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FAQs

FAQs

Ob Betreiber von Ladestationen, Elektrofachbetrieb oder Vertriebs- und Hardwarepartner – die reev Energie- und Ladeplattform ist die ideale Lösung, um Ladeinfrastruktur erfolgreich in das Energie- und Mobilitäts-Ökosystem zu integrieren. Immer mit dem Fokus auf Qualität und Einfachheit.

Unsere Anwendungen wurden für die Betreiber von Ladeinfrastruktur entwickelt, damit diese ihren FahrerInnen einfach Ladeleistungen anbieten und ihre Ladestationen effizient steuern und verwalten können. Dies trifft zum Beispiel auf UnternehmenWohnungswirtschaften oder Hotel- und Gastronomiebetriebe zu.

Zusätzlich stellen wir Anwendungen für FahrerInnen von Elektrofahrzeugen bereit, um diesen einfaches Laden zu ermöglichen.

Für den Betrieb von Ladestationen stellen wir eine cloudbasierte Web-Anwendung zur Verfügung: das Dashboard von reev. Auf dieser Nutzeroberfläche haben Betreiber Zugriff auf verschiedene Funktionen zur Steuerung und Verwaltung von Ladestationen und Ladevorgängen.

Ausführlichere Informationen dazu finden Sie hier: www.reev.com/software

Um über das Dashboard von reev anderen das Laden zu ermöglichen, also Ladeleistungen anzubieten, erstellen Sie Ladeangebote. Dabei können Sie nahezu alle Tarife selbstständig festlegen und zwischen folgenden fünf Anwendungsfällen unterscheiden:

1. Regelmäßiges Laden – mit Abrechnung

  • Verbraucher: FahrerIn mit registrierter RFID Karte z.B. MitarbeiterInnen oder MieterInnen
  • Zweck: monatliche Abrechnung aller getätigten Ladevorgänge – mit individueller Tarifgestaltung
  • Zahlungsabwicklung: automatisiert via Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftverfahren (letzteres gilt für das Dashboard Pro)*

2. Spontanladen – mit Abrechnung

  • Verbraucher: Spontanlader ohne registrierte RFID Karte oder eRoaming Ladekarte, z.B. Gäste oder KundInnen
  • Zweck: Ad Hoc Abrechnung direkt nach dem Ladevorgang – mit individueller Tarifgestaltung
  • Zahlungsabwicklung: automatisiert via Kreditkarte*

3. eRoaming – mit Abrechnung

  • Verbraucher: FahrerIn mit eRoaming Ladekarte, z.B. EnBW oder NewMotion**
  • Zweck: monatliche Abrechnung aller getätigten Ladevorgänge – ohne individuelle Tarifgestaltung**
  • Zahlungsabwicklung: automatisierte Zahlungsabwicklung via Drittanbieter, dem sogenannten eMobility Provider

4. Freies Laden – ohne Abrechnung

  • Zweck: kostenloses Laden ohne Zugangskontrolle

* Die automatisierte Zahlungsabwicklung übernimmt ein Zahlungsdienstleister. Die Rechnungserstellung erfolgt dennoch im Namen des Betreibers der Ladeinfrastruktur.
** Ladevorgänge, die mit eRoaming Ladekarte getätigt werden, vergüten wir den Betreibern mit 29 ct/kWh zzgl. MwSt

Aktuell kann die reev Software mit Ladestationen von ABL, ABB, Mennekes, KEBA, Alfen, Alpitronic, Delta, Hager und Walther Werke genutzt werden. Eine detaillierte Übersicht über alle kompatiblen Hardwaremodelle finden Sie hier.

Die reev Software kann in verschiedenen Ausführungen bzw. Lizenzen erworben werden. Je nach Lizenz stehen unterschiedliche Funktionen & Services im reev Dashboard, dem Online-Betreiberportal, zur Verfügung.

Sofern Sie im ersten Jahr Ihrer Mindestvertragslaufzeit sind, werden mit dem Angebot die Lizenzkosten für 24 weitere Monate abgegolten. Upgrades zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen für jeweils 12 weitere Lizenzmonate.

Gemäß unserem Lizenzmodell erfolgt eine automatische Verlängerung Ihrer Lizenz um jeweils ein Jahr zum Ende des aktuellen Laufzeitraums. Bitte beachten Sie, dass die Laufzeit grundsätzlich unbefristet ist. Für eine ordentliche Kündigung ist eine schriftliche Erklärung, beispielsweise per E-Mail, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des aktuellen Laufzeitzeitraums erforderlich. Weitere Details können Sie den rechtlichen Vereinbarungen und Vertragsbedingungen unter Rechtliche Vereinbarungen entnehmen.

Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der Anzahl der Ladeanschlüsse (Ladepunkte).

  • Compact: 6,90€ pro Ladepunkt monatlich
  • Pro: 9,90€ pro Ladepunkt monatlich

Hinzu kommt eine Nutzungsgebühr für die SIM-Karte, die pro Ladegruppe (Controller-Ladestation) benötigt wird, um mit dem reev Backend zu kommunizieren. Falls die Backend-Anbindung über eine LAN-Verbindung erfolgt, entfällt dieser Kostenpunkt.

  • SIM-Karte: 4.50€ je Controller-Ladestation monatlich

Für die Durchführung des Upgrades fällt eine Aktivierungsgebühr je Ladestation an.

  • Controller: 25,00€ einmalig
  • Extender: 10€ einmalig

Das Softwaremodell Compact ist spezialisiert auf präzises Monitoring von Ladelösungen über mehrere Standorte hinweg. Das Lizenzmodell ermöglicht die einfache Verwaltung einer unbegrenzten Anzahl von NutzerInnen.
Zusätzlich kann der Zugang zu den Ladestationen beschränkt werden, damit nur autorisierte FahrerInnen Ladevorgänge starten können.
Alle in Compact enthaltenen Funktionen finden Sie hier.

Über das reev Dashboard erhalten Sie Zugang zu den in Pro enthaltenen Funktionen. Dort stehen Ihnen zahlreiche Monitoring und Management Funktionen zur Verfügung. Zudem können Sie mit Pro Ladevorgänge kostenpflichtig anbieten und abrechnen. Die Abrechnung erfolgt automatisch via Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftverfahren (angemeldete FahrerInnen). Alle in Pro enthaltenen Funktionen sehen Sie hier.

Um von der Compact Lizenz auf die Pro Lizenz upzugraden, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Unsere ExpertInnen werden sich im Anschluss mit Ihnen in Verbindung setzen.

Alle Ladestationen, die innerhalb eines reev Dashboards verwaltet werden, müssen dem selben Lizenztyp entsprechen. Eine Mischung unterschiedlicher Lizenzvarianten für individuelle Ladegruppen ist nicht möglich.

  • FahrerInnen RFID-Karten eigenständig hinzufügen
  • Mobiles laden: Ladevorgänge per App starten und stoppen
  • Ladehistorie einsehen: Details, wie Kosten, Dauer und Standort zu den Ladevorgängen prüfen
  • Echtzeit: Aktive Ladevorgänge live im Blick behalten
  • Sicherheit: Passwortgeschützt Rechnungs- und Kreditkarteninformationen für die monatliche Abrechnung hinterlegen
  • Payment: Sichere Zahlung via Apple Pay, Google Play oder Kreditkarte, sowie Lastschrift per SEPA-Mandat für Pro KundInnen

1. Anfrage Mitarbeiterladen
Stefanie möchte ihr eAuto am Arbeitsplatz laden.

2. Einladung
Stefanies Arbeitgeber legt im reev Dashboard ein Ladeangebot für sie fest und lädt sie zur Nutzung der reev App ein.

3. Laden via App
Nach dem Scannen des QR-Codes auf der Wallbox kann Stefanie den Ladevorgang via App starten, steuern und stoppen.

4. Ladehistorie einsehen
Verbrauch, Kosten- oder Rechnungsdaten kann sie jederzeit sicher in der App einsehen.

Betreiber einer intelligenten reev Ladestation oder NutzerInnen einer solchen können die reev App nutzen. Derzeit ist die Applikation nur mit Ladestationen mit installiertem und aktiviertem reev Dashboard kompatibel. Um die App nutzen zu können, benötigen FahrerInnen eine Einladung vom Betreiber der Ladestation.

Die reev App für FahrerInnen ist kostenlos und im Apple App Store sowie Google Play  Store für iOS und Android erhältlich.

Im Vorfeld sollte das Heimladen mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden, um die Kostenerstattung sicherzustellen.
DienstwagenfahrerInnen registrieren sich dann über ein Online-Formular. Dabei werden die folgenden Angaben benötigt: Adresse, Kontaktdaten, Strompreis (sowie ein Nachweis darüber, z.B. eine Stromrechnung oder der Stromvertrag). Nach Übermittlung werden die Angaben vom reev Support Team überprüft.

