Ob Betreiber von Ladestationen, Elektrofachbetrieb oder Vertriebs- und Hardwarepartner – die reev Energie- und Ladeplattform ist die ideale Lösung, um Ladeinfrastruktur erfolgreich in das Energie- und Mobilitäts-Ökosystem zu integrieren. Immer mit dem Fokus auf Qualität und Einfachheit.
Unsere Anwendungen wurden für die Betreiber von Ladeinfrastruktur entwickelt, damit diese ihren FahrerInnen einfach Ladeleistungen anbieten und ihre Ladestationen effizient steuern und verwalten können. Dies trifft zum Beispiel auf Unternehmen, Wohnungswirtschaften oder Hotel- und Gastronomiebetriebe zu.
Zusätzlich stellen wir Anwendungen für FahrerInnen von Elektrofahrzeugen bereit, um diesen einfaches Laden zu ermöglichen.
Für den Betrieb von Ladestationen stellen wir eine cloudbasierte Web-Anwendung zur Verfügung: das Dashboard von reev. Auf dieser Nutzeroberfläche haben Betreiber Zugriff auf verschiedene Funktionen zur Steuerung und Verwaltung von Ladestationen und Ladevorgängen.
Ausführlichere Informationen dazu finden Sie hier: www.reev.com/software
Um über das Dashboard von reev anderen das Laden zu ermöglichen, also Ladeleistungen anzubieten, erstellen Sie Ladeangebote. Dabei können Sie nahezu alle Tarife selbstständig festlegen und zwischen folgenden fünf Anwendungsfällen unterscheiden:
1. Regelmäßiges Laden – mit Abrechnung
2. Spontanladen – mit Abrechnung
3. eRoaming – mit Abrechnung
4. Freies Laden – ohne Abrechnung
* Die automatisierte Zahlungsabwicklung übernimmt ein Zahlungsdienstleister. Die Rechnungserstellung erfolgt dennoch im Namen des Betreibers der Ladeinfrastruktur.
** Ladevorgänge, die mit eRoaming Ladekarte getätigt werden, vergüten wir den Betreibern mit 29 ct/kWh zzgl. MwSt
Aktuell kann die reev Software mit Ladestationen von ABL, ABB, Mennekes, KEBA, Alfen, Alpitronic, Delta, Hager und Walther Werke genutzt werden. Eine detaillierte Übersicht über alle kompatiblen Hardwaremodelle finden Sie hier.
Die reev Software kann in verschiedenen Ausführungen bzw. Lizenzen erworben werden. Je nach Lizenz stehen unterschiedliche Funktionen & Services im reev Dashboard, dem Online-Betreiberportal, zur Verfügung.
Sofern Sie im ersten Jahr Ihrer Mindestvertragslaufzeit sind, werden mit dem Angebot die Lizenzkosten für 24 weitere Monate abgegolten. Upgrades zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen für jeweils 12 weitere Lizenzmonate.
Gemäß unserem Lizenzmodell erfolgt eine automatische Verlängerung Ihrer Lizenz um jeweils ein Jahr zum Ende des aktuellen Laufzeitraums. Bitte beachten Sie, dass die Laufzeit grundsätzlich unbefristet ist. Für eine ordentliche Kündigung ist eine schriftliche Erklärung, beispielsweise per E-Mail, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des aktuellen Laufzeitzeitraums erforderlich. Weitere Details können Sie den rechtlichen Vereinbarungen und Vertragsbedingungen unter Rechtliche Vereinbarungen entnehmen.
Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der Anzahl der Ladeanschlüsse (Ladepunkte).
Hinzu kommt eine Nutzungsgebühr für die SIM-Karte, die pro Ladegruppe (Controller-Ladestation) benötigt wird, um mit dem reev Backend zu kommunizieren. Falls die Backend-Anbindung über eine LAN-Verbindung erfolgt, entfällt dieser Kostenpunkt.
Für die Durchführung des Upgrades fällt eine Aktivierungsgebühr je Ladestation an.
Das Softwaremodell Compact ist spezialisiert auf präzises Monitoring von Ladelösungen über mehrere Standorte hinweg. Das Lizenzmodell ermöglicht die einfache Verwaltung einer unbegrenzten Anzahl von NutzerInnen.
