1. Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge
Um die Mobilitätswende zu beschleunigen und voranzutreiben, hat das Bundeskabinett am 18.05.2016 ein Marktanreizprogramm für Elektromobilität beschlossen. Das beinhaltet unter anderem die Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Seit 2017 ist es möglich eine anteilige Finanzierung der Investitionskosten von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zu beantragen.
Ziel dieses Programms ist der Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnell- und Normalladestationen. Insgesamt werden von der Bundesregierung dafür 300 Millionen Euro vorerst bis Ende 2020 bereitgestellt. Davon stehen 100 Millionen für Normalladestationen und 200 Millionen für Schnellladestationen zur Verfügung.
Anlässlich des Konjunkturpakets für die Abmilderung der Auswirkungen der Corona Krise wurden vom Bund zusätzlich 2,5 Milliarden Euro für den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur beschlossen.
Wer wird gefördert?
- Gewerbetreibende / Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
- Kommunen
Was wird gefördert?
- Normalladepunkte (AC-Ladestationen)
- Schnellladepunkte (DC-Ladestationen)
- Montage und Netzanschluss
- Verbesserung bestehender Ladeinfrastruktur (Erhöhung der Ladeleistung, Erfüllung der Steckerstandards, Vorbereitung weiterer Ladepunkte)
Wie hoch ist die Förderung?
- Normalladepunkte (bis 22kW) je mit 40% (bis zu 2.500€)
- Schnellladepunkte (ab 22kW) je bis zu 50% (bis zu 30.000€)
- Netzanschluss – Niederspannung je Standort mit 60% (bis zu 5.000€)
- Netzanschluss – Mittelspannung je Standort mit 60% (bis zu 50.000€)
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Stationen öffentlich zugänglich sind. Sowohl Anschaffung als auch Installation und Inbetriebnahme können gefördert werden.
Hier finden Sie alles zur Vorbereitung auf die Antragstellung sowie andere hilfreiche Links des Bundesministeriums für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).
2. KfW Förderung für private Ladestationen an Wohngebäuden
Eine weitere Fördermöglichkeit ist der Zuschuss der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für private Ladestationen an Wohngebäuden. Ziel der Fördermaßnahme ist es, Privatpersonen beim Umstieg auf die Elektromobilität zu unterstützen und hierfür den Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich voranzutreiben. Anträge können ab 24. November direkt im KfW-Zuschussportal. eingereicht werden. Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur KfW Förderung.
Wer wird gefördert?
Träger von Investitionsmaßnahmen im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden wie z.B.:
- MieterInnen
- EigenheimbesitzerInnen
- VermieterInnen
Was wird gefördert?
- Förderung für die Errichtung neu installierter, privater (nicht öffentlich zugänglicher) Ladestationen an bestehenden Wohngebäuden
Wie hoch ist die Förderung?
- 900€ je Ladepunkt
Weitere Fördermöglichkeiten für Elektromobilität finden Sie in unserem Beitrag Überblick der Förderungen und Vergünstigungen für Elektromobilität.