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Neue steuerliche Vorteile für E-Dienstwagen: Das sollten Unternehmen jetzt wissen

Neue steuerliche Vorteile für E-Dienstwagen: Das sollten Unternehmen jetzt wissen

Was die Wachstumsinitiative der Bundesregierung für Unternehmen bedeutet

Mit ihrer Wachstumsinitiative möchte die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft stärken und gleichzeitig die Dekarbonisierung vorantreiben. Ein zentraler Baustein dabei: steuerliche Vorteile für Unternehmen, die auf rein elektrische Fahrzeuge umsteigen. Seit Juli 2024 gelten dafür neue steuerliche Regeln, die sowohl die Anschaffung als auch den Betrieb von Elektrofahrzeugen finanziell attraktiver machen – für Unternehmen und Mitarbeitende.

Welche Vorteile ergeben sich genau? Und was sollten Betriebe jetzt beachten? Hier ein kompakter Überblick.

Schnellere Abschreibung für Elektrofahrzeuge

Seit Juli 2024 können Unternehmen 40 % der Anschaffungskosten für rein elektrische Fahrzeuge direkt im ersten Jahr abschreiben.
Die restlichen 60 % werden über einen Zeitraum von sechs Jahren verteilt.

Gültig für:

  • – Fahrzeuge, die zwischen Juli 2024 und Dezember 2028 angeschafft bzw. zugelassen werden

  • – Rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge (keine Plug-in-Hybride)

Vorteil für Unternehmen:
– schnellere steuerliche Entlastung
– mehr Liquidität in der Investitionsphase
– erleichterter Umstieg für Flottenmodernisierung

Dienstwagenbesteuerung wird attraktiver

Bisher galt die 0,25 %-Regelung (für die private Nutzung elektrischer Dienstwagen) nur für Fahrzeuge bis 70.000 € Bruttolistenpreis.
Seit Juli 2024 wurde diese Grenze auf 95.000 € angehoben.

Das bedeutet:

  • – Auch höherwertige E-Fahrzeuge fallen jetzt in die steuerliche Begünstigung

  • – Mitarbeitende zahlen bei privater Nutzung deutlich weniger Geldwertvorteil

  • – Unternehmen können attraktivere Modelle als Dienstwagen anbieten – ein Vorteil fürs Recruiting und Employer Branding

Kurz gesagt: E-Autos werden als Dienstwagen steuerlich noch interessanter – für alle Beteiligten.

Was gilt für Transporter, Lieferfahrzeuge & Spezialfahrzeuge?

Die Regelung unterscheidet nicht nach Fahrzeugtyp – sie gilt für alle rein elektrischen Fahrzeuge, also auch für:

  • – E-Transporter

  • – Liefer- und Servicefahrzeuge

  • – Fahrzeuge im Handwerk, Logistik & kommunalen Fuhrpark

Gerade für Flotten mit hohen Einsatzkilometern lohnt sich die Kombination aus:
– steuerlicher Sonderabschreibung
– geringeren Betriebskosten
– potenziell niedrigeren Wartungskosten

Unternehmen sollten jedoch die konkrete steuerliche Einstufung ihrer Fahrzeugklassen prüfen, da Details je nach Modell, Anwendungsfall und Bilanzierungsart variieren.

Von der Förderung zur Umsetzung: Ladeinfrastruktur nicht vergessen

Der Umstieg auf Elektrofahrzeuge bringt nicht nur steuerliche Vorteile, sondern erfordert auch eine durchdachte Lade- und Betriebsstrategie. Entscheidend ist, dass die Fahrzeuge jederzeit zuverlässig einsatzbereit sind. Eine passende Ladeinfrastruktur am Unternehmensstandort verhindert unnötige Standzeiten und stellt sicher, dass Dienst- und Poolfahrzeuge jederzeit geladen werden können. Gleichzeitig hilft ein intelligentes Lastmanagement dabei, Netzüberlastungen zu vermeiden und Stromkosten zu reduzieren, indem der Energieverbrauch automatisiert gesteuert wird.

Besonders relevant wird außerdem die Abrechnung: Sobald Dienstwagen privat genutzt oder zuhause geladen werden, benötigen Unternehmen eine transparente, automatisierte Lösung zur Erfassung und Zuordnung von Ladevorgängen – sowohl aus steuerlicher Sicht als auch zur Kostenverteilung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden. Ergänzend sorgt ein zentrales Monitoring für Klarheit über Energieverbrauch, Kosten, Ladepunkte und Nutzungsverhalten. Das schafft Kontrolle, erleichtert das Flottenmanagement und vereinfacht die Dokumentation für Förderprogramme oder ESG-Reporting.

Fazit: Jetzt steuerliche Vorteile sichern & zukunftsfähig handeln

Die Bundesregierung setzt klare Anreize für den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität. Durch beschleunigte Abschreibung + erweiterte Dienstwagenbesteuerung wird Elektromobilität für Unternehmen finanziell so attraktiv wie nie.

Wer jetzt umsteigt, profitiert nicht nur steuerlich, sondern stärkt auch:

  • – Arbeitgeberattraktivität

  • – Nachhaltigkeitsstrategie

  • – Kosteneffizienz im Fuhrpark

Der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung: eine passende, skalierbare Ladeinfrastruktur – digital steuerbar, transparent abrechenbar und flexibel erweiterbar.

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