Zusätzlich kann der Zugang zu den Ladestationen beschränkt werden, damit nur autorisierte FahrerInnen Ladevorgänge starten können.
Alle in Compact enthaltenen Funktionen finden Sie hier.
Über das reev Dashboard erhalten Sie Zugang zu den in Pro enthaltenen Funktionen. Dort stehen Ihnen zahlreiche Monitoring und Management Funktionen zur Verfügung. Zudem können Sie mit Pro Ladevorgänge kostenpflichtig anbieten und abrechnen. Die Abrechnung erfolgt automatisch via Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftverfahren (angemeldete FahrerInnen). Alle in Pro enthaltenen Funktionen sehen Sie hier.
Um von der Compact Lizenz auf die Pro Lizenz upzugraden, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Unsere ExpertInnen werden sich im Anschluss mit Ihnen in Verbindung setzen.
Alle Ladestationen, die innerhalb eines reev Dashboards verwaltet werden, müssen dem selben Lizenztyp entsprechen. Eine Mischung unterschiedlicher Lizenzvarianten für individuelle Ladegruppen ist nicht möglich.
1. Anfrage Mitarbeiterladen
Stefanie möchte ihr eAuto am Arbeitsplatz laden.
2. Einladung
Stefanies Arbeitgeber legt im reev Dashboard ein Ladeangebot für sie fest und lädt sie zur Nutzung der reev App ein.
3. Laden via App
Nach dem Scannen des QR-Codes auf der Wallbox kann Stefanie den Ladevorgang via App starten, steuern und stoppen.
4. Ladehistorie einsehen
Verbrauch, Kosten- oder Rechnungsdaten kann sie jederzeit sicher in der App einsehen.
Betreiber einer intelligenten reev Ladestation oder NutzerInnen einer solchen können die reev App nutzen. Derzeit ist die Applikation nur mit Ladestationen mit installiertem und aktiviertem reev Dashboard kompatibel. Um die App nutzen zu können, benötigen FahrerInnen eine Einladung vom Betreiber der Ladestation.
Die reev App für FahrerInnen ist kostenlos und im Apple App Store sowie Google Play Store für iOS und Android erhältlich.
Im Vorfeld sollte das Heimladen mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden, um die Kostenerstattung sicherzustellen.
DienstwagenfahrerInnen registrieren sich dann über ein Online-Formular. Dabei werden die folgenden Angaben benötigt: Adresse, Kontaktdaten, Strompreis (sowie ein Nachweis darüber, z.B. eine Stromrechnung oder der Stromvertrag). Nach Übermittlung werden die Angaben vom reev Support Team überprüft.
Grundsätzlich muss die Finanzierung für das Dienstwagen zuhause laden individuell zwischen den DienstwagenfahrerInnen und dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Die Kostenübernahme kann auch allgemein gültig in einer eCar Policy des Unternehmens formuliert werden.
Um eine rechtssichere Abrechnung zu gewährleisten, muss die genutzte Hardware über einen MID-Zähler verfügen und softwarefähig sein. Die Ladestation muss nicht zwingend eichrechtskonform sein. Die reev Software ist mit allen gängigen Hardwareherstellern und -modellen kompatibel. Eine ausführliche Auflistung finden Sie hier.
Am Installationsort muss Netzwerkempfang sichergestellt werden, da die Ladestation über SIM-Karte kommuniziert. Nehmen Sie Kontakt mit einer Elektrofachkraft auf, die auf eMobility spezialisiert ist, um Sie mit der Installation zu beauftragen.
Entspricht die Ladestation den technischen Voraussetzungen, kann die reev Software auch nachträglich in eine bereits vorhandene Ladestation zuhause integriert werden. Bestellen Sie hierfür ein reev Connect Set (bestehend aus einem Setup-Kit und einem oder mehreren Lizenzschlüssel(n)) zur Nutzung der reev Software.
Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit dem reev Team auf: sales@reev.com. Teilen Sie uns bitte die Namen und eMail-Adressen der berechtigten DienstwagenfahrerInnen mit.
