Warum das Laden von Dienstwagen zu Hause wichtig ist
Für viele Mitarbeitende ist das Laden zu Hause die bequemste und effizienteste Lösung. Auch Unternehmen profitieren davon, denn die betriebsinterne Ladeinfrastruktur wird entlastet, die Flexibilität für Mitarbeitende steigt und Ladevorgänge lassen sich insgesamt besser planen und transparent nachverfolgen. Gleichzeitig können im privaten Umfeld häufig günstigere Stromtarife genutzt werden, was zusätzliche Kostenvorteile mit sich bringen kann.
Damit diese Vorteile genutzt werden können, benötigen Unternehmen jedoch klare und nachvollziehbare Nachweise darüber, wann und wie viel Strom für den Dienstwagen geladen wurde – insbesondere ab 2026.
Neue Vorgaben des Bundesfinanzministeriums ab 2026
Das BMF-Schreiben (Betreff: „Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG; steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten“) bringt wesentliche Änderungen für Unternehmen mit sich.
1. Die bisherigen Monatspauschalen entfallen zum 31. Dezember 2025:
Bis Ende 2025 können Unternehmen weiterhin mit den bekannten Pauschalbeträgen arbeiten. Ab 2026 sind diese Pauschalen jedoch nicht mehr zulässig.
2. Neue Strompreispauschale ab 2026
Unternehmen müssen künftig zwischen zwei Abrechnungsarten wählen:
Option A: Abrechnung nach tatsächliche Stromkosten
Dabei müssen die verbrauchten kWh sowie die zugehörigen Energiekosten exakt nachgewiesen werden.
Option B: Abrechnung nach der neuen Strompreispauschale
Diese basiert auf dem durchschnittlichen Strompreis für Privathaushalte (Verbrauch 5.000–15.000 kWh), den das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Für die Berechnung gilt der Preis aus dem ersten Halbjahr des Vorjahres. Dieser wird auf volle Cent abgerundet und anschließend mit der nachgewiesenen geladenen Strommenge multipliziert.
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Damit ist die Pauschale nicht mehr ein fixer Monatswert, sondern ergibt sich individuell aus der tatsächlich geladenen Energiemenge.
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3. Jährliches Wahlrecht – keine Mischabrechnung
Unternehmen müssen zu Jahresbeginn festlegen, ob sie nach tatsächlichen Kosten oder nach Strompreispauschale abrechnen. Dieses Wahlrecht gilt einheitlich für das gesamte Kalenderjahr und darf nicht unterjährig gewechselt werden.
4. Laden im Betrieb bleibt steuerfrei – auch bei Drittbetreibern
Ladevorgänge auf dem Betriebsgelände sind weiterhin steuerfrei – auch dann, wenn die Ladeinfrastruktur nicht vom Arbeitgeber, sondern von einem Drittanbieter betrieben wird oder wenn Dritte Zugang haben. Dies schafft zusätzliche Planungssicherheit.
5. Höhere Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung
Manuelle Excel-Listen, Schätzwerte oder unvollständige Aufzeichnungen genügen künftig nicht mehr. Ab 2026 müssen alle Ladevorgänge eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet, vollständig und manipulationssicher dokumentiert sowie prüfsicher nachvollziehbar sein. Die Daten müssen zudem für HR, Finance und Steuerberatung gut auswertbar sein.
Die Herausforderung: korrekte Abrechnung ohne hohen Aufwand
Unternehmen stehen vor zentralen Fragen:
- • Wie wird der private vom dienstlichen Ladeanteil getrennt?
• Wie wird der Verbrauch rechts- und revisionssicher dokumentiert?
• Wie werden Daten für HR, Finance und Steuerberatung bereitgestellt?
• Wie bleibt der Prozess für Mitarbeitende einfach und fehlerfrei?
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Ohne digitale Unterstützung entsteht schnell hoher administrativer Aufwand – verbunden mit hohen Fehlerrisiken.
So gelingt das rechtssichere Laden zu Hause
Eine professionelle Lösung für das Laden von Dienstwagen zu Hause ermöglicht die automatische Erfassung aller Ladevorgänge, die eindeutige Zuordnung zu Fahrzeug und Nutzer sowie eine klare Trennung zwischen privaten und dienstlichen Ladevorgängen. Verbrauchsdaten werden rechtskonform dokumentiert und stehen jederzeit vollständig und prüfsicher zur Verfügung. So profitieren Unternehmen von transparenten, skalierbaren und effizienten Prozessen – ohne Mehraufwand für Mitarbeitende.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die neuen Regelungen machen deutlich:
Ab 2026 gelten deutlich höhere Anforderungen an Genauigkeit, Transparenz und Dokumentation. Unternehmen sollten daher frühzeitig auf digitale und strukturierte Abläufe setzen, um Fehler zu minimieren und klare Verantwortlichkeiten zu schaffen.
Dienstwagen zu Hause laden – wie reev Unternehmen unterstützt
Das Laden von Dienstwagen zu Hause muss vor allem eines sein: einfach, zuverlässig und rechtskonform. Genau hier setzt reev an. Mit der reev Energie- & Ladeplattform werden alle dienstlichen Ladevorgänge automatisch erfasst, eindeutig dem jeweiligen Fahrzeug zugeordnet und vollständig rechtskonform dokumentiert. Energieverbrauch und Kosten lassen sich jederzeit transparent nachvollziehen – ohne manuelle Nacharbeit oder fehleranfällige Excel-Listen.
Für Mitarbeitende entsteht ein nahtloses Ladeerlebnis: Sie laden wie gewohnt zu Hause, während im Hintergrund alle relevanten Daten sicher verarbeitet und für die Abrechnung aufbereitet werden. Unternehmen erhalten zugleich klare, prüfsichere Nachweise, die Prozesse in HR, Finance und der Steuerberatung deutlich vereinfachen.
Das Ergebnis: weniger administrativer Aufwand, eine faire und transparente Kostenaufteilung und ein reibungsloser Ablauf für alle Beteiligten – unterstützt durch die intelligente, hardwareunabhängige und zukunftssichere reev Platform.