1. Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge

Um die Mobilitätswende zu beschleunigen und voranzutreiben, hat das Bundeskabinett am 18.05.2016 ein Marktanreizprogramm für Elektromobilität beschlossen. Das beinhaltet unter anderem die Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Seit 2017 ist es möglich eine anteilige Finanzierung der Investitionskosten von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zu beantragen.

Ziel dieses Programms ist der Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnell- und Normalladestationen. Insgesamt werden von der Bundesregierung dafür 300 Millionen Euro vorerst bis Ende 2020 bereitgestellt. Davon stehen 100 Millionen für Normalladestationen und 200 Millionen für Schnellladestationen zur Verfügung.

Anlässlich des Konjunkturpakets für die Abmilderung der Auswirkungen der Corona Krise wurden vom Bund zusätzlich 2,5 Milliarden Euro für den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur beschlossen.

Wer wird gefördert?

  • Gewerbetreibende / Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Kommunen

Was wird gefördert?

  • Normalladepunkte  (AC-Ladestationen)
  • Schnellladepunkte (DC-Ladestationen)
  • Montage und Netzanschluss
  • Verbesserung bestehender Ladeinfrastruktur (Erhöhung der Ladeleistung, Erfüllung der Steckerstandards, Vorbereitung weiterer Ladepunkte)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Normalladepunkte (bis 22kW) je mit 40% (bis zu 2.500€)
  • Schnellladepunkte (ab 22kW) je bis zu 50% (bis zu 30.000€)
  • Netzanschluss – Niederspannung je Standort mit 60% (bis zu 5.000€)
  • Netzanschluss – Mittelspannung je Standort mit 60% (bis zu 50.000€)

Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Stationen öffentlich zugänglich sind. Sowohl Anschaffung als auch Installation und Inbetriebnahme können gefördert werden.

Hier finden Sie alles zur Vorbereitung auf die Antragstellung sowie andere hilfreiche Links des Bundesministeriums für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).

2. KfW-Förderung für private Ladestationen an Wohngebäuden

Update Oktober 2021: Die KfW hat das Förderprogramm des Bundes für private Wallboxen gestoppt. Die Mittel in Höhe von 800 Millionen Euro sind erschöpft. Mit 900 Euro Zuschuss konnten rechnerisch 888.888 private Ladepunkte gefördert werden. Eine erneute Erhöhung des Budgets ist kurzfristig nicht in Sicht. Wer vorher einen Wallbox-Förderantrag gestellt hat und dabei alle Voraussetzungen erfüllt hat, wird noch eine Antragsbestätigung erhalten. Sobald der Einbau der Ladestation nachgewiesen wurde, wird der Förderungszuschuss ausgezahlt.

Eine weitere Fördermöglichkeit ist der Zuschuss der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für private Ladestationen an Wohngebäuden. Ziel der Fördermaßnahme ist es, Privatpersonen beim Umstieg auf die Elektromobilität zu unterstützen und hierfür denAusbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich voranzutreiben. Anträge können direkt im KfW-Zuschussportal eingereicht werden. Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur KfW-Förderung.

Wer wird gefördert?

Träger von Investitionsmaßnahmen im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden wie z.B.:

  • MieterInnen
  • EigenheimbesitzerInnen
  • VermieterInnen

Was wird gefördert?

  • Förderung für die Errichtung neu installierter, privater (nicht öffentlich zugänglicher) Ladestationen an bestehenden Wohngebäuden

Wie hoch ist die Förderung?

  • 900€ je Ladepunkt

3. KfW-Förderung für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Die Förderung auf Initiative des BMVI wird über die KfW vergeben und ist an Unternehmen und Kommunen gerichtet. Sie unterstützt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für betriebliche oder kommunale Fuhrparks sowie für Mitarbeiterparkplätze.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag zur KfW-Förderung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen und Kommunen in Deutschland.

Was wird gefördert?

Subventioniert wird der Erwerb und die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher stationärer Lademöglichkeiten auf Grundstücken mit gewerblicher oder kommunaler Nutzung.

Wie hoch ist die Förderung?

Ladepunkte werden mit 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro, gefördert. Die höchstmögliche Förderhöhe für Unternehmen ist auf 45.000 Euro beschränkt – für kommunale Antragsteller gibt es keine Begrenzung.

Weitere Fördermöglichkeiten für Elektromobilität finden Sie in unserem Beitrag Überblick der Förderungen und Vergünstigungen für Elektromobilität.

Verpassen Sie nicht die Gelegenheit,

Förderungen für Ihre Ladeinfrastruktur zu nutzen!