Zum lokalen Strompreis am Wohnort. Bei der Registrierung gibt der/die FahrerIn den heimischen Strompreis an und lädt einen Nachweis (bspw. Stromrechnung, Vertrag) hoch, welcher im Anschluss auf Echtheit geprüft wird.
Die Authentifizierung erfolgt direkt an der Ladestation, z.B. mittels eines RFID-fähigen Mitarbeiterausweis, der reev App oder einer separaten RFID-Karte.
Nein. Das Unternehmen nutzt weiterhin das reev Dashboard zur Verwaltung der Ladelösung am Unternehmensstandort. Den MitarbeiterInnen steht die reev App zur Verfügung. Dort können u.a. Ladevorgänge per Fernstart und -stop gesteuert und der Ladeverlauf eingesehen werden.

Grundsätzlich muss die Finanzierung für das Dienstwagen zuhause laden individuell zwischen den DienstwagenfahrerInnen und dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Die Kostenübernahme kann auch allgemein gültig in einer eCar Policy des Unternehmens formuliert werden.

Um eine rechtssichere Abrechnung zu gewährleisten, muss die genutzte Hardware über einen MID-Zähler verfügen und softwarefähig sein. Die Ladestation muss nicht zwingend eichrechtskonform sein. Die reev Software ist mit allen gängigen Hardwareherstellern und -modellen kompatibel. Eine ausführliche Auflistung finden Sie hier.

Am Installationsort muss Netzwerkempfang sichergestellt werden, da die Ladestation über SIM-Karte kommuniziert. Nehmen Sie Kontakt mit einer Elektrofachkraft auf, die auf eMobility spezialisiert ist, um Sie mit der Installation zu beauftragen.

Entspricht die Ladestation den technischen Voraussetzungen, kann die reev Software auch nachträglich in eine bereits vorhandene Ladestation zuhause integriert werden. Bestellen Sie hierfür ein reev Connect Set (bestehend aus einem Setup-Kit und einem oder mehreren Lizenzschlüssel(n)) zur Nutzung der reev Software.

Für Unternehmen steht die Nutzung des Dienstwagen zuhause laden Features innerhalb der reev Compact und reev Pro Lizenz zur Verfügung. DienstwagenfahrerInnen benötigen zur Nutzung des Features an der heimischen Ladestation die reev Pro Lizenz.

Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit dem reev Team auf: sales@reev.com. Teilen Sie uns bitte die Namen und eMail-Adressen der berechtigten DienstwagenfahrerInnen mit.

An der heimischen Ladestation werden private und dienstliche Ladevorgänge von DienstwagenfahrerInnen separat und verbrauchsgenau erfasst. Nur Ladevorgänge mit vorheriger Authentifizierung erscheinen auf dem Beleg an den Arbeitgeber zur Rückerstattung. Authentifizierungsmethoden sind die reev App, RFID-Karten oder RFID-fähige Mitarbeiterausweise.

Ja, der Zugang zur heimischen Ladestation muss beschränkt sein, um eine individuelle

Verbrauchserfassung und rechtssichere Abrechnung der Ladevorgänge sicherzustellen. Die Zugangsbeschränkung muss auch eingerichtet werden, wenn die Wallbox in einer geschlossenen Garage installiert ist und keine weiteren NutzerInnen (z.B. Familienmitglieder, NachbarInnen) an der Ladestation laden können.

Die Zugangsbeschränkung kann vom reev Support Team eingerichtet werden.

Bei der Erstattung der Ladekosten handelt es sich um eine übliche, steuerfreie Auslagenerstattung. Für die Erstattung der Ladekosten werden keine Rechnungen und Gutschriften zwischen reev und den ArbeitnehmerInnen und/oder reev und Unternehmen bzw. Arbeitgeber erstellt. Dadurch werden ArbeitnehmerInnen nicht zu Leistungserbringern (z.B. Stromverkauf). Die Stromkosten für die rechtssicher erfassten dienstlichen Ladevorgänge dürfen daher steuerfrei erstattet werden.

Die angegebene Ansprechperson im Unternehmen erhält monatlich die verschiedenen Belege per eMail.

