Mit dem 1. Januar 2025 tritt eine zentrale Regelung des Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetzes (GEIG) in Kraft. Ab diesem Datum sind Eigentümer gewerblich genutzter Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen dazu verpflichtet, mindestens einen betriebsbereiten Ladepunkt für Elektrofahrzeuge bereitzustellen. Versäumnisse können empfindliche Bußgelder von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
Diese Gesetzesänderung markiert einen Wendepunkt: Nachdem das GEIG bislang primär für Neubauten und umfassende Sanierungen galt, betrifft es nun auch den Gebäudebestand – ein weiterer Schritt hin zu einer nachhaltigen Mobilitätswende.
Anforderungen der Ladepunktpflicht im Detail
Was genau fordert das GEIG?
Laut § 10 GEIG sind Eigentümer von Gewerbeimmobilien dazu verpflichtet, Ladepunkte zu installieren, die:
- Voll funktionsfähig sind.
- Für Nutzer zugänglich sind.
Die gesetzliche Formulierung lässt keinen Spielraum: „Nach dem 1. Januar 2025 ist ein Ladepunkt zu errichten.“ Dies bedeutet, dass der Ladepunkt nicht nur physisch vorhanden sein muss, sondern auch den Anforderungen des täglichen Gebrauchs gerecht wird.
Flexibilität für große Immobilienportfolios
Für Unternehmen mit mehreren Immobilien bietet das GEIG eine gewisse Flexibilität. Sie können die Verpflichtung auf zentralen Liegenschaften bündeln, indem sie die erforderliche Gesamtzahl an Ladepunkten dort installieren, wo der Bedarf am höchsten ist.
- Vorteil: Effizienz in der Infrastrukturplanung.
- Nachteil: Gefahr einer ungleichmäßigen Verteilung der Ladeinfrastruktur.
Bußgelder bei Verstößen
Wer seiner Ladepunktpflicht nicht nachkommt, riskiert hohe Geldstrafen. Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Gewerbeimmobilienbesitzer sollten daher frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Europäische Vorgaben: Ein Blick über den Tellerrand
Während das GEIG die Ladeinfrastruktur in Deutschland stärkt, plant die Europäische Union bereits strengere Regelungen. Eine Novelle der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden sieht vor, die Ladeinfrastrukturpflicht auf kleinere Immobilien und weitere Gebäudearten auszuweiten.
Was bedeutet das für Deutschland?
Deutschland wird diese Richtlinie voraussichtlich in den kommenden Jahren in nationales Recht umsetzen. Damit könnten sich folgende Änderungen ergeben:
- Verpflichtungen auch für Wohngebäude ab einer bestimmten Größe.
- Ausbau der Ladeinfrastruktur an öffentlichen Gebäuden.
- Förderung von Schnellladepunkten.
Die wirtschaftlichen Chancen der Ladepunktpflicht
Attraktivere Immobilien für gewerbliche Mieter und Kunden
Eine gute Ladeinfrastruktur steigert die Attraktivität von Gebäuden:
- Für Mieter: Unternehmen suchen zunehmend Immobilien mit nachhaltigen Merkmalen.
- Für Kunden: Laden wo man parkt. Einkaufszentren und öffentliche Einrichtungen mit Ladepunkten bieten einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Neue Einnahmequellen für Betreiber
Immobilienbesitzer können Ladepunkte auch als Einnahmequelle nutzen, indem sie:
- Nutzergebühren erheben. Die Softwarelösung von reev ermöglicht das Anbieten vielfältiger Zahlungsmethoden sowie einer automatisierten und sicheren Abrechnung aller Ladevorgänge an Ihren Ladestationen.
- Zusätzliche Services wie Reservierungen oder Abonnements anbieten.
Fördermittel als Unterstützung
Um die Investitionen zu erleichtern, bietet der Staat verschiedene Förderprogramme:
- KfW-Programme: Zuschüsse für den Bau von Ladeinfrastruktur.
- Regionale Förderungen: Abhängig vom Bundesland zusätzliche Unterstützung.
Expertenmeinung: Chancen durch „Destination Charging“
Jörg-Koch Losekamm, Geschäftsführer von Wattif Europe, erklärt:
„Die Ladepunktpflicht 2025 wird das Konzept des ‚Destination Charging‘ vorantreiben. Immobilienbesitzer sollten die Gelegenheit nutzen, sich frühzeitig vorzubereiten und mögliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen.“
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Wie sollten Besitzer von Gewerbeimmobilien vorgehen?
- Bestandsanalyse durchführen: Prüfen Sie, welche Immobilien von der Ladepunktpflicht betroffen sind.
- Standorte priorisieren: Identifizieren Sie Liegenschaften mit hohem Bedarf.
- Partner auswählen: Suchen Sie nach Anbietern, die umfassende Lösungen für Ladeinfrastruktur anbieten.
- Fördermöglichkeiten nutzen: Beantragen Sie Fördermittel, um Kosten zu reduzieren.
- Langfristig planen: Berücksichtigen Sie zukünftige EU-Vorgaben.
Fazit: Chancen und Pflichten klug nutzen
Die Ladepunktpflicht 2025 ist mehr als eine gesetzliche Vorgabe – sie bietet eine einzigartige Möglichkeit, Ihre Gewerbeimmobilie zukunftssicher und wettbewerbsfähig zu machen. Mit einer frühzeitigen Planung können Sie nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch wirtschaftliche Vorteile und Nachhaltigkeitsziele realisieren.
Nutzen Sie die Chance, Ihre Immobilie zukunftssicher und nachhaltig zu gestalten.
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FAQs zur Ladepunktpflicht 2025
Ladepunktpflicht
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Ab wann gilt die Ladepunktpflicht?
Ab dem 1. Januar 2025 müssen gewerblich genutzte Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt bereitstellen.
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Welche Gebäude sind betroffen?
Betroffen sind gewerblich genutzte Bestandsgebäude mit über 20 Stellplätzen. Neubauten und größere Sanierungen unterliegen bereits seit 2021 dem GEIG.
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Wie hoch sind die Bußgelder?
Eigentümer, die gegen die Ladepunktpflicht verstoßen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen.
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Gibt es Fördermöglichkeiten für Ladepunkte?
Ja, staatliche Programme wie KfW-Förderungen bieten Zuschüsse und günstige Kredite für die Errichtung von Ladeinfrastruktur.
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Kann ich die Pflicht auf bestimmte Standorte konzentrieren?
Ja, Unternehmen mit mehreren Immobilien dürfen die Gesamtanzahl der erforderlichen Ladepunkte an ausgewählten Standorten bündeln.
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Was passiert, wenn ich keinen Ladepunkt errichte?
Sie handeln ordnungswidrig und riskieren hohe Bußgelder. Zudem verpassen Sie die Chance, Ihre Immobilien zukunftssicher zu gestalten.