reev Living ist die komplette Ladelösung und übernimmt Stromlieferung und Fahrer-Management für die Ladepunkte in Ihrem Bestand. Inklusive Lasmanagement. Sie bleiben Eigentümer – ohne Betreiberpflichten, ohne Abrechnungsaufwand, ohne 24/7-Bereitschaft.
Bis zu 1.500 € je Ladepunkt,
1.300 € je vorbereitetem Stellplatz
Nachfragegesteuerter Ausbau – nur wer lädt, zahlt
Belegbar und BMV-konform
Schnell, persönlich, verlässlich
Günstiger als übliche öffentliche Ladetarife.
Nur wer lädt, zahlt.
Wohnungsunternehmen, die ausschließlich eigenen Immobilienbestand verwalten, sind über § 9 Nr. 1 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Entscheidend ist das Wort „ausschließlich“: Schon der eigene Betrieb von Ladestationen kann den Vorteil gefährden. In unserem Modell erzielt Ihr Unternehmen keine Stromerlöse, weil reev liefert und mit den FahrerInnen abrechnet. Die Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihrer Steuerabteilung.
Das dynamische Lastmanagement von reev verteilt die verfügbare Anschlussleistung bedarfsgerecht auf die Ladepunkte. So werden Lastspitzen reduziert, der Gebäudeanschluss entlastet und die Ladeinfrastruktur kann mit dem tatsächlichen Bedarf wachsen. Die konkrete Auslegung – einschließlich erforderlicher Hardware und der jeweils anwendbaren Anforderungen nach § 14a EnWG – wird vor der Investition anhand des Netzanschlusses und der Objektbedingungen geprüft.
Von der Bestandsaufnahme bis zum ersten Ladevorgang in vier Schritten. Wer was macht, ist von Anfang an klar geregelt.
Wir erfassen Stellplätze, Netzanschluss und Ladebedarf im Objekt.
Sie erhalten ein skalierbares Konzept mit klarer Kosten- und Förderübersicht.
Ihr Elektrofachbetrieb installiert vorkonfigurierte reev ready Hardware – für weniger Konfigurationsaufwand und eine schnelle, planbare Umsetzung.
Ab dem ersten Laden übernimmt reev Stromlieferung, Fahrer-Management, Abrechnung und Support.
Nach der Installation läuft der Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus über reev: eichrechtskonforme Abrechnung gegenüber den Fahrern, dynamisches Lastmanagement sowie ein §14a-ready Setup für netzdienlichen Betrieb, 24/7-Support und ein reibungsloser Umgang mit Mieterwechseln – ohne dass Sie zum Betreiber werden.
Die Investitionskosten sind projektspezifisch und hängen unter anderem vom Gebäude, der Anzahl der Stellplätze und der vorhandenen Infrastruktur ab. Für die Förderung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern gelten aktuell folgende Höchstbeträge: maximal 1.300 € je elektrifiziertem Stellplatz ohne installierte Wallbox, maximal 1.500 € je elektrifiziertem Stellplatz mit Wallbox und maximal 2.000 € mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.
Anträge können seit dem 15.04.2026 gestellt werden. Für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand endet die Einreichungsfrist am 15.10.2026.
gegenüber den FahrerInnen
Lastspitzen reduzieren und den Gebäudeanschluss entlasten
als geprüftes Muster für Ihre Sicherheit
Eigentümer bleiben, Aufwand abgeben
Nach § 9 Nr. 1 GewStG
(Eigenbetrieb)
Damit der vorhandene Netzanschluss reicht (zusätzliche Hardware benötigt).
Die Verantwortlichkeiten werden von Anfang an klar geregelt. Das Wohnungsunternehmen bleibt Eigentümer der Ladeinfrastruktur. reev übernimmt Stromlieferung, Fahrer-Management, Abrechnung und Fahrer-Support; Installation und technischer Service der Hardware liegen beim Elektrofachbetrieb.
Bewohner können nach § 554 BGB unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Der Anspruch gilt nicht uneingeschränkt und hängt insbesondere von der Zumutbarkeit im konkreten Fall ab.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nachdem, ob es um ein Mietverhältnis oder um Wohnungseigentum geht, ob eine eigene Wallbox oder gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur gewünscht ist und wie Kostenübernahme, Rückbau und Sicherheitsleistung geregelt sind. Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Die praktische Alternative zu Einzelanträgen ist ein Gesamtkonzept für das Quartier. Statt jede Anfrage einzeln zu prüfen, zu genehmigen und über Rückbau und Sicherheitsleistung zu verhandeln, verweisen Sie auf eine Lösung, die für alle Stellplätze im Objekt gilt. Aus dem Genehmigungsvorgang wird eine Auskunft.
Für Mehrparteienhäuser im Bestand gelten gestaffelte Förderbeträge: 1.300 € je vorbereitetem Stellplatz, 1.500 € je Ladepunkt und 2.000 € je bidirektionalem Ladepunkt.
Ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist, hängt vom jeweils geltenden Förderprogramm, dem Zeitpunkt der Antragstellung und den Voraussetzungen im konkreten Projekt ab. Eine Förderzusage kann reev nicht garantieren. Antragsberechtigt ist der Eigentümer, reev unterstützt bei den Unterlagen.
