Elektrische Dienstwagen sind aufgrund der vielen Förderungen, Zuschüsse und Steuererleichterungen sowie der niedrigen Emissionen sehr beliebt. Jedes dritte Elektroauto ist ein Firmenfahrzeug. Um die Einsatzbereitschaft der elektrischen Flotte sicherzustellen, bieten viele Unternehmen eigene Lademöglichkeiten im Betrieb an. Aber erst Lademöglichkeiten daheim machen die Elektromobilität im Alltag von DienstwagenfahrerInnen wirklich nutzbar. Denn ein großer Teil der Ladevorgänge findet beim Mitarbeiter Zuhause statt – während der Standzeiten über Nacht, im Home Office etc.

Sowohl Unternehmen als auch MitarbeiterInnen profitieren

Mit einer eigenen heimischen Ladestation für den Dienstwagen können MitarbeiterInnen die nachhaltige Mobilität in den eigenen Alltag integrieren. Durch den gesteigerten Ladekomfort sind sie maximal flexibel und nicht mehr von den Lademöglichkeiten am Firmenstandort abhängig. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Ladestation, ist dies sicher auch ein Investment in die Mitarbeiterbindung. Und berufliche Ladestationen bei den MitarbeiterInnen zuhause bieten viele weitere Vorteile – ökonomisch, ökologisch und in Richtung einer sharing economy.

Wie kann der elektrische Dienstwagen zuhause geladen werden?

Den elektrischen Dienstwagen an einer Haushaltssteckdose zu laden, ist nicht ratsam. Das dauert zum einen sehr lange und birgt außerdem hohe sicherheitstechnische Bedenken. Zudem kann der Stromverbrauch der Ladevorgänge nicht mehr nachverfolgt werden, was die Rückerstattung der Kosten beim Arbeitgeber verhindert.

Eine geeignete Lösung ist es, eine intelligente Ladestation mit integrierter Software bei den DienstwagenfahrerInnen zuhause zu installieren. Die Vorteile liegen auf der Hand: es kann sicher und schnell geladen werden. Um eine individuelle Verbrauchserfassung und rechtssichere Abrechnung der Ladevorgänge sicherzustellen, sollte eine Zugangsbeschränkung an den Wallboxen zuhause eingerichtet werden. So können nur berechtigte NutzerInnen an der Ladestation laden und betriebliche Ladevorgänge können von privaten differenziert erfasst werden.

Wie können die Ladevorgänge zurückerstattet werden?

Ohne eine intelligente Ladestation ist die Erstattung der privat getragenen Stromkosten schwierig. Die Software ermöglicht es, dass Ladevorgänge – und dadurch entstandene Stromkosten – kilowattstundengenau aufgezeichnet werden. Durch die automatische Erfassung ist kein Ablesen von Zählerständen nötig. So wird zum einen Aufwand reduziert und möglichen Fehlerquellen vorgebeugt. Zum anderen wird der Verbrauch nachvollziehbar dargestellt. Das gibt Sicherheit und Transparenz – für MitarbeiterInnen und Arbeitgeber gleichermaßen.

Die intelligenten Stationen ermöglichen zudem eine leichte Abrechnung beim Arbeitgeber. Stromverbrauch und -kosten werden dem Arbeitgeber automatisch übermittelt. Die Erstattung kann beispielsweise zusammen mit den monatlichen Auslagen erfolgen.

Wer übernimmt die Kosten der Ladestation für den Dienstwagen?

Grundsätzlich muss die Finanzierung der Heim-Ladestation individuell zwischen den DienstwagenfahrerInnen und dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Die Kostenübernahme kann auch allgemein gültig in einer eCar Policy des Unternehmens formuliert werden.

Insgesamt gibt es bei der Finanzierung zwei Ansätze:

  1. Finanzierung durch den Arbeitgeber

Unternehmen können Ihren MitarbeiterInnen die Ladestation für die Dauer des Arbeitsverhältnisses steuerfrei überlassen. Die Kosten werden durch den Arbeitgeber getragen und die Ladestation bleibt im Besitz des Unternehmens.

Alternativ kann der Arbeitgeber die Ladestation zusätzlich zum Lohn an seine MitarbeiterInnen „verschenken“. Diese Variante wird als geldwerter Vorteil gewertet und muss mit 0,25% versteuert werden.

Seit Mai 2022 gibt es eine Förderung für nicht öffentliche Ladeinfrastruktur in Bayern, die neben Flottenladen auch das Dienstwagen laden bei MitarbeiterInnen zuhause bezuschusst.

  1. Finanzierung durch den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin

ArbeitnehmerInnen können die Kosten für die Ladestation auch selbst übernehmen. Bei der Finanzierung über den/die ArbeitnehmerIn, z.B. DienstwagenfahrerIn, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Kosten für Installation und Kauf der Ladestation zu bezuschussen. Auch dies gilt als geldwerter Vorteil und muss mit 0,25% versteuert werden. Alternativ ist eine komplette Erstattung durch den Arbeitgeber im Nachgang möglich.

Wie funktioniert das Dienstwagen laden zuhause mit dem reev Dashboard?

Einfach, sicher und bequem. Hier haben wir den Ablauf und alles Wissenswerte zusammengestellt.

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