  • Ein Übersichtsbeleg über die Gesamtkosten des Monats, d.h. die Ladevorgänge aller DienstwagenfahrerInnen im Überblick
  • Ein separater Beleg pro DienstwagenfahrerIn: die Vorgänge und Kosten je FahrerIn. Die einzelnen Belege können dann für die interne individuelle Abrechnung genutzt werden.
  • Nutzt das Unternehmen die automatische Rückerstattung, erhält es zusätzlich noch eine Zahlungsübersicht.

DienstwagenfahrerInnen erhalten ebenfalls monatlich einen eMail-Beleg über die eigenen Ladevorgänge.

Ja. Bei der „Dienstwagen zuhause laden“-Lösung von reev handelt es sich um eine steuerfreie Auslagenerstattung von Betriebsausgaben, basierend auf einem verbrauchsgenauen Beleg. Die steuerfreie Erstattung erfolgt direkt zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn. Für die Erstattung der Ladekosten werden keine Rechnungen und Gutschriften zwischen Strom-Anbieter und Arbeitnehmer und/oder Strom-Anbieter und Arbeitgeber erstellt. Dadurch erbringt der/die ArbeitnehmerIn keine Leistung durch Verkauf von Strom. Die Stromkosten für die rechtssicher erfassten dienstlichen Ladevorgänge dürfen daher steuerfrei erstattet werden.
Der Arbeitgeber erhält monatlich einen digitalen Beleg über alle dienstlich getätigten heimischen Ladevorgänge. Der Beleg dient als Basis für die steuerfreie Auslagenerstattung durch die Lohnauszahlung.

Dieses Vorgehen ist abhängig davon, ob die Wallbox a) im Besitz des Unternehmens oder b) im Besitz des/der ArbeitnehmerIn ist. Grundsätzlich empfiehlt sich hier eine unternehmensindividuelle Regelung, die ggf. auch in einer eCar Policy festgelegt werden kann.

Im Fall a) kann beispielsweise eine Abzahlung des Arbeitnehmers erfolgen.

Im Fall b) bleibt die Wallbox nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Besitz des/der ArbeitnehmerIn.

Ja, mit dem reev Connect Set kann die Software auch nachträglich in eine bereits installierte Heimladestation integriert werden.

Grundsätzlich muss eine Zugangsbeschränkung an der Ladestation zuhause eingerichtet sein, um eine individuelle Verbrauchserfassung und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen. Bei einer gemeinschaftlichen Nutzung der heimischen Ladestation können auch andere NutzerInnen berechtigt sein, an dieser zu laden, z.B. PartnerInnen, NachbarInnen, oder Gäste. In diesem Falle empfiehlt sich ein mit dem Arbeitgeber abgestimmtes Authentifizierungssystem.

Beispiel:

  • DienstwagenfahrerIn autorisiert sich an der Ladestation für betriebliche Ladevorgänge über die reev App.
  • DienstwagenfahrerIn autorisiert sich an der Ladestation für private Ladevorgänge über eine separate RFID-Karte.
  • Andere NutzerInnen autorisieren sich ebenfalls über eine weitere separate RFID-Karte.

So wird gemeinschaftliche Nutzung bei gleichzeitig separater und verbrauchsgenauer Erfassung der Ladevorgänge möglich. Dem Arbeitgeber werden nur die Ladekosten zugestellt, die durch den/die DienstwagenfahrerIn für dienstliche Ladevorgänge ausgelöst wurden.

Die Authentifizierung erfolgt direkt an der Ladestation, z.B. mittels eines RFID-fähigen Mitarbeiterausweis, der reev App oder einer separaten RFID-Karte.

Ja, der Zugang zur heimischen Ladestation muss beschränkt sein, um eine individuelle

Verbrauchserfassung und rechtssichere Abrechnung der Ladevorgänge sicherzustellen. Die Zugangsbeschränkung muss auch eingerichtet werden, wenn die Wallbox in einer geschlossenen Garage installiert ist und keine weiteren NutzerInnen (z.B. Familienmitglieder, NachbarInnen) an der Ladestation laden können.

Die Zugangsbeschränkung kann vom reev Support Team eingerichtet werden.

