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Ladepunktpflicht 2025 – Was Eigentümer von Gewerbeimmobilien jetzt wissen müssen

Ladepunktpflicht 2025: Was Eigentümer von Gewerbeimmobilien jetzt wissen müssen

Mit dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Erweiterung des Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetzes (GEIG) in Kraft. Ab diesem Stichtag sind Eigentümer gewerblich genutzter Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen verpflichtet, mindestens einen betriebsbereiten Ladepunkt bereitzustellen.
Bei Nichtumsetzung drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Damit betrifft das GEIG nicht mehr nur Neubauten oder größere Renovierungen – sondern erstmals den Bestand. Ein klarer Schritt hin zu einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur im Rahmen der Mobilitätswende.

Anforderungen der Ladepunktpflicht im Detail

Was genau fordert das Gesetz?

Gemäß § 10 GEIG gilt:

„Nach dem 1. Januar 2025 ist mindestens ein Ladepunkt zu errichten.“

Das bedeutet konkret: Ein Ladepunkt muss funktionsfähig, zugänglich und für den praktischen Betrieb geeignet sein – rein bauliche Vorbereitungen reichen nicht aus.

Wer ist betroffen?

  • – Eigentümer gewerblich genutzter Bestandsgebäude

  • – Mit mehr als 20 Stellplätzen

  • Beispiele: Büro- und Gewerbeflächen, Einkaufszentren, Hotels, Bildungseinrichtungen, Logistikareale und  Kliniken. Neubauten sowie Sanierungen unterliegen bereits seit 2021 den bisherigen GEIG-Vorgaben – die Neuerung betrifft nun bestehende Immobilien.

 

Flexibilität für Immobilieneigentümer mit mehreren Standorten

Unternehmen mit mehreren Objekten können die geforderte Ladepunktanzahl standortübergreifend bündeln. Das bedeutet: Nicht jedes Gebäude braucht zwangsläufig einen eigenen Ladepunkt – solange die Gesamtverpflichtung erfüllt wird.

  • Vorteil: effiziente Infrastrukturplanung
  • Nachteil: mögliche Standortungleichheit (Nutzerkommunikation wichtig)

Bußgelder bei Verstößen

Eigentümer, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, riskieren Geldbußen von bis zu 10.000 €. Auch wenn die Gesetzeslage keine Verpflichtung zur öffentlichen Zugänglichkeit vorsieht, gilt: Wer zu spät plant, verliert nicht nur Zeit – sondern auch wirtschaftliche Chancen.

Europäische Vorgaben: Blick in die Zukunft

Die EU plant eine Erweiterung der Vorgaben zur Ladeinfrastruktur (Novelle der Gebäuderichtlinie). Mögliche Folgen:

  • – Weitere verpflichtete Gebäudearten (z. B. Wohnanlagen ab bestimmter Größe)

  • – Verstärkung der Ladepflicht bei öffentlichen Gebäuden

  • – Mehr Schnellladepunkte im Bestand

Deutschland wird diese Richtlinie voraussichtlich in den kommenden Jahren in nationales Recht überführen – vorausschauendes Handeln lohnt sich also doppelt.

Wirtschaftliche Chancen der Ladepunktpflicht

Attraktivere Immobilien
  • – Für Mieter: Nachhaltige Gewerbeflächen mit moderner Ausstattung

  • – Für Kunden/Besucher: Laden während des Aufenthalts – entscheidender Wettbewerbsvorteil

Neue Erlösmodelle
  • – Nutzungsgebühren oder Tarife (öffentlich oder intern)

  • – Reservierungen, Abo-Modelle oder Park-&-Charge-Konzepte

  • – Abrechnung über Software-basierte Paymentlösungen (z. B. mit reev)

Fördermittel als Investitionshilfe
  • – KfW-Programme + regionale Zuschüsse

  • – Förderfähigkeit muss vor Projektbeginn geprüft werden

reev Lösungen für die Ladepunktpflicht

Für Betreiber von Ladeinfrastruktur im gewerblichen Halböffentlichen Bereich bietet reev eine einfach zu bedienende All-in-One-Lösung:

  • – Cloudbasiertes Energiemanagement (reev Balancer) – statisch & dynamisch

  • – Automatisierte Abrechnung mit unterschiedlichen Nutzergruppen & Zahlungsmethoden

  • – Hardware-Unabhängigkeit – kompatibel mit gängigen Herstellern

  • – Zentrales Monitoring & Betriebsführung über das reev Dashboard

  • – Skalierbar für zukünftige Erweiterungen

Damit lässt sich die gesetzliche Anforderung nicht nur erfüllen – sondern wirtschaftlich sinnvoll ausbauen.

Wie sollten Eigentümer von Gewerbeimmobilien jetzt vorgehen?

  1. Bestandsanalyse durchführen – Welche Objekte fallen unter die GEIG-Pflicht?

  2. Standorte priorisieren – Wo ist der Nutzen bzw. Bedarf am größten?

  3. Technisches & Abrechnungskonzept definieren – inkl. Lastmanagement

  4. Fördermittel prüfen & beantragen – rechtzeitig vor Umsetzung

  5. Umsetzung & Betrieb planen – Installation, Zugang, Abrechnung, Monitoring

 

Fazit: Pflicht erfüllen, Vorteile sichern

Die Ladepunktpflicht ab 2025 ist mehr als eine regulatorische Hürde – sie ist ein Signal für den dauerhaften Wandel in der Mobilität. Wer jetzt handelt, kann gleich doppelt profitieren: rechtliche Sicherheit schaffen und gleichzeitig die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der eigenen Gewerbeimmobilie steigern. Durch intelligente Planung, Nutzung von Fördermitteln und den Einsatz einer skalierbaren, softwaregestützten Lösung wird aus einer gesetzlichen Verpflichtung ein echter Wettbewerbsvorteil – heute und für die kommenden Jahre.

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