Ab Juli 2023 sollen FahrerInnen von eAutos an allen Ladestationen kontaktlos und spontan (Ad Hoc) per EC- oder Kreditkarte bezahlen können. Dies hat die deutsche Bundesregierung im September 2021 im Rahmen einer Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSV) beschlossen.

Was beinhaltet die neue Regelung?

Diese sieht ein einheitliches Bezahlsystem für die Nutzung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge vor. Alle Ladestationen, die ab Juli 2023 in Betrieb genommen werden, müssen demnach über ein Kartenlesegerät mit NFC-Funktion und ein PIN-Pad zur Eingabe der Geheimzahl verfügen.

Zudem sieht die bereits EU-weit geltende Zahlungsdienstrichtlinie II (PSD II) vor, dass bei der Nutzung eines Kartenterminals bei jedem fünften Zahlungsvorgang oder bei Beträgen von über 50 Euro die Eingabe einer PIN erforderlich ist. Die Vorgabe wurde unter den Gesichtspunkten der Strong Customer Authentication (SCA) beschlossen und dient dazu, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu verbessern und den Verbraucherschutz zu stärken.

Welche Folgen ergeben sich für die eMobility?

Die Ausweitung der eMobility soll mit einfachen, nutzerfreundlichen Lösungen unterstützt werden – auch von Seiten der Politik wird dies stets betont. Denn nur mit solchen, einfach nutzbaren Ladelösungen kann zum einen die beste Usability und zum anderen ein flächendeckendes Ladenetz erreicht werden.

In diesem Kontext ist es besonders relevant, dass ein PIN-Pad an Ladesäulen für eAutos in der Regel schlicht überflüssig ist. Beim Aufladen von Elektroautos geht es im normalen Anwendungsfall ausschließlich um kleine Beträge. So kostet eine Vollladung (Aufladung bis zu 80 Prozent der Gesamtkapazität) ca. 8 Euro und liegt damit weit unter dem deutschen Grenzwert von 50 Euro für kontaktlose Transaktionen.

Eine Vorbildfunktion für die Aufhebung der PIN-Pad-Pflicht stellt das Bezahlen von Tickets für Parken und den öffentlichen Nahverkehr dar: zu diesem Zweck vorgesehene Kartenterminals wurden aufgrund der geringen Beträge von der SCA befreit. Beim Bezahlvorgang besteht hier keine Pflicht zur Eingabe einer Geheimzahl.

Aber nicht nur für die NutzerInnen, sondern auch für die Betreiber einer Ladeinfrastruktur bringt die PIN-Pflicht Nachteile: Die Kosten für ein Terminal mit einem integrierten PIN-Pad, das nur für 1-2% aller Zahlungen relevant ist, würde die gesamte Ladeinfrastruktur um ein Vielfaches verteuern. Dadurch werden zusätzliche finanzielle Hürden beim Aufbau von Ladeinfrastruktur geschaffen.

Was bedeutet die neue Regelung langfristig?

Abschließend lässt sich sagen, dass die PIN-Pad-Pflicht ein aktuell stark diskutiertes Thema ist. Sicher soll damit der Schutz der VerbraucherInnen bei Online-Zahlungen erhöht werden – allerdings bleibt fraglich, ob die Pflicht der richtige Weg zur Erreichung ausgewiesener politischer Ziele ist. Denn damit wird klar den Forderungen nach nutzerfreundlichen Lademöglichkeiten zuwidergehandelt.

Gleichzeitig sorgt die Verpflichtung zum Einbau eines PIN-Pads für neue Hürden beim flächendeckenden Ausbau von Ladeinfrastruktur. Dies wiederum hat Auswirkungen auf das Erreichen der bundesweiten Klimaschutzziele, in denen Elektromobilität eine sehr wichtige Rolle einnimmt.

Ein Zusammenschluss verschiedener Hersteller und Betreiber von Ladeinfrastrukturlösungen fordert deshalb eine Ausnahme von der PIN-Pad-Pflicht für das Bezahlen von Ladevorgängen von Elektroautos. Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme.

Sie wollen mehr über die eMobility Ladelösungen von reev erfahren? 

Für Beratung oder bei Fragen sind wir gerne jederzeit persönlich für Sie da.

 

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