Mit der reev App können FahrerInnen u.a. Belege und den Ladeverlauf einsehen sowie Ladevorgänge starten und stoppen. Zudem kann die reev App als Authentifizierungsmöglichkeit an den Ladestationen genutzt werden.
Die DienstwagenfahrerInnen erhalten monatlich einen eMail-Beleg über die eigenen Ladevorgänge und Ladekosten an der Ladestation zuhause. Dem Arbeitgeber wird ein digitales Duplikat zugeschickt.
Wenn das reev Dienstwagen zuhause laden über den Arbeitgeber abgewickelt wird und dieser die Kosten für die reev Softwarelizenz trägt, wird ein Vertrag zwischen reev und dem Arbeitgeber eingegangen. Daher gibt es in diesem Falle keinen Vertrag zwischen DienstwagenfahrerIn und reev. DienstwagenfahrerInnen müssen dann allein den Nutzungsbedingungen zustimmen.
Bei der THG-Quote handelt es sich um ein regulatives Instrument zur Senkung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor. Durch die Nutzung von Elektromobilität werden CO2-Einsparungen realisiert, die anschließend an die quotenverpflichteten Unternehmen der Mineralölwirtschaft veräußert werden können. Somit entstehen zusätzliche Kosten für die Mineralölkonzerne und Nutzer von Elektromobilität (die im Vergleich weitaus CO2-ärmer ist) generieren zusätzliche Einnahmen. Diese Umverteilung entfaltet eine Lenkungswirkung, die langfristig den Übergang von konventionell angetriebenen Fahrzeugen zur Elektromobilität sicherstellen soll.
Die reev THG-Quote kann sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen genutzt werden. Unternehmen können die reev THG-Quote für alle eDienstwagen und ePoolfahrzeuge nutzen. Zusätzlich können Unternehmen die reev THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte nutzen. Privatpersonen können die reev THG-Quote für ihre Batterieelektrofahrzeuge über die reev App nutzen.
Bei Abrechnung der reev THG-Quote für Batterieelektrofahrzeuge gilt eine jährlich zu beantragende Pauschale von 70 € oder mehr*. Diese ist sowohl für eDienstwagen und ePoolfahrzeuge innerhalb von Unternehmen, als auch für private Batterieelektrofahrzeuge nutzbar. Unternehmen können darüber hinaus reev THG-Quoten für alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte geltend machen und somit zusätzlich 3,5 Cent pro kWh an Einnahmen generieren. *Je nach Fahrzeugklasse erhalten Sie einen unterschiedlichen Betrag.
Halter reiner Batterieelektrofahrzeuge können jährlich die Pauschale von 70 € oder mehr* nutzen. Die Pauschale steht demjenigen zu, der in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Halter genannt ist. Dabei kann es sich sowohl um Unternehmen, als auch um Privatpersonen handeln. *Je nach Fahrzeugklasse erhalten Sie einen unterschiedlichen Betrag.
Nein. Die THG-Quote kann nur von Haltern reiner Batterieelektrofahrzeuge (BEV) genutzt werden.
Um die reev THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte nutzen zu können, benötigen Sie als Unternehmen das reev Dashboard Pro. Damit erhalten Sie 3,5 Cent für jede kWh die an Ihren öffentlichen Ladepunkten abgegeben wird. Für diese Ladepunkte muss Ad Hoc Laden aktiviert sein, sie müssen eichrechtskonform sein und eine entsprechende Meldung bei der Bundesnetzagentur muss erfolgt sein.
Wenn die Voraussetzungen für öffentliches Laden erfüllt sind und das reev Dashboard Pro genutzt wird, fallen die 3,5 Cent für jede an dem jeweiligen Ladepunkt abgegebene kWh an. Dies inkludiert sowohl das Laden von BEV, als auch PHEV, das Mitarbeiterladen, Ad Hoc Laden und eRoaming.

Schauen Sie sich dafür gerne in unseren FAQs um . Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, kontaktieren Sie gerne unseren Support. Unsere ExpertInnen helfen Ihnen gerne weiter:

Tel: +49 (0) 89 889 970 48
eMail: support@reev.com

Wenn Sie den Willkommensbrief nicht mehr finden, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Support (support@reev.com). Um ein Duplikat Ihres Willkommensbriefs erstellen zu können, teilen Sie uns bitte die Seriennummer Ihrer Ladestation mit. Diese wird benötigt, um Ihren individuellen Aktivierungscode aufzurufen. Die Seriennummer besteht aus der Produktnummer Ihrer Ladestationen und 5 weiteren Ziffern. Normalerweise finden Sie die Seriennummer auf dem Sticker der Ladestation direkt unter dem Barcode.
Ihr Benutzername entspricht der eMail-Adresse, die Sie uns im Setup Formular unter https://install.reev.com/cp-onboarding übermittelt haben. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie dieses auf der Login-Seite zurückzusetzen. Die Login-Seite erreichen Sie im Header Menü oder hier.
Sie können sämtliche RFID-Karten verwenden, die dem Mifare Standard entsprechen. Fremde RFID-Karten können nicht im Dashboard von reev angelernt werden, sondern müssen manuell über den RFID-Karten-Reader eingelesen werden.

