Softwarelösungen

Full Service

 Für aktive Betreiber

Lizenzmodell

THG-Quoten

Dienstwagen zuhause laden

ABL reev ready

reev App

Dienstwagen zuhause laden – für Unternehmen

 Definitionen

Dienstwagen zuhause laden – für DienstwagenfahrerInnen

Softwarelösungen

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    Für wen sind die Softwarelösungen von reev geeignet?

    Unsere Anwendungen wurden für die Betreiber von Ladeinfrastruktur entwickelt, damit diese ihren FahrerInnen einfach Ladeleistungen anbieten und ihre Ladestationen effizient steuern und verwalten können. Dies trifft zum Beispiel auf Unternehmen, Wohnungswirtschaften oder Hotel- und Gastronomiebetriebe zu.

    Zusätzlich stellen wir Anwendungen für FahrerInnen von Elektrofahrzeugen bereit, um diesen einfaches Laden zu ermöglichen.

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    Welche Softwarelösungen bietet reev für den Betrieb von Ladeinfrastruktur?

    Für den Betrieb von Ladestationen stellen wir eine cloudbasierte Web-Anwendung zur Verfügung: das Dashboard von reev. Auf dieser Nutzeroberfläche haben Betreiber Zugriff auf verschiedene Funktionen zur Steuerung und Verwaltung von Ladestationen und Ladevorgängen.

    Ausführlichere Informationen dazu finden Sie hier: www.reev.com/software

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    Wie kann ich mit dem Dashboard von reev andere laden lassen?

    Um über das Dashboard von reev anderen das Laden zu ermöglichen, also Ladeleistungen anzubieten, erstellen Sie Ladeangebote. Dabei können Sie nahezu alle Tarife selbstständig festlegen und zwischen folgenden fünf Anwendungsfällen unterscheiden:

    1. Regelmäßiges Laden – mit Abrechnung

      • Verbraucher: FahrerIn mit registrierter RFID Karte z.B. MitarbeiterInnen oder MieterInnen
      • Zweck: monatliche Abrechnung aller getätigten Ladevorgänge – mit individueller Tarifgestaltung
      • Zahlungsabwicklung: automatisiert via Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftverfahren (letzteres gilt für das Dashboard Pro)*

     

    2. Spontanladen – mit Abrechnung

      • Verbraucher: Spontanlader ohne registrierte RFID Karte oder eRoaming Ladekarte, z.B. Gäste oder KundInnen
      • Zweck: Ad Hoc Abrechnung direkt nach dem Ladevorgang – mit individueller Tarifgestaltung
      • Zahlungsabwicklung: automatisiert via Kreditkarte*

     

    3. eRoaming – mit Abrechnung

      • Verbraucher: FahrerIn mit eRoaming Ladekarte, z.B. EnBW oder NewMotion**
      • Zweck: monatliche Abrechnung aller getätigten Ladevorgänge – ohne individuelle Tarifgestaltung**
      • Zahlungsabwicklung: automatisierte Zahlungsabwicklung via Drittanbieter, dem sogenannten eMobility Provider

     

    4. Freies Laden – ohne Abrechnung

      • Zweck: kostenloses Laden ohne Zugangskontrolle

     

    * Die automatisierte Zahlungsabwicklung übernimmt ein Zahlungsdienstleister. Die Rechnungserstellung erfolgt dennoch im Namen des Betreibers der Ladeinfrastruktur.

    ** Ladevorgänge, die mit eRoaming Ladekarte getätigt werden, vergüten wir den Betreibern mit 29 ct/kWh zzgl. MwSt.

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    Mit welchen Hardware Herstellern ist die reev Software kompatibel?

    Aktuell kann die reev Software mit Ladestationen von ABL, ABB, Mennekes, KEBA, Alfen, Alpitronic, Delta, Hager und Walther Werke genutzt werden. Eine detaillierte Übersicht über alle kompatiblen Hardwaremodelle finden Sie hier.

Lizenzmodell

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    Wie gestaltet sich das reev Lizenzmodell?

    Die reev Software kann in verschiedenen Ausführungen bzw. Lizenzen erworben werden. Je nach Lizenz stehen unterschiedliche Funktionen & Services im reev Dashboard, dem Online-Betreiberportal, zur Verfügung.

    Sofern Sie im ersten Jahr Ihrer Mindestvertragslaufzeit sind, werden mit dem Angebot die Lizenzkosten für 24 weitere Monate abgegolten. Upgrades zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen für jeweils 12 weitere Lizenzmonate.

    Gemäß unserem Lizenzmodell erfolgt eine automatische Verlängerung Ihrer Lizenz um jeweils ein Jahr zum Ende des aktuellen Laufzeitraums. Bitte beachten Sie, dass die Laufzeit grundsätzlich unbefristet ist. Für eine ordentliche Kündigung ist eine schriftliche Erklärung, beispielsweise per E-Mail, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des aktuellen Laufzeitzeitraums erforderlich. Weitere Details können Sie den rechtlichen Vereinbarungen und Vertragsbedingungen unter Rechtliche Vereinbarungen entnehmen.

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    Welchen Funktionsumfang beinhaltet die Compact Lizenz?

    Das Softwaremodell Compact ist spezialisiert auf präzises Monitoring von Ladelösungen über mehrere Standorte hinweg. Das Lizenzmodell ermöglicht die einfache Verwaltung einer unbegrenzten Anzahl von NutzerInnen.
    Zusätzlich kann der Zugang zu den Ladestationen beschränkt werden, damit nur autorisierte FahrerInnen Ladevorgänge starten können.
    Alle in Compact enthaltenen Funktionen finden Sie hier.

