Warum brauchen Gewerbeimmobilien und Parkhäuser Ladelösungen?

Fahrzeuge mit Elektroantrieb leisten einen wichtigen Beitrag, um die CO2-Bilanz des Verkehrssektors zu verbessern. Auch politisch bekommt die Elektromobilität Rückenwind: laut Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollen bis zum Jahr 2030 zwischen sieben und zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein.

Die Zahl der Elektrofahrzeuge steigt also stetig an. Gleichzeitig lebt die Mehrheit der Deutschen in Mehrfamilienhäusern ohne Lademöglichkeiten für ihre eAutos und ohne Möglichkeit, eine private Wallbox direkt am Wohnort zu installieren. Ein Großteil der Bevölkerung ist damit auf Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum angewiesen.

Die Nachfrage nach Immobilien, die über Lademöglichkeiten für eFahrzeuge verfügen, wird in der Zukunft noch weiter ansteigen. Deshalb ist es wichtig, bereits jetzt die Grundvoraussetzungen zu schaffen, um diese gesteigerte Nachfrage der VerbraucherInnen bedienen zu können. Es muss ein umfangreiches Netz an Stromtankstellen im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum angelegt werden, um den entsprechenden Ladebedarf zu decken.

Dafür bedarf es ausreichender Ladeangebote an Orten des öffentlichen Lebens, wo regelmäßig anfallende Standzeiten effizient zum Laden genutzt werden können. Dazu zählen Parkplätze an Gewerbeimmobilien sowie öffentliche Parkhäuser, wo eFahrzeuge abgestellt werden, während ihre BesitzerInnen Alltagsbesorgungen nachgehen.

Welche Vorteile bietet eine Ladelösung in Gewerbeimmobilien?

So profitiert ein Gewerbeobjekt von eMobility-Ladelösungen:

Zukunftssicherheit

Lademöglichkeiten werden bald zur geforderten Grundausstattung von Gewerbeimmobilien sowie Parkhäusern gehören. In Zukunft wird Ladeinfrastruktur mehr sein als nur ein attraktiver Pluspunkt: Kauf- und Mietentscheidungen werden signifikant davon beeinflusst, ob der Standort über Lademöglichkeiten verfügt. Jetzt in Ladelösungen zu investieren, stellt die Vermietbarkeit und damit die Zukunftsfähigkeit der Immobilie sicher.

Steigerung von Wert und Attraktivität

Mit der Installation von Ladestationen setzen EigentümerInnen und InvestorInnen ein Zeichen für Klimaschutz und erfüllen ESG-Kriterien. Zugleich steigt damit der exklusive Mehrwert der Immobilie, auf dem Wohnungsmarkt und im öffentlichen Raum. Für die NutzerInnen der Ladestationen, wie MitarbeiterInnen und KundInnen, ist es zudem naheliegend und attraktiv, ihr eAuto direkt an dem Ort laden zu können, an dem sie ohnehin Zeit verbringen.

Wirtschaftlichkeit

Aber nicht nur in der Außenwirkung, sondern auch finanziell profitieren Anbieter von Ladestationen enorm davon, eine Gewerbeimmobilie mit Ladeinfrastruktur auszurüsten. Durch das Angebot von öffentlichem Laden (Ad Hoc Laden & eRoaming) können Ladelösungen wirtschaftlich betrieben werden. Verfügt die Ladelösung über ein flexibles Ladetarifmanagement, lassen sich unterschiedliche Nutzergruppen unkompliziert anlegen. Es können dann individuelle Ladetarife für die folgenden Nutzergruppen festgelegt werden:

  • Wiederkehrende/bekannte FahrerInnen: z.B. MieterInnen, EigentümerInnen, MitarbeiterInnen
  • Gäste/KundInnen mit Fremdladekarte, z.B. eRoaming
  • Gäste/KundInnen, die spontan / ad hoc laden

Zusätzlich zur Profitabilität des Betriebs lassen sich schon bei der Anschaffung von Ladeinfrastruktur Kosten sparen. Mehrere Förderprogramme unterstützen die Errichtung von Ladeinfrastruktur, im öffentlichen und privaten Raum. Die “Förderung für den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge” erhalten unter anderem Gewerbetreibende und Unternehmen, Privatpersonen oder Kommunen.

Rechtssicherheit

Laut der aktuellen Gesetzeslage müssten Immobilien mit den technischen Voraussetzungen für die Errichtung von Ladeinfrastruktur ausgestattet werden: Demnach ist vorgesehen, dass sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude mit Leitungsinfrastruktur für Lademöglichkeiten ausgerüstet werden müssen.

  • Bei Renovierungen von Bestandsgebäuden: bei mehr als 10 Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
  • Bei Neubauten: Bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 6 Stellplätzen muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgerüstet sein.

Insbesondere bei Neubauten ist es wichtig, solche infrastrukturellen Anforderungen bei der Planung von Anfang an zu berücksichtigen. Ein stufenweiser Auf- und Ausbau von Lademöglichkeiten ist dann wesentlich kosteneffizienter möglich als eine Nachrüstung im Bestandsgebäude.

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