Entscheidend ist, ob Einnahmen aus dem Ladestrom als kürzungsschädlich gelten. In diesem Modell erzielt Ihr Unternehmen keine Stromerlöse, und die Einnahmen aus dem Gestattungsvertrag lassen sich innerhalb der Unschädlichkeitsgrenze berücksichtigen. Die Bewertung im Einzelfall hängt von Eigentum, Betriebsmodell und Abrechnung ab und bleibt bei Ihrer Steuerabteilung oder Ihrem Steuerberater.
Ladeinfrastruktur kann für Wohnungsunternehmen insbesondere im Zusammenhang mit der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG steuerlich relevant sein.
Die energierechtliche Einordnung von Versorgungskonzepten im Mehrfamilienhaus hängt von der jeweiligen technischen und vertraglichen Ausgestaltung ab. Für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG gelten eigene gesetzliche Voraussetzungen. Auch die Einordnung bestehender Kundenanlagen und aktuelle Rechtsprechung können für Bestandsobjekte relevant sein.
Nach dem BGH-Urteil zur Kundenanlage ist die Einordnung bestehender Sammelanschlüsse in vielen Objekten neu zu bewerten. Wir prüfen sie mit Ihnen, bevor ein Ladekonzept festgelegt wird. Die Abrechnung des Ladestroms läuft über reev beziehungsweise den im Vertragsmodell benannten Lieferanten, nicht über Ihr Wohnungsunternehmen.
Der Netzbetreiber gibt eine Anschlussleistung vor. Das dynamische Lastmanagement von reev verteilt sie auf die Ladepunkte und unterstützt die technische Umsetzung der jeweils anwendbaren Anforderungen nach § 14a EnWG. In vielen Bestandsobjekten trägt der vorhandene Netzanschluss dadurch mehr Ladepunkte als zunächst gedacht, und ein Netzausbau ist nicht der erste Schritt. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Netzanschluss, Netzbetreiber, Messkonzept und eingesetzter Hardware ab. Ob die Leistung in Ihrem Objekt reicht, prüfen wir vor der Investition.
reev übernimmt zentrale laufende Prozesse wie Stromlieferung, Fahrer-Management, Abrechnung und den Support für Fahrer. Das Wohnungsunternehmen muss dadurch keine individuelle Verbrauchsabrechnung für die einzelnen Nutzer durchführen. Technische Hardwarethemen werden bei Bedarf mit dem zuständigen Elektrofachbetrieb oder Servicepartner geklärt.
Der Gestattungsvertrag hat keine feste Laufzeit. Eine Kündigung ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende beiderseitig in Textform möglich.
Daneben bestehen für beide Seiten außerordentliche Kündigungsrechte aus wichtigem Grund. Die maßgeblichen Regelungen ergeben sich aus dem Gestattungsvertrag.
Das dynamische Lastmanagement verteilt die verfügbare Anschlussleistung bedarfsgerecht auf die Ladepunkte. So kann vorhandene Netzanschlussleistung effizient genutzt und die Ladeinfrastruktur schrittweise erweitert werden. Dabei unterstützt reev die technische Umsetzung der jeweils anwendbaren Anforderungen nach § 14a EnWG.
Die einzelnen Ladevorgänge werden dem jeweiligen Nutzer eindeutig zugeordnet und auf Basis eichrechtskonformer Messwerte abgerechnet. Bewohner erhalten dadurch eine transparente Abrechnung ihrer tatsächlich geladenen Energiemenge.
Bei vorkonfigurierter reev ready Hardware ist die eichrechtskonforme Abrechnung Teil des Setups. Bei übernommenen Bestandsanlagen prüfen wir im Projekt, ob Messhardware und Installation die Voraussetzungen erfüllen.
Die Ladeinfrastruktur bleibt am Objekt bestehen. Nutzer können im System ab- und neu angemeldet werden, ohne dass die Ladehardware neu eingerichtet oder die Infrastruktur neu aufgebaut werden muss.
Bestehende Ladepunkte können grundsätzlich berücksichtigt werden, sofern Hardware, technische Voraussetzungen sowie die Anforderungen an Messung und Abrechnung kompatibel sind. Ob eine vorhandene Installation geeignet ist, prüfen wir im konkreten Projekt.
Nicht jeder Stellplatz muss sofort mit einem Ladepunkt ausgestattet werden. Ladepunkte und vorbereitete Stellplätze können so geplant werden, dass die Infrastruktur mit dem tatsächlichen Bedarf wächst und später schrittweise erweitert werden kann.
reev ready Hardware ist bereits ab Werk für den Einsatz mit reev vorkonfiguriert. Das bedeutet weniger Konfigurationsaufwand vor Ort und eine weniger fehleranfällige Installation. Dadurch wird die Inbetriebnahme für den Elektrofachbetrieb einfacher und planbarer.
Bei vorkonfigurierter reev ready Hardware ist die eichrechtskonforme Abrechnung Teil des Setups. Bei übernommenen Bestandsanlagen prüfen wir im Projekt, ob Messhardware und Installation die Voraussetzungen erfüllen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Ladekonzept anfordern →„*“ zeigt erforderliche Felder an
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