fbpx

Abrechnung von elektrischen Dienstfahrzeugen

Wollen wir langfristig Elektromobilität in unseren Alltag integrieren, muss eine flächendeckende Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Einige Arbeitgeber haben diese Tatsache bereits erkannt und bieten ihren MitarbeiterInnen die Möglichkeit Elektrofahrzeuge auf dem Firmengelände zu laden. Aber wie wird dieser Strom eigentlich abgerechnet? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Wie ist die Ausgangssituation?

Bis 2030 können Angestellte ihr privates Elektro- oder Hybridfahrzeug steuerfrei auf dem Firmengelände laden. Ein solcher Ladevorgang ist ein geldwerter Vorteil und wird gleich behandelt, wie das Betanken des Firmenwagens. Darüber hinaus kann das Unternehmen dem Angestellten auch eine Ladestation für den heimischen Gebrauch zur Verfügung stellen. Die Voraussetzung dafür ist jeweils, dass die Vorteile zusätzlich zum ohnehin schon geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten.

Welche Autos sind begünstigt?

Zu den begünstigten Fahrzeugen gehören Elektroautos, die ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben werden sowie Hybridfahrzeuge, die sowohl mit Kraftstoff betankt als auch aufgeladen werden können. Letztere allerdings nur, wenn man sie extern mit einem Stecker aufladen kann.

Wann ist der Ladestrom steuerfrei?

Immer wenn MitarbeiterInnen ihr Elektrofahrzeug an einer fest installierten Einrichtung im Betrieb aufladen ist der Ladestrom steuerfrei. Dies gilt auch für die zwischenzeitliche, private Nutzung der Ladestation. Erstattet der Arbeitgeber seinen Angestellten selbst getragene Stromkosten für einen Dienstwagen, wird dies als steuerfreier Auslagenersatz behandelt. Handelt es sich jedoch um ein privates Fahrzeug, stellt die Erstattung der selbstgetragenen Stromkosten steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils

Überlässt der Arbeitgeber seinen ArbeitnehmerInnen die Ladestation, kommt es zu einer pauschalen Versteuerung des geldwerten Vorteils. Die pauschale Lohnsteuer beträgt aktuell 25% und kann auf den geldwerten Vorteil angewandt werden, wenn MitarbeiterInnen die Ladestation zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder günstiger erhalten. Zusammen mit der Pauschalisierung ergibt sich auch eine Sozialversicherungsfreiheit.

Vereinfachungen der Regelung

Die Finanzverwaltung lässt unter anderem auch Vereinfachungen zu. Deswegen darf die pauschale Lohnsteuer auf Basis der Aufwendungen des Arbeitgebers für den Erwerb der Ladevorrichtung zugrunde gelegt werden. Hat der/die Angestellte die Kosten für den Kauf selbst übernommen, kann der Arbeitgeber die Kosten bezuschussen oder komplett übernehmen. Auch dann kann der geldwerte Vorteil pauschal besteuert werden.

Laden von elektrischen Dienstwagen zuhause

Neben der Möglichkeit den Dienstwagen im Unternehmen zu laden, eröffnet sich noch eine weitere Option: Eine intelligente Ladestation für MitarbeiterInnen zuhause. Die Finanzierung übernimmt der Arbeitgeber oder die jeweiligen MitarbeiterInnen. Einer der Vorteile einer beruflichen Ladestation daheim ist, dass die Stromkosten der Ladevorgänge per Beleg einfach beim Arbeitgeber eingereicht und erstattet werden können.

Sie wollen mehr über die Abrechnung elektrischer Dienstfahrzeuge im Unternehmen erfahren?

Aktuelle Beiträge

München: Das neue Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe  

Die Stadt München fördert ab dem 1. April 2023 eMobility für Gewerbeimmobilien und Unternehmen. Profitieren Sie von finanziellen Vorteilen bei…

Mehr

Intelligente Wallbox – ABL reev ready  

Mehrere Wallboxen zentral steuern und automatisiert abrechnen? Eine intelligente Wallbox wie ABL reev ready kann helfen. Doch was ist überhaupt…

Mehr

Jahresrückblick 2022 mit reev  

Wir blicken auf das eMobility Jahr 2022 zurück: Die Elektromobilität ist rasant gewachsen und wir konnten Hand in Hand mit…

Mehr

THG-Quote – Was Sie als Betreiber von Ladeinfrastruktur wissen müssen  

Wie funktioniert die THG-Quote für Betreiber? Welche Voraussetzungen gelten? Hier erfahren Sie alles wissenswertes über die THG-Quote.

Mehr

Light + Building 2022 Recap

Mit der Special Autumn Edition brachte die Leitmesse für Licht und Gebäudetechnik auch dieses Jahr wieder Aussteller und Interessenten aus…

Mehr

Ladestationen einfach installieren – mit dem smarten Netzwerkschrank reev Pulse

reev Pulse ist ein vorkonfigurierter Netzwerkschrank mit Plug & Play-Lösung für eine unkomplizierte Inbetriebnahme vor Ort. Als zentrale Steuereinheit und…

Mehr
Ladestationen Elektroauto

Das richtige Betreibermodell für Ihre Ladeinfrastruktur 

Erfahren Sie hier mehr dazu.Als Experte auf dem Gebiet bringen wir Ihnen die zwei Betreibermodelle intelligenter Ladeinfrastruktur näher ▶️ Eigenbetrieb…

Mehr

Die 7 größten Mythen über Elektroautos 

Es halten sich einige hartnäckige Fehlinformationen rund um die Elektromobilität. Wir haben die 7 größten Mythen für Sie überprüft.

Mehr

Wie Gewerbeimmobilien von Ladeinfrastruktur profitieren

Lademöglichkeiten in Gewerbeimmobilien bieten eine Vielzahl von Vorteilen für EigentümerInnen, InvestorInnen und NutzerInnen. Lesen Sie hier mehr dazu.

Mehr