Flickenteppich Ladeinfrastruktur

Ladeinfrastruktur für Elektroautos wird in Deutschland, und auch international, von vielen verschiedenen Anbietern mit unterschiedlichen Vertragssystemen und Tarifen angeboten. Theoretisch können FahrerInnen nur Ladestationen nutzen, mit deren Betreiber sie einen Vertrag abgeschlossen haben – um überall Laden zu können, müssten FahrerInnen daher mit jedem einzelnen Betreiber einen Vertrag eingehen. Weder für Betreiber noch für FahrerInnen ist das sinnvoll. Dieses Problem lösen die Anbieter  durch die Bereitstellung der Ladestation über e-Roaming. Denn so müssen FahrerInnen nur einen Vertrag abschließen, können aber Ladestationen verschiedener Betreiber nutzen. Aber was genau steckt eigentlich hinter e-Roaming?

EMPs, CPOs und eRoaming Plattformen

Um diesen Komfort nutzen zu können, schließen FahrerInnen einen Vertrag mit einem Electromobility Service Provider (EMP oder eMSP) ab. Dieser ist Ansprechpartner für die FahrerInnen, gibt unter anderem RFID Ladekarten aus und kümmert sich um die fahrerseitige Tarifgestaltung, sowie die Abrechnung von Ladevorgängen. E-Roaming Plattformen führen meist selbst keine Ladeinfrastruktur, sondern ermöglichen Abkommen zwischen EMPs und Betreibern (Charge Point Operators = CPOs). Die CPOs verbinden sich freiwillig über eine Roaming Plattform mit einem oder mehreren der EMPs. Bekannte EMPs sind z.B. EnBW, NewMotion oder der ADAC.

FahrerInnen haben Zugang zu den Ladestationen aller CPOs, mit denen ihr EMP einen Vertrag über eine e-Roaming Plattform geschlossen hat. So entstehen weitreichende Ladenetzwerke für FahrerInnen.

Ob Ladestationen e-Roaming fähig sind, erkennen FahrerInnen zum Beispiel am Sticker der e-Roaming Plattform. Der gängigste e-Roaming Anbieter ist Hubject mit der Plattform intercharge und einem Netzwerk von über 200.000 Ladepunkten weltweit (Stand April 2020).

Vorteile von eRoaming

FahrerInnen können sich durch e-Roaming frei bewegen und bedenkenlos an Ladestationen verschiedener CPOs laden. Ladestationsbetreiber wiederum können durch die Aufnahme in ein e-Roaming-Netzwerk weitere NutzerInnen gewinnen und zusätzliche Einnahmen generieren, um so Auslastung sowie Rentabilität ihrer Ladestation zu erhöhen.

eRoaming – oft Bedingung für staatliche Subventionierung

Durch eRoaming können Ladestationen öffentlich bereitgestellt werden. Um staatliche Förderung für den Aufbau von Ladestationen zu beantragen, ist der öffentliche Zugang via eRoaming oft eine der Vorraussetzungen – denn nur wenn keine FahrerInnen von Elektroautos ausgeschlossen sind, werden öffentliche Gelder genehmigt.

Was technisch dahinter steckt?

Um Roaming zu ermöglichen, tauschen EMPs und CPOs Detailinformationen zu Ladestationen, wie GPS Koordinaten und Autorisierungsinformationen sowie sogenannte CDRs (Charge Detail Records) über die e-Roaming Plattform untereinander aus. FahrerInnen nutzen eine mobile App, um auf einer Karte zu sehen, wo e-Roaming Ladestationen zu finden sind, welche Öffnungszeiten die Stationen haben und ob diese gerade belegt sind.

Versucht ein(e) FahrerIn an einer eRoaming Station zu laden, prüft die Ladestation, ob ihr der oder die FahrerIn bzw. die genutzte RFID Ladekarte bereits bekannt ist. Wenn nicht, leitet sie die Anfrage an die eRoaming Plattform weiter. Dort wird geprüft, ob der/die FahrerIn bei einem der EMPs verzeichnet ist. Wenn ja, wird der Ladevorgang gestartet und anschließend über die eRoaming-Plattform abgerechnet. So ermöglicht eRoaming anbieterunabhängiges Laden und Bezahlen für die eAuto-FahrerInnen.

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