Warum wurde die THG-Quote eingeführt?
Der Verkehrssektor verursacht einen erheblichen Anteil der CO₂-Emissionen. Gleichzeitig lassen sich diese Emissionen nur reduzieren, wenn fossile Kraftstoffe schrittweise durch klimafreundlichere Alternativen ersetzt werden.
Die THG-Quote setzt deshalb einen wirtschaftlichen Anreiz:
Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen deren Treibhausgasintensität senken. Strom für Elektrofahrzeuge kann dagegen als emissionsärmere Alternative angerechnet werden.
Damit verbindet die THG-Quote Klimaschutz mit einem marktwirtschaftlichen Mechanismus.
Vereinfacht gesagt:
Wer fossile Emissionen verursacht, muss sie reduzieren. Wer anrechenbare emissionsärmere Energie bereitstellt oder nutzt, kann davon finanziell profitieren.
Wie funktioniert die THG-Quote?
Hinter der THG-Quote steht ein Handelssystem. Dabei geht es nicht darum, dass ElektrofahrzeughalterInnen direkt Emissionsrechte verkaufen. Entscheidend ist vielmehr die anrechenbare Strommenge, die für Elektromobilität genutzt wurde.
Der Ablauf lässt sich vereinfacht in vier Schritte unterteilen:
Warum kann man mit einem Elektroauto eine THG-Quote erhalten?
Bei reinen Elektrofahrzeugen entsteht eine Besonderheit: Der tatsächlich geladene Strom eines einzelnen Fahrzeugs lässt sich nicht immer eindeutig messen oder einem bestimmten Fahrzeug zuordnen. Ein Elektroauto kann beispielsweise zu Hause, am Arbeitsplatz oder an öffentlichen Ladepunkten geladen werden. Deshalb arbeitet der Gesetzgeber für bestimmte Fahrzeuge mit pauschalen Strommengen. Diese werden einmal pro Kalenderjahr anhand der jeweiligen Fahrzeugklasse angesetzt. Dadurch kann die THG-Quote genutzt werden, ohne jede einzelne Ladesitzung eines Fahrzeugs nachweisen zu müssen.
Wichtig ist dabei: Die pauschale Fahrzeugquote gilt grundsätzlich für reine Batterieelektrofahrzeuge. Plug-in-Hybride werden hierbei anders behandelt.
Wie funktioniert die THG-Quote bei öffentlichen Ladepunkten?
Bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten funktioniert die Anrechnung anders. Hier kann die tatsächlich abgegebene Strommenge berücksichtigt werden. Damit hängt die mögliche THG-Vergütung stärker davon ab, wie viel Strom über einen qualifizierten Ladepunkt geladen wird. Ein stark genutzter öffentlicher Ladepunkt kann entsprechend mehr anrechenbare Strommenge erzeugen als ein Ladepunkt mit wenigen Ladevorgängen. Für Betreiber entsteht dadurch eine zusätzliche Einnahmemöglichkeit neben den eigentlichen Ladeerlösen.
Was bedeutet „öffentlich zugänglicher Ladepunkt“?
Nicht jeder Ladepunkt, den mehrere Personen nutzen können, gilt automatisch als öffentlich zugänglich. Entscheidend ist, ob der Ladepunkt einem grundsätzlich offenen oder allgemein bestimmbaren Nutzerkreis zur Verfügung steht.
Typische Beispiele können sein:
- Ladepunkte auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen
- Ladeinfrastruktur bei Hotels oder Einzelhandelsstandorten
- Ladepunkte auf Kundenparkplätzen
- öffentlich nutzbare Ladepunkte auf Unternehmensgeländen
Ladepunkte, die ausschließlich einem fest definierten und individuell bekannten Personenkreis zur Verfügung stehen, gelten dagegen in der Regel nicht als öffentlich zugänglich.
Die genaue Einordnung hängt von der konkreten Nutzungssituation ab.
Welche Rolle spielt das Umweltbundesamt?
Das Umweltbundesamt spielt eine zentrale Rolle bei der Anrechnung von Strom im Rahmen der THG-Quote. Es prüft die eingereichten Daten und bescheinigt die anrechenbaren Strommengen beziehungsweise die daraus resultierenden Treibhausgasminderungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Umweltbundesamt selbst eine THG-Prämie auszahlt. Die wirtschaftliche Vergütung entsteht erst durch die anschließende Vermarktung der bescheinigten Mengen an quotenverpflichtete Unternehmen. Deshalb können sich die erzielbaren Erlöse im Laufe der Zeit verändern.
