Elektrischen Dienstwagen zuhause laden und Ladekosten über den Arbeitgeber abrechnen
Auch für Privatpersonen bietet reev einfache, rechtssichere und automatisierte Lösung zum Dienstwagen zuhause laden. Durch die reev Software werden alle Ladevorgänge verbrauchsgenau erfasst. Die Stromkosten können dann bei Arbeitgeber zur Erstattung eingereicht werden, bspw. zusammen mit den monatlichen Auslagen.
Hinweis: Um die Kostenerstattung sicherzustellen, sollte grundsätzlich die Nutzung der Ladestation und Abrechnung der Ladevorgänge mit dem Arbeitgeber abgestimmt sein. Dies kann jedoch auch nach Installation und Inbetriebnahme der Ladestation erfolgen.
Die Belege können auch nachträglich eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Belege nicht automatisch an Ihren Arbeitgeber geschickt werden, so lange es sich um keine betriebliche Lösung handelt. Gerne können Sie Ihren Arbeitgeber zur Beratung auch direkt mit uns in Verbindung setzen.
So einfach geht’s:
1. Elektrofachkraft kontaktieren und bestellen
Nehmen Sie Kontakt mit einer Elektrofachkraft auf, die auf eMobility spezialisiert ist. Beauftragen Sie ihn/sie mit der Installation.
2. Online registrieren und reev App downloaden
Nach abgeschlossener Installation registieren Sie sich als DienstwagenfahrerIn über das Online-Formular. Anschließend laden Sie die reev App herunter.
3. Losladen
Ihre Ladevorgänge werden verbrauchsgenau und rechtssicher über die in der Ladestation installierten reev Cloud-Software erfasst. In der reev App für FahrerInnen können Sie Ihre eigene Ladehistorie einsehen, Kosten überwachen und Rechnungen verwalten.
4. Belege einreichen
eMail Belege werden automatisch generiert und Ihnen monatlich zugeschickt. Diese können Sie ganz einfach beim Arbeitgeber zur steuerfreien Erstattung einreichen.
Um eine verbrauchsgenaue Erfassung und rechtssichere Abrechnung der Ladevorgänge sicherzustellen, muss eine Zugangsbeschränkung an der Heim-Ladestation eingerichtet sein.
Die Authentifizierung des Dienstwagenfahrers/der Dienstwagenfahrerin erfolgt an der Ladestation direkt. Und kann beispielsweise via RFID-fähigem Mitarbeiterausweis, reev Keyfob oder reev App vorgenommen werden.
Suchen Sie eine Ladelösung für Ihr Unternehmen?
FAQs
DIENSTWAGEN ZU HAUSE AUFLADEN - FÜR DIENSTWAGENFAHRER
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Welche Ladestation wird für das Heimladen empfohlen?
Wir empfehlen ABL reev ready mit der reev Lizenzversion Compact: damit erhalten Sie eine abgestimmte Gesamtlösung bestehend aus hochwertiger ABL Hardware und intelligenter reev Software. Durch die vorkonfigurierte Software sind die Inbetriebnahme und Installation besonders einfach. Mehr zu ABL reev ready erfahren Sie hier.
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Gibt es technische Anforderungen an die Wallbox, die beachtet werden müssen, um eine rechtssichere Abrechnung entlang des reev Modells zu erreichen?
Die genutzte Hardware muss über einen MID-Zähler verfügen und backendfähig sein. Zusätzlich muss die Hardware im reev Dashboard integriert sein (Beispiel ABL eMH2). Die Ladestation muss nicht zwingend eichrechtskonform sein. Am Installationsort muss Netzwerkempfang sichergestellt werden, da die Ladestation über SIM-Karte kommuniziert.
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Kann die reev Software auch in bereits installierte Ladestationen integriert werden?
Entspricht die Ladestation den technischen Voraussetzungen (siehe Frage oben „Gibt es Anforderungen an die Wallbox, die beachtet werden müssen, um eine rechtssichere Abrechnung entlang des reev Modells zu erreichen?“), kann die reev Software auch nachträglich in eine bereits installierte zuhause Ladestation integriert werden. Hierfür koordiniert reev mit dem örtlichen Elektriker die Inbetriebnahme und sendet die benötigten Materialien (beispielsweise SIM-Karte und Inbetriebnahme-Anleitung) an den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin oder die Elektrofachkraft. Die Inbetriebnahme ist einfach und schnell und wird digital von unserem Support Team begleitet.
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Können noch weitere NutzerInnen die Ladestation daheim nutzen?
