Elektrofahrzeuge tragen entscheidend zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei und spielen damit eine wichtige Rolle bei der Einhaltung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Grundvoraussetzung dafür ist eine flächendeckend angelegte Ladeinfrastruktur für eAutos.
Nach Angaben der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) finden 60 bis 85 Prozent aller Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Daher birgt der Ausbau von Lademöglichkeiten im nicht öffentlichen Raum großes Potenzial.
Die neue KfW-Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) trägt dieser Tatsache Rechnung. Mit insgesamt 350 Millionen Euro wird der Ausbau von Ladeinfrastruktur für betriebliche oder kommunale eFlotten sowie für Mitarbeiterparkplätze unterstützt. So deckt die Förderung auch die intelligenten reev Ladelösungen für Unternehmen.
Wir haben die wichtigsten Punkte der Förderung für Sie zusammengefasst:
Was wird gefördert?
Der Zuschuss umfasst den Erwerb und die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher, stationärer Lademöglichkeiten mit einer Ladeleistung bis zu 22 Kilowatt.
Dies schließt die Ladestation (Hardware) und ein Lademanagementsystem (Software) ein.
Zudem wird auch der elektrische Anschluss (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie notwendige technische oder bauliche Arbeiten gefördert.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen und Kommunen, die eine nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Flottenfahrzeuge und/oder für private Elektrofahrzeuge ihrer Beschäftigten planen.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung?
Die Lademöglichkeiten müssen sich an Mitarbeiterparkplätzen oder an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen oder kommunalen Nutzung vorgesehen sind.
Nach der Installation müssen die Ladepunkte für mindestens sechs Jahre „zweckentsprechend“ genutzt werden. Ansonsten ist die KfW berechtigt, den Zuschuss zurückzufordern.
Mit welcher Förderhöhe können AntragstellerInnen rechnen?
Die Ladepunkte werden mit 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro, gefördert.
Die höchstmögliche Förderhöhe für Unternehmen ist auf 45.000 Euro beschränkt – für kommunale Antragsteller gilt diese Begrenzung nicht.
Wann und wo können Anträge gestellt werden?
Anträge können ab dem 23. November über das Förderportal der KfW unter public.kfw.de/zuschussportal-web/ gestellt werden.
Weitere Förderungen und Vergünstigungen, die beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Anspruch genommen werden können, sind hier zusammengefasst.
Sichern Sie sich jetzt die Förderung für Ihr Unternehmen und profitieren Sie von den intelligenten Ladelösungen von reev.
Für Beratung oder bei Fragen sind wir gerne jederzeit persönlich für Sie da.