Um zusätzliche RFID Karten oder Keyfobs zu bestellen, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Ja.

Dazu legen Sie ein Ladeangebot an und aktivieren es für alle Standorte. Anschließend weisen Sie die Karte inklusive VerbraucherIn (FahrerIn oder Fahrzeug) dem Ladeangebot zu.

Ja, um Ladevorgänge gegenüber Dritten abrechnen zu können, sind eichrechtskonforme Ladestationen in Deutschland verpflichtend. Bezüglich der Einreichung exportierter Belege beim Finanzamt können wir keine verbindliche Aussage treffen. Wir bitten um Ihr Verständnis und verweisen Sie auf die aktuell gültige Rechtslage.
Um sich in Ihren Account einzuloggen klicken Sie auf den Login Button im Menü oder auf folgenden Link: dashboard.reev.com Sollten Sie hierbei Probleme haben, kontaktieren Sie bitte unseren Support unter support@reev.com

Dank eRoaming haben FahrerInnen Zugang zu den Ladestationen aller CPOs, mit denen ihr EMP einen Vertrag über eine eRoaming Plattform geschlossen hat. Der Zugang erfolgt via App oder Ladekarte des Anbieters. Hier finden Sie eine vollständige Liste aller Ladestationen mit reev Software, die mit eRoaming Ladekarten genutzt werden können.

Eine Ladegruppe ist über die jeweilige Controller Ladestation identifizierbar. Zu jeder Ladegruppen können zusätzlich zum Controller noch mehrere Extender gehören. Die Kommunikation zwischen dem reev Backend und einer Ladegruppe erfolgt dabei ausschließlich über den Controller. Dazu ist in der Steuereinheit der Controller Ladestation ein LTE Stick inklusive SIM-Karte verbaut. Der Datenaustausch, zwischen der kommunizierenden Controller Ladestation und den verbundenen Extender Ladestationen einer Ladegruppe, erfolgt über eine BUS-Verkabelung. Eine Ladegruppe ist über die jeweilige Controller Ladestation identifizierbar. Zu jeder Ladegruppen können zusätzlich zum Controller noch mehrere Extender gehören. Die Kommunikation zwischen dem reev Backend und einer Ladegruppe erfolgt dabei ausschließlich über den Controller. Dazu ist in der Steuereinheit der Controller Ladestation ein LTE Stick inklusive SIM-Karte verbaut. Der Datenaustausch, zwischen der kommunizierenden Controller Ladestation und den verbundenen Extender Ladestationen einer Ladegruppe, erfolgt über eine BUS-Verkabelung.
Extender Ladestationen sind Ladestationen, die mit dem Controller verbunden sind und nicht eigenständig mit dem Backend kommunizieren können. Die Verbindung zwischen dem reev Backend und einer Ladegruppe läuft ausschließlich über die Controller Ladestation, die mit dem Mobilfunknetz verbunden ist. Dazu ist in der Steuereinheit der Master Ladestation oder der externen Steuerzentrale der Ladegruppe ein LTE Stick inkl. SIM-Karte verbaut. Der Datenaustausch zwischen Controller und Extender Ladestationen erfolgt über eine BUS-Verkabelung.

Durch Scannen des QR-Codes gelangen FahrerInnen auf eine mobile Website, um die Kreditkartendaten für die Ad Hoc Abrechnung von Spontanladevorgängen zu hinterlegen.

Über die Electric Vehicle Supply Equipment ID, kurz EVSE-ID, können Ladeanschlüsse identifiziert werden.

Eine EVSE-ID besteht aus

  • dem Länderkürzel z.B. DE
  • der dreistelligen EVSE Operator ID
  • dem ID Type und
  • der Power Outlet ID.

Die Power Outlet ID wird vom Betreiber bzw. von reev erstellt und besteht aus bis zu 30 alphanumerischen Zeichen.

Erfahren Sie hierzu mehr in unserem Blogartikel:

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