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Was ist die Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe – kurz AFIR?

Mit der Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR), hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt, wie eine ausreichende öffentliche Ladeinfrastruktur in Zukunft sichergestellt werden soll. Sie dient dazu, den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge zu begleiten.

AFIR steht für Alternative Fuels Infrastructure Regulation und soll den Aufbau von Ladeinfrastruktur in der gesamten EU beschleunigen und vereinheitlichen. Die Verordnung wurde im Juli 2021 als Teil des Green Deals vorgestellt. Ziel ist eine grenzüberschreitende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur in Europa, deren Nutzung für VerbraucherInnen so einfach wie möglich sein soll. Mit dem Entwurf wurde die entsprechende EU-Richtlinie („Alternative Fuel Infrastructure Directive“, AFID) zu einer Verordnung weiterentwickelt. Dadurch sollen für alle EU-Mitgliedstaaten rechtlich bindende Ziele gelten.

Der Verordnungsentwurf adressiert alle Verkehrsträger und schließt damit Ladeinfrastrukturen für PKW, leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie Tankinfrastrukturen für Wasserstoff, Erdgas sowie Landstromversorgung ein. Im Folgenden wird ein Auszug der wesentlichen Inhalte der Verordnung aufgeführt.

Laut AFIR verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, parallel zum Verkauf von Elektrofahrzeugen auch den Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur voranzutreiben. So soll für jedes batterieelektrische, leichte Nutzfahrzeug eine Gesamtleistung von mindestens 1 kW durch öffentliche Ladestationen bereitgestellt werden. Außerdem müssen die EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass an städtischen Knotenpunkten eine Reihe von Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge zur Verfügung stehen. Bis 2025 sollen entlang der wichtigsten Autobahnen im Abstand von 60 Kilometer Schnellladepunkte mit 150 Kilowatt und zusätzlich pro 150 Kilometer eine Wasserstofftankstelle zur Verfügung stehen. Mittels dieser Maßnahmen sollen bis 2025 eine Million Ladestationen errichtet werden. Für das Jahr 2030 sind 3,5 Millionen Ladesäulen anvisiert, für 2040 11,4 Millionen und für das Jahr 2050 16,3 Millionen.

Die AFIR enthält zudem Bestimmungen zur Gewährleistung der Benutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur. Sie regelt unter anderem Zahlungsoptionen, Preistransparenz und Verbraucherinformationen sowie intelligentes Aufladen. So schreibt die Verordnung beispielsweise vor, dass öffentlich zugängliche Ladestationen intelligente Messsysteme verwenden müssen, um ein smartes Lastmanagement während Spitzenlastzeiten zu gewährleisten.

Der Verordnungsentwurf stellt außerdem sicher, dass das Bezahlen an europäischen Ladesäulen vereinfacht wird. An jeder neuen Ladesäule soll auch die kontaktlose Zahlung mit gängigen Debit- oder Kreditkarten möglich sein. Denn die Europäische Kommission hat erkannt, dass das Bezahlen an der Ladestation ein wichtiger Aspekt beim Ausbau einer nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur ist. Durch einfache Bezahlmöglichkeiten will man den NutzerInnen den Umstieg zur eMobility erleichtern. Die eigene Bankkarte ermöglicht ein sicheres und verbraucherfreundliches Bezahlen an der Ladesäule ohne vorherige Registrierung bei einem Ladeserviceanbieter.

Die AFIR schafft einen für alle EU-Staaten gültigen Rahmen und sorgt für den Ausbau einer flächendeckenden, öffentlich zugänglichen Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Damit soll ein ausreichendes Netz an Ladestationen, angemessene Verbraucherinformationen und eine effektive Integration der Fahrzeuge in die Stromnetze sichergestellt werden.

Emissionsfreie Alternativen sind bei allen Verkehrsmitteln auf dem Vormarsch. Daher ist eine Einigung auf EU-Ebene über das AFIR-Programm von entscheidender Bedeutung für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes des europäischen Verkehrssektors im Einklang mit dem Green Deal der EU.

 

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