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Das Payment Terminal von reev

Die Payment Terminal Lösung

Spontane Ladevorgänge ab sofort per Kartenzahlung abrechnen. Ganz bequem mit der Payment Terminal Lösung von reev.

Ladeinfrastruktur

Vorteile für Betreiber von Ladeinfrastruktur

AFIR-konformes, einfaches Bezahlen von Ad-Hoc-Ladevorgängen anbieten
Keine zusätzlichen Verträge mit Dritten notwendig
Einfache und kostengünstige Lösung
Nahtlose Integration des Payment Terminals in das reev Backend
Mühelos skalierbares System: Es können beliebig viele Ladepunkte ins System eingebunden werden. Ein Ausbau ist jederzeit möglich.
Prozess für FahrerInnen

So funktioniert der Prozess für FahrerInnen

FahrerIn geht zum Payment Terminal und wählt den gewünschten Ladepunkt anhand der EVSE-ID aus.
Auf dem Display bestätigt er/sie den Ladetarif, autorisiert die Zahlung über das gewünschte Zahlungsmittel.
Nach erfolgreicher Autorisierung wird der Ladevorgang automatisch gestartet.
Der Ladevorgang wird über das Fahrzeug beendet. Im Anschluss wird das genutzte Bankkonto des Fahrers/der Fahrerin mit den Kosten für die Ladung belastet.

Keine App oder Vertrag mit Dritten erforderlich – maximale Flexibilität für FahrerInnen und Betreiber.

Vertrieb

Hardware und Vertrieb

Die reev Ladesoftware wurde speziell für den Einsatz im halb-öffentlichen Bereich entwickelt – und bietet darüber hinaus Funktionen zum öffentlichen Laden. So wird für jeden Anwendungsfall die passende Lösung möglich.

Hardware und Vertrieb

Das Payment Terminal* wird in der dafür vorgesehenen Hardware ausgewählter Partner verbaut. Aktuell sind das Schneider Electric, ABL und PCE. Die Hardware ist im Elektrogroßhandel und bei Die-Ladesäule.de erhältlich.
*Derzeit ist nur das Payter Apollo vollständig integriert.

Gebühren

Die Nutzungsgebühr für das Payment Terminal beträgt 20 € pro Monat zzgl. Gebühr für reev Softwarelizenz sowie Transaktionsgebühr in Höhe von 5 % auf alle Ladevorgänge, die am Terminal bezahlt wurden.

Hintergrund

Zum rechtlichen Hintergrund

Nach der AFIR-Verordnung (= Alternative Fuel Infrastructure Regulation) von April 2024 müssen neu errichtete Ladesäulen ab 50 kW mit einer Möglichkeit zur Kartenzahlung ausgestattet sein.

Betreiber öffentlich zugänglicher Ladestationen in Europa sind danach verpflichtet, beim Spontanladen die Bezahlung über gängige Zahlungsmittel wie Kredit- und Debitkarten zu ermöglichen.

Kontakt

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Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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