Die Förderrichtlinie “Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern” ist am 11. Mai 2022 in Kraft getreten. Sie soll laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger den bayerischen Betrieben und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Mobilität erleichtern. Der Fokus der Förderung liegt auf Ladepunkte für kommunal und gewerblich genutzte eFahrzeuge, da die Mehrheit der Neuzulassungen von eAutos derzeit gewerblich oder für Dienstfahrzeuge ist. Neben gewerblich genutzten eFlottenfahrzeugen wird bei dieser Förderung auch das Laden von Dienstfahrzeugen bei den MitarbeiterInnen zuhause bezuschusst.
Im Folgenden haben wir das Wichtigste über die neue Förderung für Sie zusammengestellt.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte sind förderfähig.
Mit welcher Förderhöhe können AntragstellerInnen rechnen?
Das bayerische Förderprogramm bezuschusst nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte mit insgesamt rund drei Millionen Euro. Gefördert werden maximal 1.500 Euro je Ladepunkt oder bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Dabei können bis zu 10, bei Kommunen bis zu 9 Ladepunkte gefördert werden.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Das Förderprogramm unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur in vier Bereichen:
- Laden in touristischen Betrieben
- Kommunales Laden
- Flottenladen
- Laden von eDienstfahrzeugen bei MitarbeiterInnen zuhause
Antragsberechtigt sind dementsprechend natürliche und juristische Personen, die im Bereich Tourismus, in Kommunen (nicht gewerblich), wirtschaftlich (Flottenladen) oder als Arbeitgeber wirtschaftlich tätig sind (Dienstwagen zuhause laden).
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
Die Ladestationen müssen in Bayern sein. Der Aufbau der Ladeinfrastruktur darf erst nach Erhalt des Förderbescheids erfolgen. Voraussetzung sind darüber hinaus der Betrieb der Ladestationen mit Ökostrom sowie die Einhaltung der aktuellen Ladesäulenverordnung (LVS).
Wo können Anträge gestellt werden?
Betreut wird das Programm von der Bayern Innovativ GmbH. Zur Antragstellung, weiterführenden Informationen sowie einem Angebot für Online-Sprechstunden zu Elektromobilität und Förderprogrammen gelangen Sie hier. Das Antragsfenster wird voraussichtlich bis Ende des Jahres offen sein.
Die Förderung passt nicht zu Ihrem Vorhaben? Hier erhalten Sie eine Übersicht aller Förderungen und Vergünstigungen für Elektromobilität.
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