zertifizierter Ökostrom

Belegbar und BMV-konform

24/7 In-App-Support für FahrerInnen

Schnell, persönlich, verlässlich


Preistransparenz für NutzerInnen

Günstiger als übliche öffentliche Ladetarife.

6,90 € /Monat + 0,29 - 0,39 €/kWh

Nur wer lädt, zahlt.

Gewerbesteuer

Ihre erweiterte Kürzung bleibt unberührt

§ 9 Nr. 1 GewStG

Wohnungsunternehmen, die ausschließlich eigenen Immobilienbestand verwalten, sind über § 9 Nr. 1 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Entscheidend ist das Wort „ausschließlich“: Schon der eigene Betrieb von Ladestationen kann den Vorteil gefährden. In unserem Modell erzielt Ihr Unternehmen keine Stromerlöse, weil reev liefert und mit den FahrerInnen abrechnet. Die Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihrer Steuerabteilung.

LAstmanagement

Lastmanagement inklusive

Intelligentes Lastmanagement für Mehrfamilienhäuser

Das dynamische Lastmanagement von reev verteilt die verfügbare Anschlussleistung bedarfsgerecht auf die Ladepunkte. So werden Lastspitzen reduziert, der Gebäudeanschluss entlastet und die Ladeinfrastruktur kann mit dem tatsächlichen Bedarf wachsen. Die konkrete Auslegung – einschließlich erforderlicher Hardware und der jeweils anwendbaren Anforderungen nach § 14a EnWG – wird vor der Investition anhand des Netzanschlusses und der Objektbedingungen geprüft.

Was Sie wissen wollen

Drei Fragen – drei klare Antworten für Ihr Wohnungsunternehmen

01 – Wie kommt Ladeinfrastruktur in mein Mehrparteienhaus?

Von der Bestandsaufnahme bis zum ersten Ladevorgang in vier Schritten. Wer was macht, ist von Anfang an klar geregelt.

Schritt 1
Bestandsaufnahme
& Bedarf

Wir erfassen Stellplätze, Netzanschluss und Ladebedarf im Objekt.

Schritt 2
Planung & Angebot

Sie erhalten ein skalierbares Konzept mit klarer Kosten- und Förderübersicht.

Schritt 3
Installation mit reev ready

Ihr Elektrofachbetrieb installiert vorkonfigurierte reev ready Hardware – für weniger Konfigurationsaufwand und eine schnelle, planbare Umsetzung.

Schritt 4
Erster Ladevorgang,
reev übernimmt

Ab dem ersten Laden übernimmt reev Stromlieferung, Fahrer-Management, Abrechnung und Support.

02 – Wer kümmert sich um Betrieb und Abrechnung?

Nach der Installation läuft der Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus über reev: eichrechtskonforme Abrechnung gegenüber den Fahrern, dynamisches Lastmanagement sowie ein §14a-ready Setup für netzdienlichen Betrieb, 24/7-Support und ein reibungsloser Umgang mit Mieterwechseln – ohne dass Sie zum Betreiber werden.

reev: Stromlieferung, Fahrer-Management, Abrechnung, Support
Elektrofachbetrieb: Installation & Service
Sie: bleiben Eigentümer der Infrastruktur

03 – Was kostet es und gibt es aktuell eine Förderung?

Die Investitionskosten sind projektspezifisch und hängen unter anderem vom Gebäude, der Anzahl der Stellplätze und der vorhandenen Infrastruktur ab. Für die Förderung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern gelten aktuell folgende Höchstbeträge: maximal 1.300 € je elektrifiziertem Stellplatz ohne installierte Wallbox, maximal 1.500 € je elektrifiziertem Stellplatz mit Wallbox und maximal 2.000 € mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Anträge können seit dem 15.04.2026 gestellt werden. Für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand endet die Einreichungsfrist am 15.10.2026.

KOsten & Förderung

Rechenbeispiel: Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus

Position
Wert (Beispiel)*
Vorrüstung für 20 Stellplätze
Basisinfrastruktur und Vorbereitung der Stellplätze
ca. 40.000 € netto*
Förderung Vorrüstung
20 × 1.300 € = 26.000 €
entspricht im Rechenbeispiel ca. 65 % der Investition
Verbleibender Anteil Vorrüstung
ca. 14.000 €
ca. 700 € je vorbereitetem Stellplatz
Wallbox je Stellplatz
zusätzlich zur bereits vorhandenen Vorrüstung
ca. 1.667 € netto*
Zusätzlicher Förderbetrag gegenüber der Vorrüstung
ca. 200 €
entspricht im Rechenbeispiel ca. 12 %
Verbleibender Betrag je Wallbox
ca. 1.467 €
Laufender Aufwand Wohnungsunternehmen
0 € – reev übernimmt Stromlieferung, Fahrer-Management, Abrechnung und Support
Bewohner zahlen
6,90 €/Monat + 0,29–0,39 €/kWh – nur wer lädt, zahlt
* Unverbindliches Rechenbeispiel: Sämtliche dargestellten Preise, Kosten, Förderbeträge, Förderquoten und Berechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen kein verbindliches Angebot oder eine Preisgarantie dar. Die tatsächlichen Investitions- und laufenden Kosten sowie Fördermöglichkeiten sind projektspezifisch und können insbesondere je nach baulichen und technischen Gegebenheiten, Umfang der erforderlichen Basisinfrastruktur, Anzahl der Stellplätze und Ladepunkte, Material- und Installationsaufwand sowie den zum Zeitpunkt der Umsetzung geltenden Preisen und Förderbedingungen abweichen. Maßgeblich ist das individuelle Angebot für das jeweilige Projekt. Alle Angaben ohne Gewähr.
WARUM DAS MODELL TRÄGT

Der Beweis liegt in Zahlen und Rechtssicherheit

Eichrechtskonforme Abrechnung


gegenüber den FahrerInnen

Intelligentes Energiemanagement


Lastspitzen reduzieren und den Gebäudeanschluss entlasten

Gestattungsvertrag


als geprüftes Muster für Ihre Sicherheit

Keine Betreiberpflichten


Eigentümer bleiben, Aufwand abgeben

Gewerbe-steuerprivileg


Nach § 9 Nr. 1 GewStG
(Eigenbetrieb)

Lastmanagement inklusive

Damit der vorhandene Netzanschluss reicht (zusätzliche Hardware benötigt).

