Eine qualitativ hochwertige Hardware stellt den technisch einwandfreien Betrieb der Ladestationen sicher.
Die reev Software erfüllt den Open-Source-Kommunikationsstandard OCPP (Open Charge Point Protocol). Damit ist das reev Dashboard mit Ladestationen vielfältiger Hardwarehersteller kompatibel. Hier erhalten Sie eine Übersicht aller derzeit kompatiblen Hardwaremodelle.
reev bietet zwei Möglichkeiten, Dienstwagen bequem und rechtssicher bei MitarbeiterInnen zu Hause aufzuladen: An einer Wallbox mit reev Software oder mit dem intelligenten Ladekabel LinkOne. Auch eine Kombination der beiden Lösungen ist möglich.
Alternativ zur softwarefähigen Wallbox bietet reev die Möglichkeit, Mitarbeitende über das intelligenten Ladekabel LinkOne laden zu lassen. Die beiden Lösungen können auch kombiniert werden.
Anwendungsfall von LinkOne: Ein/eine MitarbeiterIn hat keine intelligente Wallbox zuhause und kann/will keine installieren
k der deutlich günstigeren Stromtarife zu Hause bezahlen Sie dort deutlich weniger, um Ihre Dienstwagen zu laden (verglichen mit dem Laden an öffentlichen Ladestationen).
Schon mit 12 Dienstwagen lassen sich so jährlich Kosten in fünfstelliger Höhe einsparen!
*Annahmen für die Rechnung: VW ID3 mit 48 kWh brutto Kapazität. Kosten für öffentliches Laden: 0,59 Euro/kWh, Kosten für zuhause Laden: 0,44 Euro/kWh. Fahrzeug wird jeweils zu 80 % geladen (80 % * 48 kWh = 38,4 kWh), 12 Ladevorgänge pro Monat.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne senden wir Ihnen weiterführende Informationen zu oder stehen Ihnen bei Fragen persönlich zur Verfügung.
Grundsätzlich muss die Finanzierung für das Dienstwagen zuhause laden individuell zwischen den DienstwagenfahrerInnen und dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Die Kostenübernahme kann auch allgemein gültig in einer eCar Policy des Unternehmens formuliert werden.
Um eine rechtssichere Abrechnung zu gewährleisten, muss die genutzte Hardware über einen MID-Zähler verfügen und softwarefähig sein. Die Ladestation muss nicht zwingend eichrechtskonform sein. Die reev Software ist mit allen gängigen Hardwareherstellern und -modellen kompatibel. Eine ausführliche Auflistung finden Sie hier.
Am Installationsort muss Netzwerkempfang sichergestellt werden, da die Ladestation über SIM-Karte kommuniziert. Nehmen Sie Kontakt mit einer Elektrofachkraft auf, die auf eMobility spezialisiert ist, um Sie mit der Installation zu beauftragen.
Entspricht die Ladestation den technischen Voraussetzungen, kann die reev Software auch nachträglich in eine bereits vorhandene Ladestation zuhause integriert werden. Bestellen Sie hierfür ein reev Connect Set (bestehend aus einem Setup-Kit und einem oder mehreren Lizenzschlüssel(n)) zur Nutzung der reev Software.
Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit dem reev Team auf: sales@reev.com. Teilen Sie uns bitte die Namen und eMail-Adressen der berechtigten DienstwagenfahrerInnen mit.
Die angegebene Ansprechperson im Unternehmen erhält monatlich die verschiedenen Belege per eMail.
DienstwagenfahrerInnen erhalten ebenfalls monatlich einen eMail-Beleg über die eigenen Ladevorgänge.
Dieses Vorgehen ist abhängig davon, ob die Wallbox a) im Besitz des Unternehmens oder b) im Besitz des/der ArbeitnehmerIn ist. Grundsätzlich empfiehlt sich hier eine unternehmensindividuelle Regelung, die ggf. auch in einer eCar Policy festgelegt werden kann.
Im Fall a) kann beispielsweise eine Abzahlung des Arbeitnehmers erfolgen.
Im Fall b) bleibt die Wallbox nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Besitz des/der ArbeitnehmerIn.
Ja, mit dem reev Connect Set kann die Software auch nachträglich in eine bereits installierte Heimladestation integriert werden.
Grundsätzlich muss eine Zugangsbeschränkung an der Ladestation zuhause eingerichtet sein, um eine individuelle Verbrauchserfassung und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen. Bei einer gemeinschaftlichen Nutzung der heimischen Ladestation können auch andere NutzerInnen berechtigt sein, an dieser zu laden, z.B. PartnerInnen, NachbarInnen, oder Gäste. In diesem Falle empfiehlt sich ein mit dem Arbeitgeber abgestimmtes Authentifizierungssystem.
Beispiel:
So wird gemeinschaftliche Nutzung bei gleichzeitig separater und verbrauchsgenauer Erfassung der Ladevorgänge möglich. Dem Arbeitgeber werden nur die Ladekosten zugestellt, die durch den/die DienstwagenfahrerIn für dienstliche Ladevorgänge ausgelöst wurden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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