Mit Inkrafttreten einer neuen Verordnung (38. BImSchV) im Januar 2022, sind THG-Quoten unmittelbar relevant für eAuto FahrerInnen geworden. Doch wie genau funktioniert die neue Regulierung?

Um die politischen Klimaziele zu erreichen, muss die Energiewende vorangetrieben und der CO2-Ausstoß stark reduziert werden. Die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor sanken in den letzten 20 Jahren im Vergleich zu anderen Bereichen jedoch kaum bis gar nicht. Um dies zu ändern, wurde bereits im Mai 2021 der Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, vorgelegt. Sie gilt als Nachfolger der seit 2007 bestehenden Biokraftstoffquote. 2015 erfolgte der Wechsel zur Treibhausgasminderungsquote, die Mineralölkonzerne initial dazu verpflichtete, ihre Emissionen durch Inverkehrbringen CO2-ärmerer Energieformen um drei Prozent zu reduzieren. Im Jahr 2019 stieg die zu erbringende Reduktion auf vier Prozent, gefolgt von sechs Prozent 2020 und sieben Prozent für das Erfüllungsjahr 2022. Die Quote wird in den kommenden Jahren stetig steigen, auf bis zu 25 Prozent im Jahr 2030.

Die THG-Quote soll Anreize schaffen, die CO2-Emissionen im Verkehr zu mindern.

Im Wesentlichen verfolgt der Gesetzgeber drei Ansätze, um den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu verringern:

  1. Reduzierung des Verkehrsaufkommens
  2. Verlagerung des Verkehrsaufkommens auf emissionsärmere Verkehrsmittel
  3. Umstieg auf alternative, klimaschonende Antriebsarten

Letzteres soll durch die Einführung der THG-Quoten angeregt werden – ganz nach dem Prinzip: Wer CO2 in den Verkehr bringt, muss dafür zahlen, wer den CO2 Ausstoß reduziert, profitiert. Mineralölkonzerne legen die entstehenden zusätzlichen Kosten auf fossile Energieträger um, die Kosten für Benzin und Diesel steigen entsprechend. Gleichzeitig eröffnet die THG-Quote neue Einnahmepotentiale für saubere Antriebskonzepte wie die Elektromobilität. So wird ein zusätzlicher Anreiz für AutofahrerInnen und FuhrparkbetreiberInnen geschaffen, auf CO2-arme Elektromobilität umzusteigen – und davon zu profitieren.

FahrerInnen von Elektrofahrzeugen helfen damit aktiv, die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dafür müssen lediglich die pauschal angerechneten CO2-Emissionen beim Umweltbundesamt beantragt werden, um sie anschließend den zur Reduktion verpflichteten Mineralölkonzernen zum Kauf anzubieten. Das Geld wird direkt an die eAuto FahrerInnen ausgezahlt. Die Warnungen vor einer modernen Form des Ablasshandels sind dabei unbegründet. Sämtliche entstehenden THG-Quoten werden an Mineralölkonzerne veräußert. Werden die FahrerInnen nicht selbst aktiv, werden die Quoten vom Staat an die Mineralölwirtschaft verkauft.

Wie können Betreiber von Ladeinfrastruktur von THG-Quoten profitieren?

Betreiber von öffentlichen Ladestationen sind seit dem 1.1.2022 „Eigentümer“ der THG-Quote und können diese somit weiterverkaufen. Da die Betreiber der Ladepunkte emissionsfreie Antriebsstoffe in den Verkehr bringen, können sie sich diese eingesparten CO2-Emissionen in Form von THG-Quoten anrechnen lassen und sie anschließend an die quotenverpflichteten Mineralunternehmen verkaufen. Um den durch den Handel von THG-Quoten entstehenden Aufwand sowie Transaktionskosten zu minimieren, erfolgt der Handel mit den Mineralölkonzernen gebündelt über Quotenhändler. Auf diese Weise können Unternehmen mit Ladeinfrastruktur auf eine einfache Art und Weise von der Elektromobilität profitieren und sich zusätzliche Erlöse sichern.

Die Quotenhändler bieten für die Übertragung der Quoten fixe oder auch variable Prämien an. Ladesäulenbetreiber geben zusätzlich den Wert der umgesetzten Kilowattstunden an. Bei eAuto FahrerInnen genügt der Besitz eines Elektrofahrzeuges. Strommengen müssen aufgrund eines Ladestrom-Pauschalwertes nicht angegeben werden.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Ladestation öffentlich zur Verfügung stellen und die THG-Quoten so in vollem Umfang nutzen möchten, überprüfen Sie ob Sie eine Förderung für die Ladeinfrastruktur in Anspruch genommen haben, die sich ausschließlich auf nicht-öffentliche Ladestationen bezieht. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Ladeinfrastruktur Dienstleister und lassen Sie sich beraten.

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