Mit der Entscheidung für ein Elektroauto setzen Sie sich aktiv für den Erhalt unserer Umwelt ein. Und das wird von Bund und Ländern mit diversen Förderungen und Vergünstigungen belohnt, die nicht nur den Kauf eines Elektrofahrzeugs, sondern auch den Aufbau von Ladeinfrastruktur anregen und unterstützen sollen. Wir zeigen Ihnen hier welche Förderungen Ihnen zustehen.
Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Ladeinfrastruktur brauchen helfen wir Ihnen gerne.
Deutschlandweite Förderungen
a) Corona-Konjunkturpaket
b) Umweltbonus für Elektroautos und Plug-in-Hybrid
c) Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
d) KfW Förderung für private Ladestationen an Wohngebäuden
e) KfW-Umweltprogramm für günstige Kredite;
f) KFZ-Steuerbefreiung
g) 0,25%-Regelung für reine Elektroautos
Förderungen auf regionaler Ebene
a) Förderungen auf Länderebene
b) Zuschüsse von Energieversorgern
c) Zuschüsse von Städten und Gemeinden
1. Deutschlandweite Förderungen
Für die Verbesserung der Umweltqualität bezuschusst die Bundesregierung unter anderem den Erwerb von Elektroautos und den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Außerdem werden steuerliche Vergünstigungen gewährt.
a) Corona-Konjunkturpaket
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise einzudämmen, hat der Bund ein großes Hilfspaket geschnürt. Die Wichtigsten Auswirkungen auf die Elektromobilität hier einmal im Überblick:
- Verdopplung des Umweltbonus-Anteils des Bundes (zusätzlich bis zu 3.000€)
- KFZ-Steuer Befreiung bis 2030 verlängert
- Erweiterung der reduzierten Dienstwagenbesteuerung bis zu einem Listenpreis von 60.000€
- 2,5 Milliarden Euro zusätzlich für den Ausbau von Ladeinfrastruktur und Batteriezellenfertigung (inkl. Forschung)
- EEG-Umlage wird schrittweise gesenkt
- Die Mehrwertsteuer wird um 3% gesenkt (indirekte Auswirkung auf die eMobility)
b) Umweltbonus für Elektroautos und Plug-in-Hybrid
Der Umweltbonus wird zur Hälfte vom Hersteller und zur Hälfte vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) getragen. Gefördert werden Elektroautos und Plug-in-Hybride, die auf der Liste förderfähiger Elektroautos stehen.
Was?
- Elektroautos
- Plug-in-Hybride
Wie viel?
- Elektroautos (Nettolistenpreis bis 40.000€ ) je 6.000€ (3.000€ Hersteller+ 3.000€ Bund)
Für alle Elektrofahrzeuge über 40.000€ ist die Fördersumme geringer.
Update Corona-Konjunkturpaket: 9.000€ (3.000€ Hersteller+ 6.000€ Bund) - Plug-in-Hybride (Nettolistenpreis bis 40.000€,) je 4.500€ (2.250€ Hersteller + 2.250€ Bund).
Für alle Plug-in-Hybride über 40.000€ ist die Fördersumme geringer.
Update Corona-Konjunkturpaket: 6.750 (2250€ Hersteller + 4.500€ Bund)
Wer?
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
c) Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
Die Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewährt. Unterstützt wird der Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Ziel ist es den Aufbau eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Netzes mit 15.000 Schnell- und Normalladestationen zu initiieren. Mehr dazu in unserem Beitrag über Förderungen zur Ladeinfrastruktur. Um Ihre Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich machen zu können und die Ladevorgänge abzurechnen, müssen Sie diese mit einer Software für Abrechnung und Zugangskontrolle ausstatten. Hier finden Sie mehr Informationen zu unserem Backend.
Was?
- Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme öffentlich zugänglicher Schnell- und Normalladepunkte, sowie deren Netzanschluss
Wie viel?
- Normalladepunkte (bis 22kW) je mit 40% (bis zu 2.500€)
- Schnellladepunkte (ab 22kW) je bis zu 50% (bis zu 30.000€)
- Netzanschluss – Niederspannung je Standort mit 60% (bis zu 5.000€)
- Netzanschluss – Mittelspannung je Standort mit 60% (bis zu 50.000€)
Wer?
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gewerbetreibende
- gemeinnützige Organisationen
- Kommunen
d) KfW Förderung für private Ladestationen an Wohngebäuden
Die Investitionszuschüsse sind eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW vergeben. Ziel der Fördermaßnahme ist es, Privatpersonen beim Umstieg auf die Elektromobilität zu unterstützen und hierfür den Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich voranzutreiben. Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur KfW Förderung.
Was?
- Förderung für die Errichtung neu installierter, privater (nicht öffentlich zugänglicher) Ladestationen an bestehenden Wohngebäuden
Wie viel?
- 900€ je Ladepunkt
Wer?
Träger von Investitionsmaßnahmen im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden wie z.B.:
- MieterInnen
- EigenheimbesitzerInnen
- VermieterInnen
e) KfW-Umweltprogramm für günstige Kredite
Das KfW-Umweltprogramm wird ebenso von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angeboten. Es handelt sich um günstige Förderkredite für Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Dazu zählt auch die Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie deren Ladestationen.
Was?
- Günstige Finanzierung von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie deren Ladeinfrastruktur
Wie viel?
- Kredit bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben im In- und Ausland
- Ab 1,03% effektiver Jahreszins
Wer?
- Unternehmen
- FreiberuflerInnen
f) KFZ-Steuerbefreiung
Für Elektroautos, die bis Ende 2025 zugelassen werden wird 10 Jahre lang keine KFZ-Steuer erhoben.
Update Corona-Konjunkturpaket: Die Befreiung wurde bis Ende 2030 verlängert.
g) 0,25%-Regelung für reine Elektroautos
Für private genutzte Dienstwagen wurde die Versteuerung des Geldwertenvorteils für Elektroautos von einem Bruttolistenpreis bis 40.000€ von 1% auf 0,25% gesenkt. Plug-in-Hybride wurden von 1% auf 0,5% gesenkt.
Update Corona-Konjunkturpaket: die 0,25%-Regelung gilt jetzt auch für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000€
Für spezifischere Informationen zu steuerlichen Vorteilen für Elektroautos geht es hier.
Sie wollen Ihren Fuhrpark elektrifizieren oder Laden für Ihre Gäste und Kunden anbieten? Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung. Kontaktieren Sie uns hier.
2. Regionale Vergünstigungen und Förderungen.
a) Förderungen auf Länderebene
Einige Länder bieten zusätzliche Förderungen an. Fast alle fördern verstärkt den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur und Berlin gewährt auch Mittel für private Ladestationen. Hessen fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Thüringen vergibt Gelder für die Umrüstung zu Elektrofahrzeugen. So setzt sich jedes Bundesland auf seine Weise für die Elektromobilität ein. Welche Unterstützung es in welchen Ländern gibt, können Sie zum Beispiel auf dem eMobilServer erfahren.
b) Zuschüsse von Energieversorgern
Da Energieunternehmen auf lange Sicht auch von der Elektrifizierung profitieren, werden teilweise kleine Boni für den Erwerb von Elektrofahrzeugen oder Ladestationen angeboten. Hier finden Sie einige dieser Energieversorger.
c) Zuschüsse von Städten und Gemeinden
Auch einige Städte und Gemeinden, wie die Stadt München oder die Gemeinde Unterschleißheim, setzen sich mit eigenen Programmen für elektrisches Fahren ein. Am besten informieren Sie sich direkt in Ihrem Rathaus oder Gemeindezentrum.