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Nutzungsbedingungen – reev Living

Nutzungsbedingungen - reev Living

Bedingungen für Nutzung des reev-Ladedienstes 

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Diese Ladebedingungen regeln die Nutzung des reev-Ladedienstes durch Endnutzer („Nutzer“). 

1.2 Anbieter des Ladedienstes ist: reev GmbH Sandstraße 3, 80335 München E-Mail: support@reev.com 

1.3 Diese Ladebedingungen gelten ergänzend zu den Nutzungsbedingungen der reev App. Sie regeln das Lade- und Abrechnungsverhältnis, während die App-Nutzungsbedingungen die Nutzung der Software betreffen.


2. Vertragsgegenstand

2.1 reev stellt dem Nutzer einen digitalen Ladedienst zur Verfügung, der insbesondere umfasst: (i) die Autorisierung von Ladevorgängen, (ii) die Erfassung der Ladevorgänge und (iii) die Abrechnung der Nutzung. 

2.2 Gegenstand dieses Vertrages ist nicht: die Errichtung, der technische Betrieb, die Wartung oder die Instandhaltung der Ladeeinrichtungen (Hardware). 

2.3 reev schuldet keinen bestimmten Ladeerfolg, sondern die ordnungsgemäße Bereitstellung des Ladedienstes im Rahmen der technischen und tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. 

2.4 Die technische Betriebsverantwortung für die Ladeeinrichtungen liegt bei einem gesonderten Betreiber, der nicht reev ist. 

2.5 Die Abrechnungsleistung beschränkt sich auf Ladevorgänge an Ladepunkten mit Standardlastprofil (SLP) oder intelligenten Messsystemen (iMSys). Ladepunkte mit registrierender Leistungsmessung (RLM) sind ausgenommen


3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag über die Nutzung des Ladedienstes kommt zustande, indem der Nutzer die Ladebedingungen nach Scannen des QR-Codes oder nach Einladung per E-Mail akzeptiert und sich anschließend in der reev App registriert und die App-Nutzungsbedingungen akzeptiert. 

3.2 Die Nutzung des Ladedienstes setzt ein aktives Nutzerkonto sowie die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels in der reev App voraus.


4. Preise und Entgelte

4.1 Die Nutzung des Ladedienstes ist entgeltpflichtig. 

4.2 Die jeweils geltenden Preise werden dem Nutzer vor Beginn eines Ladevorgangs transparent angezeigt (z. B. auf der Website oder in der reev App). Die angezeigten Preise können standort- oder nutzerspezifisch variieren. 

4.3 Mit dem Start des Ladevorgangs erklärt der Nutzer sein Einverständnis mit den für diesen Ladevorgang angezeigten Preisen. 

4.4 Bei gemeinschaftlicher Nutzung eines Ladepunkts durch mehrere Nutzer behält sich reev das Recht vor, ab einer Standdauer von vierundzwanzig (24) Stunden eine Parkgebühr zu erheben, um eine Nutzung für alle Beteiligten sicherzustellen. 

4.5 reev ist berechtigt, Entgelte insbesondere verbrauchs-, zeit- oder transaktionsbasiert zu erheben.


5. Abrechnung und Zahlung

5.1 Die Abrechnung erfolgt automatisiert auf Grundlage der erfassten Ladevorgänge zusätzlich zur monatlichen Grundgebühr. 

5.2 Rechnungen werden dem Nutzer elektronisch zur Verfügung gestellt. 

5.3 Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsstellung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.


6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Der Vertrag über die Nutzung des Ladedienstes wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 

6.2 Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats kündigen. 

6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


7. Pflichten der Nutzer

7.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die Ladeeinrichtungen bestimmungsgemäß zu verwenden. 

7.2 Der Nutzer ist verpflichtet, für die Nutzung des Ladedienstes die reev App zu verwenden und diese während der Vertragslaufzeit in funktionsfähigem Zustand vorzuhalten. 

7.3 Eine missbräuchliche Nutzung, insbesondere das Blockieren von Ladepunkten ohne aktiven Ladevorgang, ist unzulässig. 

7.4 Störungen oder Schäden sind reev unverzüglich mitzuteilen.


8. Verfügbarkeit und Störungen

8.1 reev bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Ladedienstes. 

8.2 reev übernimmt keine Gewähr für eine jederzeitige, unterbrechungsfreie Nutzung. 

8.3 reev haftet nicht für Störungen, die (i) auf Ausfälle der Ladeeinrichtungen, (ii) Strom- oder Netzausfälle oder (iii) Maßnahmen des Eigentümers, technischen Betreibers oder Wartungsdienstleisters der Ladeeinrichtungen zurückzuführen sind.

9. Haftung

9.1 reev haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet reev nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.  

9.3 Eine Haftung für Schäden, die aus dem technischen Zustand oder Betrieb der Ladeeinrichtungen resultieren, ist ausgeschlossen, soweit reev diese nicht zu vertreten hat.


10. Datenschutz

reev verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers im Zusammenhang mit dem Ladedienst gemäß der Datenschutzerklärung der reev App, abrufbar in der App und auf der Website „reev.com/legal“.


11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht. 

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ladebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

Stand: Juli 2026 

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