Grundsätzlich muss eine Zugangsbeschränkung an den Ladestationen daheim eingerichtet sein, um eine individuelle Verbrauchserfassung und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen. Eine Zugangsbeschränkung sollte also auch eingerichtet werden, wenn die Wallbox nicht öffentlich (für andere Personen) zugänglich ist. Eine Autorisierung ist u.a. via RFID-fähigem Mitarbeiterausweis, reev Key Fob oder der reev App für FahrerInnen möglich.
Bei einer gemeinschaftlichen Nutzung der heimischen Ladestation können auch andere NutzerInnen berechtigt sein, an dieser zu laden, z.B. PartnerInnen, NachbarInnen, oder Gäste der registrierten DienstwagenfahrerInnen. Dies sollte individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert werden, beispielsweise in einer eCar Policy. In diesem Falle empfiehlt sich ein betriebliches Authentifizierungssystem: beispielsweise mit reev App oder RFID-Karte können die DienstwagenfahrerInnen identifiziert und von den anderen NutzerInnen differenziert werden. So wird gemeinschaftliche Nutzung bei gleichzeitig separater und verbrauchsgenauer Erfassung der Ladevorgänge möglich. Dem Arbeitgeber werden nur die Ladekosten zugestellt, die durch authentifizierten DienstwagenfahrerInnen und für geschäftliche Ladevorgänge ausgelöst wurden.
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Wie authentifizieren sich die Mitarbeiter an der heimischen Ladestation?
Die Authentifizierung erfolgt an der Ladestation direkt. Und kann beispielsweise via RFID-fähigem Mitarbeiterausweis, reev Key Fob oder reev App vorgenommen werden.
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Muss eine Zugangsbeschränkung an der Ladestation daheim eingerichtet werden?
Ja, es muss eine Zugangsbeschränkung an den Ladestationen daheim eingerichtet sein, um eine individuelle Verbrauchserfassung und rechtssichere Abrechnung der dienstlichen Ladevorgänge sicherzustellen. Eine Zugangsbeschränkung muss auch eingerichtet werden, wenn die Wallbox in einer geschlossenen Garage installiert ist und keine weiteren NutzerInnen (z.B. Familienmitglieder, NachbarInnen, LebenspartnerInnen) an der Ladestation laden können.
In einem online Formular zur Registrierung muss der Dienstwagenfahrer / die DienstwagenfahrerIn angeben, ob weitere NutzerInnen Zugang zur Station haben.
Die Zugangsbeschränkung an der Wallbox daheim kann vom reev Service Team eingestellt werden.
Bei einer gemeinschaftlichen Nutzung der heimischen Ladestation können auch andere NutzerInnen berechtigt sein, an dieser zu laden, z.B. PartnerInnen, NachbarInnen, oder Gäste der registrierten DienstwagenfahrerInnen. Dies sollte individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert werden, beispielsweise in einer eCar Policy.
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Welche Funktionen hat die reev App?
Mit der reev App können FahrerInnen u.a. Rechnungsinformationen eingesehen und bearbeiten, der Ladeverlauf eingesehen und Ladevorgänge per Fernstart und -stop gesteuert werden. Zudem kann die reev App als Authentifizierungsmöglichkeit an den Ladestationen genutzt werden. Weitere Funktionen und mehr Informationen zur reev App finden Sie hier.
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Was müssen DienstwagenfahrerInnen steuerlich und rechtlich beachten?
Steuerlich und rechtlich gelten keine außerordentlichen Regelungen für DienstwagenfahrerInnen. Bei der Erstattung der dienstlichen Ladekosten handelt es sich um eine übliche Auslagenerstattung. Die Stromkosten für den Dienstwagen werden nachträglich und über einen spezifisch generierten Beleg vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet. Eine eventuelle Erstattung von Stromkosten von privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen ist hingegen steuerpflichtig.
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Welche Belege erhält der Dienstwagenfahrer / die Dienstwagenfahrerin monatlich?
Die DienstwagenfahrerInnen erhalten monatlich einen eMail-Beleg über die eigenen Ladevorgänge und Ladekosten an der Ladestation zuhause. Dem Arbeitgeber wird ein digitales Duplikat zugeschickt.
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Wie ist die vertragliche Grundlage zwischen DienstwagenfahrerIn und reev?
Wenn das reev Dienstwagen zuhause laden über den Arbeitgeber abgewickelt wird und dieser die Kosten für die reev Softwarelizenz trägt, wird ein Vertrag zwischen reev und dem Arbeitgeber eingegangen. Daher gibt es in diesem Falle keinen Vertrag zwischen DienstwagenfahrerIn und reev. DienstwagenfahrerInnen müssen dann allein den Nutzungsbedingungen zustimmen.