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus

Wer haftet für die Ladeinfrastruktur?

Die Verantwortlichkeiten werden von Anfang an klar geregelt. Das Wohnungsunternehmen bleibt Eigentümer der Ladeinfrastruktur. reev übernimmt Stromlieferung, Fahrer-Management, Abrechnung und Fahrer-Support; Installation und technischer Service der Hardware liegen beim Elektrofachbetrieb.

Muss der Vermieter eine Wallbox erlauben? § 554 BGB in der Praxis

Bewohner können nach § 554 BGB unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Der Anspruch gilt nicht uneingeschränkt und hängt insbesondere von der Zumutbarkeit im konkreten Fall ab.

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nachdem, ob es um ein Mietverhältnis oder um Wohnungseigentum geht, ob eine eigene Wallbox oder gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur gewünscht ist und wie Kostenübernahme, Rückbau und Sicherheitsleistung geregelt sind. Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Die praktische Alternative zu Einzelanträgen ist ein Gesamtkonzept für das Quartier. Statt jede Anfrage einzeln zu prüfen, zu genehmigen und über Rückbau und Sicherheitsleistung zu verhandeln, verweisen Sie auf eine Lösung, die für alle Stellplätze im Objekt gilt. Aus dem Genehmigungsvorgang wird eine Auskunft.

Wie funktioniert die Förderung?

Für Mehrparteienhäuser im Bestand gelten gestaffelte Förderbeträge: 1.300 € je vorbereitetem Stellplatz, 1.500 € je Ladepunkt und 2.000 € je bidirektionalem Ladepunkt.

Ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist, hängt vom jeweils geltenden Förderprogramm, dem Zeitpunkt der Antragstellung und den Voraussetzungen im konkreten Projekt ab. Eine Förderzusage kann reev nicht garantieren. Antragsberechtigt ist der Eigentümer, reev unterstützt bei den Unterlagen.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat Ladeinfrastruktur?

Entscheidend ist, ob Einnahmen aus dem Ladestrom als kürzungsschädlich gelten. In diesem Modell erzielt Ihr Unternehmen keine Stromerlöse, und die Einnahmen aus dem Gestattungsvertrag lassen sich innerhalb der Unschädlichkeitsgrenze berücksichtigen. Die Bewertung im Einzelfall hängt von Eigentum, Betriebsmodell und Abrechnung ab und bleibt bei Ihrer Steuerabteilung oder Ihrem Steuerberater.

Ladeinfrastruktur kann für Wohnungsunternehmen insbesondere im Zusammenhang mit der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG steuerlich relevant sein.

Was gilt bei Kundenanlagen, Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung?

Die energierechtliche Einordnung von Versorgungskonzepten im Mehrfamilienhaus hängt von der jeweiligen technischen und vertraglichen Ausgestaltung ab. Für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG gelten eigene gesetzliche Voraussetzungen. Auch die Einordnung bestehender Kundenanlagen und aktuelle Rechtsprechung können für Bestandsobjekte relevant sein.

Nach dem BGH-Urteil zur Kundenanlage ist die Einordnung bestehender Sammelanschlüsse in vielen Objekten neu zu bewerten. Wir prüfen sie mit Ihnen, bevor ein Ladekonzept festgelegt wird. Die Abrechnung des Ladestroms läuft über reev beziehungsweise den im Vertragsmodell benannten Lieferanten, nicht über Ihr Wohnungsunternehmen.

Was, wenn die Netzanschlussleistung im Objekt nicht ausreicht?

Der Netzbetreiber gibt eine Anschlussleistung vor. Das dynamische Lastmanagement von reev verteilt sie auf die Ladepunkte und unterstützt die technische Umsetzung der jeweils anwendbaren Anforderungen nach § 14a EnWG. In vielen Bestandsobjekten trägt der vorhandene Netzanschluss dadurch mehr Ladepunkte als zunächst gedacht, und ein Netzausbau ist nicht der erste Schritt. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Netzanschluss, Netzbetreiber, Messkonzept und eingesetzter Hardware ab. Ob die Leistung in Ihrem Objekt reicht, prüfen wir vor der Investition.

Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für das Wohnungsunternehmen?

reev übernimmt zentrale laufende Prozesse wie Stromlieferung, Fahrer-Management, Abrechnung und den Support für Fahrer. Das Wohnungsunternehmen muss dadurch keine individuelle Verbrauchsabrechnung für die einzelnen Nutzer durchführen. Technische Hardwarethemen werden bei Bedarf mit dem zuständigen Elektrofachbetrieb oder Servicepartner geklärt.

Wie lange läuft der Vertrag?

Der Gestattungsvertrag hat keine feste Laufzeit. Eine Kündigung ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende beiderseitig in Textform möglich.

Daneben bestehen für beide Seiten außerordentliche Kündigungsrechte aus wichtigem Grund. Die maßgeblichen Regelungen ergeben sich aus dem Gestattungsvertrag.

Nächster Schritt
Bedarf prüfen lassen

Bereit für den nächsten Schritt?

Ladekonzept anfordern

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