Warum schwankt die THG-Quote?
Die Höhe der THG-Erlöse ist kein dauerhaft festgelegter staatlicher Förderbetrag.
Sie hängt unter anderem davon ab:
- wie hoch die Nachfrage nach THG-Quoten ist
- wie viele anrechenbare Mengen am Markt verfügbar sind
- welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten
- wie sich die Preise am THG-Quotenmarkt entwickeln
Dadurch können sich die Erlöse von Jahr zu Jahr oder auch innerhalb eines Jahres verändern. Aktuelle Beträge sollten deshalb immer zum Zeitpunkt der Beantragung geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugquote und öffentlicher Ladeinfrastruktur?
Beide Modelle beruhen auf demselben Grundprinzip, unterscheiden sich aber bei der Berechnung.
Elektrofahrzeuge
Bei reinen Elektrofahrzeugen wird eine pauschale Strommenge pro Fahrzeug und Kalenderjahr angesetzt. Die tatsächlichen einzelnen Ladevorgänge müssen dafür nicht separat nachgewiesen werden.
Öffentlich zugängliche Ladepunkte
Bei öffentlichen Ladepunkten basiert die Anrechnung auf der tatsächlich abgegebenen und nachgewiesenen Strommenge. Je höher die anrechenbare Lademenge, desto höher kann auch der daraus entstehende THG-Erlös ausfallen. Unternehmen mit Elektrofahrzeugen und öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur können deshalb grundsätzlich von beiden Formen der THG-Anrechnung betroffen sein.
Wer kann von der THG-Quote profitieren?
Die THG-Quote ist für unterschiedliche Akteure relevant.
Dazu gehören beispielsweise:
- Unternehmen mit reinen Elektrofahrzeugen im Fuhrpark
- Betreiber öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
- Unternehmen mit Ladepunkten für KundInnen oder BesucherInnen
- Flottenbetreiber
- Privatpersonen mit reinen Elektrofahrzeugen
Welche Form der THG-Anrechnung möglich ist, hängt vom Fahrzeug, der Ladeinfrastruktur und den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Welche Vorteile bietet die THG-Quote?
Die THG-Quote schafft einen zusätzlichen wirtschaftlichen Anreiz für Elektromobilität.
Für FahrzeughalterInnen und Betreiber von Ladeinfrastruktur können zusätzliche Erlöse entstehen, ohne dass dafür zusätzliche Emissionseinsparungen über die ohnehin stattfindende Nutzung der Elektromobilität hinaus notwendig sind.
Für Betreiber öffentlicher Ladepunkte kann die THG-Quote außerdem dazu beitragen, einen Teil der laufenden Kosten für Betrieb, Wartung oder Ausbau der Ladeinfrastruktur auszugleichen.
Gleichzeitig unterstützt das System den politischen Ansatz, fossile Kraftstoffe schrittweise durch emissionsärmere Alternativen zu ersetzen.
Was sollten Unternehmen vor der Nutzung prüfen?
Vor der Beantragung sollten Unternehmen klären:
- welche Fahrzeuge für die THG-Quote berücksichtigt werden können
- auf wen die Fahrzeuge zugelassen sind
- ob Ladepunkte tatsächlich als öffentlich zugänglich gelten
- ob erforderliche Registrierungen und Nachweise vorliegen
- welche aktuellen Erlöse gelten
- welche Fristen für die Einreichung berücksichtigt werden müssen
Gerade bei Ladeinfrastruktur lohnt sich eine genaue Prüfung, da die öffentliche Zugänglichkeit und die rechtlichen Voraussetzungen von der konkreten Nutzung abhängen können.
Fazit: Die THG-Quote verbindet Elektromobilität mit einem wirtschaftlichen Anreiz
Die THG-Quote ist mehr als eine Prämie für Elektroautos. Sie ist Teil eines Systems, mit dem Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor reduziert und emissionsärmere Energieträger wirtschaftlich gefördert werden sollen.
Für Elektromobilität gibt es dabei zwei zentrale Wege: die pauschale Anrechnung bestimmter reiner Elektrofahrzeuge und die Anrechnung tatsächlich abgegebener Strommengen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten.
Welche Erlöse aktuell möglich sind, welche Voraussetzungen gelten und wie Unternehmen die THG-Quote mit reev nutzen können, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite.