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Auftrieb für die Elektromobilität – das Klimaschutzpaket bis 2030

2015 haben sich 197 Staaten auf der Weltklimakonferenz in Paris dazu verpflichtet, der Erderwärmung entgegenzuwirken und Treibhausgasneutralität weltweit zu erreichen. Auch die EU-Länder haben sich angeschlossen. Alle Teilnehmer müssen vordefinierte Jahresbudgets für den CO2-Ausstoß einhalten. Dafür hat die Bundesregierung ein Klimaschutzpaket entworfen, das in zwei Etappen erfolgen wird: Bis 2030 soll der CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 40% gesenkt und bis 2050 ganz verhindert werden. Welche Auswirkungen dieses Klimapaket auf die Elektromobilität hat, haben wir zusammengefasst:

Umstieg auf Elektromobilität weiterhin gefördert

Im Automobilsektor sieht das Klimaschutzprogramm 2030 vor, den Verkauf von Elektroautos stärker zu unterstützen, was unter anderem durch die Verlängerung der bisherigen Förderprogramme geschehen soll. Bis 2030 sollen in  Deutschland 10 Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen werden.

Ausbau von Ladeinfrastruktur

Um eine ausreichende Stromversorgung für die wachsende Zahl an Elektroautos sicher zu stellen, soll auch der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur verstärkt werden. Laut dem BDEW-Ladesäulenregister können FahrerInnen derzeit an rund 24.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten deutschlandweit Energie beziehen. Das ist schon ein großer Fortschritt, da diese Zahl um ganze 50% im Vergleich zum Beginn 2019 gestiegen ist. Jedoch ist geplant, die Zahl auf eine Millionen zu erhöhen.

In dem vom Bund vorgelegten Masterplan „Ladesäuleninfrastruktur“ wird das Ziel definiert, dass an allen Tankstellen in Deutschland Lademöglichkeiten angeboten werden sollen. Denn, eine wichtige Grundvoraussetzung für die schnelle Entwicklung der Elektromobilität, ist die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von Ladepunkten.

Auch gewerbliche und private Ladeinfrastruktur soll gefördert werden, um öffentliche Ladestationen zu entlasten. Zu diesem Zweck gelten u.a. steuerliche Begünstigungen für das Stromtanken beim Arbeitgeber bis 2030. Für das Laden zu Hause kann darüber hinaus der sogenannte „Handwerker-Bonus“ für die Installationskosten in Anspruch genommen werden. Neu ist auch, dass Vermieter dazu verpflichtet sind, ihre Erlaubnis zur Einrichtung von Ladeinfrastruktur nicht ohne Weiteres verweigern zu dürfen.

Neue Maßnahmen für ÖPNV und Co.

Die Liste der Maßnahmen geht weiter. Auch der öffentliche Nahverkehr soll nachhaltiger werden: bis 2030 soll die Hälfte der Stadtbusse elektrisch fahren.

Und auch Lkws bleiben von den Maßnahmen nicht verschont, bis 2023 wird die Lkw-Maut einen CO2 Aufschlag bekommen.

Für die Elektromobilität kommt das Klimapaket gerade recht.  Bleibt nur zu hoffen, dass die zahlreichen Förderangebote helfen der Elektromobilität weiterhin Aufschwung zu verleihen.

 

 

 

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