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THG-Quote – Was Sie als Betreiber von Ladeinfrastruktur wissen müssen

THG-Quote: Wie Betreiber von Ladeinfrastruktur zusätzliche Einnahmen erzielen können

Die Elektromobilität wächst – und mit ihr die Möglichkeiten, Ladeinfrastruktur wirtschaftlich zu betreiben. Eine dieser Möglichkeiten ist die sogenannte Treibhausgasquote (THG-Quote). Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte können mit ihr zusätzliche Erlöse pro geladener Kilowattstunde erzielen, ohne ihren Ladebetrieb grundsätzlich verändern zu müssen.

Doch wie funktioniert das konkret? Welche Ladepunkte sind berechtigt? Wie läuft die Meldung an das Umweltbundesamt? Und welche Rolle spielt eichrechtskonformes Laden?

Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte – verständlich, praxisnah und direkt anwendbar.

Was ist die THG-Quote?

Mineralölunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Erreichen sie die gesetzlich vorgeschriebene Quote nicht, können sie Emissionsmengen von Dritten erwerben – beispielsweise von Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur.

Vereinfacht bedeutet das: Je mehr Strom an einem öffentlich nutzbaren Ladepunkt für Elektrofahrzeuge verbraucht wird, desto mehr zertifizierte Emissionsmengen können Betreiber geltend machen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Die Höhe der Auszahlung hängt von marktabhängigen Preisentwicklungen ab und kann sich jährlich ändern. Aus diesem Grund werden in diesem Artikel keine festen Beträge genannt.

Warum ist die THG-Quote interessant?

Durch die THG-Quote können Betreiber die Wirtschaftlichkeit ihrer Ladeinfrastruktur steigern. Die Einnahmen können dabei helfen, Betriebskosten zu decken, Wartung und Service zu finanzieren oder den Ausbau weiterer Ladepunkte zu ermöglichen.

Relevant ist die Quote insbesondere für Betreiber von Gewerbeimmobilien und Parkflächen, Flotten und Unternehmensstandorten, kommunale Einrichtungen, Wohnungswirtschaft mit öffentlich zugänglichen Ladepunkten sowie Installationsbetriebe, die über öffentlich nutzbare Ladepunkte verfügen.

Voraussetzungen für die Nutzung der THG-Quote

Ein Ladepunkt kann grundsätzlich auf die THG-Quote angerechnet werden, wenn er:

  1. 1. öffentlich zugänglich ist, also mindestens Ad-hoc-Laden ohne Registrierung ermöglicht,

  2. 2. eichrechtskonform misst und abrechnet,

  3. 3. bei der Bundesnetzagentur registriert wurde,

  4. 4. sich in Deutschland befindet.

eRoaming ist nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass ein öffentliches Laden ohne vertragliche Bindung möglich ist.

Warum muss die Ladeinfrastruktur eichrechtskonform sein?

Die THG-Anrechnung basiert auf den gemessenen Lademengen. Damit diese rechtsverbindlich und transparent abgerechnet werden können, müssen die installierten Messsysteme eichrechtskonform sein. Das schützt Betreiber, Nutzerinnen und Nutzer sowie Dienstleister, die die Zertifizierung durchführen.

reev unterstützt Betreiber mit kompatibler Hardware und transparenter Verbrauchserfassung im reev Dashboard Compact oder Pro, damit diese Vorgaben erfüllt werden.

Wie läuft die Abwicklung über reev?

Viele Betreiber möchten von THG-Erlösen profitieren, scheuen aber den administrativen Aufwand. Über reev kann die Abwicklung automatisiert erfolgen, ohne dass Betreiber eigene Anträge stellen müssen.

Der Ablauf ist dabei grundsätzlich wie folgt:

  1. 1. Die Ladepunkte werden in der reev Plattform als öffentliche Ladepunkte geführt.

  2. 2. Die Verbrauchsdaten werden eichrechtskonform erfasst.

  3. 3. reev übermittelt die relevanten Daten an das Umweltbundesamt.

  4. 4. Nach erfolgreicher Zertifizierung werden die Mengen an quotenpflichtige Unternehmen verkauft.

  5. 5. Betreiber erhalten die entsprechende Auszahlung.

Rückwirkende Anrechnung für das laufende Kalenderjahr ist möglich, sofern eichrechtskonforme Messwerte vorliegen.

Häufige Fragen (FAQ)

Frage: Kann ich die THG-Quote rückwirkend geltend machen?
Antwort: Ja, für das laufende Kalenderjahr, solange eichrechtskonforme Messwerte vorliegen.

Frage: Zählt das Laden eigener Fahrzeuge ebenfalls?
Antwort: Ja, solange der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist.

Frage: Ist die THG-Quote nur für DC-Schnellladestationen möglich?
Antwort: Nein, sowohl AC- als auch DC-Ladepunkte können berücksichtigt werden.

Frage: Was passiert, wenn ein Ladepunkt nicht eichrechtskonform ist?
Antwort: Dann kann die geladene Energiemenge in der Regel nicht rechtswirksam für die THG-Quote verwendet werden.

Fazit

Die THG-Quote ist ein effektives Instrument, um Ladeinfrastruktur wirtschaftlich attraktiver zu betreiben und zusätzliche Einnahmen zu generieren. Sie eignet sich besonders für Betreiber öffentlicher Ladepunkte und kann ohne großen Mehraufwand genutzt werden, wenn Daten automatisiert und eichrechtskonform erfasst werden.

Mit der reev Plattform können Betreiber:

  • – Ladevorgänge transparent erfassen,

  • – die THG-Abwicklung automatisieren,

  • – zusätzliche Einnahmen ohne Verwaltungsaufwand erzielen.

Nächster Schritt: reev Platform Demo On-Demand ansehen

Entdecken Sie, wie Sie öffentliche Ladepunkte effizient steuern, eichrechtskonform abrechnen und THG-Erlöse automatisiert nutzen können.

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