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Kurz und knapp: GEIG einfach erklärt

Kurz und knapp: GEIG einfach erklärt

Die Elektromobilität nimmt weiter Fahrt auf – und mit ihr die Anforderungen an Immobilienbesitzer:innen und Bauverantwortliche.
Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, müssen Gebäude künftig aktiv zur Ladeinfrastruktur beitragen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und die europäische AFIR-Verordnung schaffen dafür die Grundlage.

Was steckt hinter dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz?

Seit 2021 gilt in Deutschland das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Gebäudebereich zu beschleunigen und sicherzustellen, dass Elektromobilität bei Neubauten und größeren Renovierungen von Anfang an mitgedacht wird.

Damit leistet das GEIG einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und ergänzt die europäischen Vorgaben der AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation). Beide Regelwerke bilden gemeinsam den rechtlichen Rahmen für eine flächendeckende, nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur in Europa.

Was regelt das GEIG konkret?

Das GEIG verpflichtet Eigentümer:innen und Bauherr:innen, bei Neubauten und größeren Renovierungen die technische Infrastruktur für Ladepunkte vorzubereiten – etwa durch Leerrohre, Leitungen oder den Einbau von Lademöglichkeiten. So können Ladestationen später ohne großen Aufwand nachgerüstet werden.

Unterschieden wird zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden:

  • – Wohngebäude:
    Bei Neubauten mit mehr als fünf Stellplätzen muss jeder Stellplatz mit Leerrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Bei größeren Renovierungen gilt dieselbe Vorgabe.

  • – Nichtwohngebäude:
    Bei Neubauten mit mehr als sechs Stellplätzen muss mindestens jeder fünfte Stellplatz vorgerüstet und mindestens ein Ladepunkt installiert werden. Auch bei umfassenden Renovierungen gelten vergleichbare Anforderungen. Diese Regelungen schaffen langfristige Planungssicherheit und sorgen dafür, dass Elektromobilität im Gebäudebereich zügig umgesetzt werden kann.


Neue Anforderungen ab 2025: Ladepunktpflicht für Bestandsgebäude

Ab 1. Januar 2025 greift eine neue Vorgabe:
Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen mindestens einen Ladepunkt bereitstellen. Damit endet die bisherige Übergangsfrist – insbesondere für gewerblich genutzte Immobilien besteht jetzt Handlungsbedarf. EigentümerInnen, die gegen die Ladepunktpflicht verstoßen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Gleichzeitig eröffnen sich neue Chancen: Wer jetzt in Ladeinfrastruktur investiert, steigert den Wert seiner Immobilie und positioniert sich zukunftssicher.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zur Ladepunktpflicht 2025.

Quartiersansatz & Ausnahmen

Das GEIG ermöglicht es, Ladeinfrastruktur gemeinsam zu planen und umzusetzen. Über den sogenannten Quartiersansatz können mehrere EigentümerInnen benachbarter Gebäude vereinbaren, die Ladeinfrastruktur gebündelt bereitzustellen. Das senkt Kosten und erleichtert die Umsetzung.

Ausgenommen vom GEIG sind:

  • – kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Nichtwohngebäude weitgehend selbst nutzen,

  • – sowie Projekte, bei denen die Kosten für den Ausbau der Lade- und Leitungsinfrastruktur mehr als 7 % der Gesamtrenovierungskosten betragen würden.

Zukunftsorientierte Ladeinfrastruktur mit reev

Das GEIG zeigt klar: Ladeinfrastruktur ist keine Option mehr – sie ist Teil moderner Gebäudeplanung. Um diese Anforderungen wirtschaftlich und flexibel umzusetzen, braucht es intelligente Softwarelösungen. Mit der reev Software und dem reev Energiemanagementsystem wird der Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur einfach, skalierbar und gesetzeskonform:

  • – Automatisierte Abrechnung für Mitarbeitende, Mieter:innen und Gäste

  • – Cloudbasiertes Energiemanagement für effiziente Steuerung

  • – Transparente Kostenkontrolle über die reev Platform


So bleiben EigentümerInnen und Betreiber:innen jederzeit auf der sicheren Seite – technisch, rechtlich und wirtschaftlich.

Das GEIG ist ein wichtiger Schritt, um den Ausbau von Ladeinfrastruktur im Gebäudesektor voranzutreiben. Mit der Ladepunktpflicht ab 2025 steigt der Druck, aber auch die Chance, Immobilien zukunftssicher auszustatten. Wer frühzeitig in intelligente Systeme investiert, profitiert von geringeren Betriebskosten, höherer Attraktivität und rechtlicher Sicherheit.

Jetzt auf die Ladeinfrastrukturpflicht vorbereitet sein – mit reev.

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Immobilien zukunftssicher und gesetzeskonform mit intelligenten Ladelösungen ausstatten.

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