Lage, Größe und Ausstattung sind typische Aspekte, die ein Wohnobjekt attraktiv machen. Der Immobilienmarkt entwickelt sich jedoch weiter und neue Faktoren bestimmen die Nachfrage. Mit dem Einzug der eMobility in die Wohnungswirtschaft entwickeln sich Ladelösungen zu einer immer wichtiger werdenden Komponente. Bald gehören sie zur geforderten Grundausstattung einer Immobilie. Denn Lademöglichkeiten zuhause erleichtern StellplatznutzerInnen das Laden im Alltag – eine komfortable und zukunftsfähige Mobilität. Aber auch die EigentümerInnen der Immobilie profitieren davon. Denn Ladelösungen am Wohngebäude bedeuten eine attraktivere Außendarstellung und zusätzlich die Wertsteigerung von Immobilie und Stellplätzen.

Der Schlüssel zu einer funktionierenden und zuverlässigen Ladeinfrastruktur liegt in der Passgenauigkeit. Die Ladelösung muss bedarfsgerecht auf die vorliegenden Bedürfnisse zugeschnitten sein. Zudem sollten skalierbare Konzepte gewählt werden, um ggf. auf Wachstum und Veränderungen eingehen zu können. Intelligente Ladelösungen nehmen der eMobility die Komplexität. Denn die integrierte Software ermöglicht die Steuerung und Verwaltung der Ladestationen. So wird beispielsweise der individuelle Verbrauch selbst bei verschiedenen StellplatznutzerInnen derselben Ladestation ganz einfach nachvollziehbar und kann automatisiert abgerechnet werden.

Wertsteigerung der Immobilie

Eine Investition in Ladeinfrastruktur ist eine Investition in die Zukunftssicherheit von Wohnbauten. So kann auf neueste Gebäudestandards aufgerüstet werden. Der Wert der Immobilie steigt, was sich wiederum in höheren Mieteinnahmen sowie einem verbesserten Potential zur Vermietung insgesamt widerspiegeln kann. Innenstadt-Wohnungen in Toplage könnten durch Verschärfungen von innerstädtischen Emissionsgrenzen und Fahrverbote für Verbrenner schnell an Wert verlieren. Elektrofahrzeuge hingegen sind von diesen Fahrverboten ausgenommen. Damit heben sich Wohnobjekte mit Lademöglichkeiten vom Markt ab und sichern die Mobilität der MieterInnen.

Rechtliche Aspekte

Sowohl für Neubauten als auch Bestandsgebäude gibt es eine neue, verbesserte Gesetzeslage hinsichtlich der eMobility:

  • Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzt (GEIG): gilt für alle neuen und umfassend renovierten Wohngebäude, die über mehr als zehn Stellplätze verfügen. Diese müssen mit entsprechender Vorverkabelung ausgestattet sein und den nachträglichen Einbau von Ladestationen für alle Parkplätze ermöglichen.
  • Für Bestandsgebäude gilt: Laut BGB haben MieterInnen Anspruch auf eine Ladelösung in ihrem Wohnobjekt. Zusätzlich gilt laut WEG (Wohnungseigentumsgesetz), dass nur noch eine Zustimmung von 75 % (aller eingetragener Wohnungseigentümer) bei baulichen Veränderungen nötig ist

Das bedeutet: Wer sich früh mit den Regelungen auseinandersetzt und darauf reagiert, ist auf der sichereren Seite. Und vermeidet teure Nachrüstungen.

Welche Ladelösung ist die richtige – Fremd- oder Eigenbetrieb?

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit den Betrieb der Ladeinfrastruktur selbst zu übernehmen oder den Fremdbetrieb bei einem externen Dienstleister in Auftrag zu geben.

Eigenbetrieb

Beim Eigenbetrieb einer Ladestation im Wohnobjekt gilt: Sowohl Verwaltung als auch Steuerung liegen in Ihren Händen. So kann selbst über Zugangsfreigaben, Nutzergruppen und Ladetarife bestimmt werden.

Fremdbetrieb

Bei der Entscheidung für einen externen Dienstleister entfällt Ihr Betreuungsaufwand für die Ladestation komplett. Es lohnt sich, Unterstützung bei einem Full Service Anbieter, wie beispielsweise reev, einzuholen. Dieser übernimmt, neben dem Betrieb, auch Planung und Umsetzung der Ladeinfrastruktur und bietet zudem Support und regelmäßige Wartung.

Vor allem der Aufbau eines ganzheitlichen und skalierbaren Ladekonzepts ist sinnvoll. Dadurch kann auf die individuellen bestehenden Anforderungen eingegangen werden und bei Bedarf, z.B. bei sich ändernden Bedürfnissen, einheitlich erweitert werden.

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