Ja, der Zugang zur heimischen Ladestation muss beschränkt sein, um eine individuelle
Verbrauchserfassung und rechtssichere Abrechnung der Ladevorgänge sicherzustellen. Die Zugangsbeschränkung muss auch eingerichtet werden, wenn die Wallbox in einer geschlossenen Garage installiert ist und keine weiteren NutzerInnen (z.B. Familienmitglieder, NachbarInnen) an der Ladestation laden können.
Die Zugangsbeschränkung kann vom reev Support Team eingerichtet werden.
Die angegebene Ansprechperson im Unternehmen erhält monatlich die verschiedenen Belege per eMail.
DienstwagenfahrerInnen erhalten ebenfalls monatlich einen eMail-Beleg über die eigenen Ladevorgänge.
Dieses Vorgehen ist abhängig davon, ob die Wallbox a) im Besitz des Unternehmens oder b) im Besitz des/der ArbeitnehmerIn ist. Grundsätzlich empfiehlt sich hier eine unternehmensindividuelle Regelung, die ggf. auch in einer eCar Policy festgelegt werden kann.
Im Fall a) kann beispielsweise eine Abzahlung des Arbeitnehmers erfolgen.
Im Fall b) bleibt die Wallbox nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Besitz des/der ArbeitnehmerIn.
Grundsätzlich muss eine Zugangsbeschränkung an der Ladestation zuhause eingerichtet sein, um eine individuelle Verbrauchserfassung und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen. Bei einer gemeinschaftlichen Nutzung der heimischen Ladestation können auch andere NutzerInnen berechtigt sein, an dieser zu laden, z.B. PartnerInnen, NachbarInnen, oder Gäste. In diesem Falle empfiehlt sich ein mit dem Arbeitgeber abgestimmtes Authentifizierungssystem.
Beispiel:
So wird gemeinschaftliche Nutzung bei gleichzeitig separater und verbrauchsgenauer Erfassung der Ladevorgänge möglich. Dem Arbeitgeber werden nur die Ladekosten zugestellt, die durch den/die DienstwagenfahrerIn für dienstliche Ladevorgänge ausgelöst wurden.
Ja, der Zugang zur heimischen Ladestation muss beschränkt sein, um eine individuelle
Verbrauchserfassung und rechtssichere Abrechnung der Ladevorgänge sicherzustellen. Die Zugangsbeschränkung muss auch eingerichtet werden, wenn die Wallbox in einer geschlossenen Garage installiert ist und keine weiteren NutzerInnen (z.B. Familienmitglieder, NachbarInnen) an der Ladestation laden können.
Die Zugangsbeschränkung kann vom reev Support Team eingerichtet werden.
Schauen Sie sich dafür gerne in unseren FAQs um . Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, kontaktieren Sie gerne unseren Support. Unsere ExpertInnen helfen Ihnen gerne weiter:
Tel: +49 (0) 89 889 970 48
eMail: support@reev.com
Um zusätzliche RFID Karten oder Keyfobs zu bestellen, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.
Ja.
Dazu legen Sie ein Ladeangebot an und aktivieren es für alle Standorte. Anschließend weisen Sie die Karte inklusive VerbraucherIn (FahrerIn oder Fahrzeug) dem Ladeangebot zu.
Dank eRoaming haben FahrerInnen Zugang zu den Ladestationen aller CPOs, mit denen ihr EMP einen Vertrag über eine eRoaming Plattform geschlossen hat. Der Zugang erfolgt via App oder Ladekarte des Anbieters. Hier finden Sie eine vollständige Liste aller Ladestationen mit reev Software, die mit eRoaming Ladekarten genutzt werden können.
Durch Scannen des QR-Codes gelangen FahrerInnen auf eine mobile Website, um die Kreditkartendaten für die Ad Hoc Abrechnung von Spontanladevorgängen zu hinterlegen.
Über die Electric Vehicle Supply Equipment ID, kurz EVSE-ID, können Ladeanschlüsse identifiziert werden.
Eine EVSE-ID besteht aus
Die Power Outlet ID wird vom Betreiber bzw. von reev erstellt und besteht aus bis zu 30 alphanumerischen Zeichen.
Erfahren Sie hierzu mehr in unserem Blogartikel:
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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