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    Welchen Funktionsumfang beinhaltet die Pro Lizenz?

    Über das reev Dashboard erhalten Sie Zugang zu den in Pro enthaltenen Funktionen. Dort stehen Ihnen zahlreiche Monitoring und Management Funktionen zur Verfügung. Zudem können Sie mit Pro Ladevorgänge kostenpflichtig anbieten und abrechnen. Die Abrechnung erfolgt automatisch via Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftverfahren (angemeldete FahrerInnen). Alle in Pro enthaltenen Funktionen sehen Sie hier.

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    Wie kann ich ein Upgrade von Compact auf Pro durchführen?

    Um von der Compact Lizenz auf die Pro Lizenz upzugraden, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Unsere ExpertInnen werden sich im Anschluss mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Zum Formular

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    Kann ein Upgrade auch nur für bestimmte Ladegruppen in meinem Dashboard durchgeführt werden?

    Alle Ladestationen, die innerhalb eines reev Dashboards verwaltet werden, müssen dem selben Lizenztyp entsprechen. Eine Mischung unterschiedlicher Lizenzvarianten für individuelle Ladegruppen ist nicht möglich.

ABL reev ready

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    Was ist ABL reev ready?

    ABL reev ready ist eine abgestimmte Ladelösung, bestehend aus ABL Hardware mit integrierter reev Software.

    ABL reev ready besteht aus einer reev ready Ladestation mit bereits eingelegter SIM-Karte und einem oder mehrerer reev ready Lizenzschlüsseln Compact oder Pro (für die Inbetriebnahme ist ein Lizenzschlüssel je Ladepunkt notwendig). Die Software wird mit den reev ready Lizenzschlüsseln aktiviert. Die Ladestationen werden anschließend im reev Dashboard, dem Online-Betreiberportal, gesteuert und verwaltet.

    Mehr zu ABL reev ready erfahren

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    Wo ist ABL reev ready erhältlich?

    Als Elektrofachkraft können Sie ABL reev ready über einen unser Großhandelspartner erwerben. Besuchen Sie dafür den jeweiligen Onlineshop* und suchen Sie nach ABL reev ready. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Vertriebspartner.

    Als Betreiber können Sie ABL reev ready direkt bei uns anfragen. Nehmen Sie dafür Kontakt mit uns auf.

     

    *Hinweis: Für den Kauf ist teilweise ein Login erforderlich.

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    Wie kann die gewünschte Softwarelizenz ausgewählt werden?

    Sie erhalten die gewünschte Softwarelizenz, indem Sie beim Kauf von ABL reev ready den entsprechenden reev ready Lizenzschlüssel (Compact oder Pro)auswählen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Softwarelizenzen.

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    Wie kann ich ein Upgrade von Compact auf Pro durchführen?

    Ein Upgrade der Softwarelizenz ist jederzeit möglich. Dazu füllen Sie bitte dieses Formular aus. Unsere ExpertInnen werden sich im Anschluss mit Ihnen in Verbindung setzen.

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    Wie verlängere ich die Laufzeit meiner Softwarelizenz?

    Die Softwarelizenzen haben eine Laufzeit von 2 Jahren. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich die Lizenz automatisch um weitere 2 Jahre. Weitere Informationen zu den reev Softwarelizenzen erhalten Sie hier.

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    Wie wird ABL reev ready in Betrieb genommen?

    ABL reev ready Ladestationen können in nur 4 einfachen Schritten von der installierenden Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden.

    • Schritt 1: Installation der Wallbox(en)
    • Schritt 2: Ausfüllen des Online-Inbetriebnahmeformulars
    • Schritt 3: Anbringung des reev-Stickers auf der Wallbox
    • Schritt 4: Übergabe des Betreiber-Setsan den CPO der Ladeinfrastruktur

    Im Anschluss kann der/die BetreiberIn mit den reev ready Lizenzschlüsseln unter reev.com/setup ganz einfach das reev Dashboard aktivieren.

reev THG-Quoten

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    Was ist die THG-Quote?

    Bei der THG-Quote handelt es sich um ein regulatives Instrument zur Senkung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor. Durch die Nutzung von Elektromobilität werden CO2-Einsparungen realisiert, die anschließend an die quotenverpflichteten Unternehmen der Mineralölwirtschaft veräußert werden können. Somit entstehen zusätzliche Kosten für die Mineralölkonzerne und Nutzer von Elektromobilität (die im Vergleich weitaus CO2-ärmer ist) generieren zusätzliche Einnahmen. Diese Umverteilung entfaltet eine Lenkungswirkung, die langfristig den Übergang von konventionell angetriebenen Fahrzeugen zur Elektromobilität sicherstellen soll.

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    Wer kann die reev THG-Quoten nutzen?

    Die reev THG-Quote kann sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen genutzt werden. Unternehmen können die reev THG-Quote für alle eDienstwagen und ePoolfahrzeuge nutzen. Zusätzlich können Unternehmen die reev THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte nutzen. Privatpersonen können die reev THG-Quote für ihre Batterieelektrofahrzeuge über die reev App nutzen.

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    Was bringt die Nutzung der reev THG-Quoten?

    Bei Abrechnung der reev THG-Quote für Batterieelektrofahrzeuge gilt eine jährlich zu beantragende Pauschale von 100 € oder mehr*. Diese ist sowohl für eDienstwagen und ePoolfahrzeuge innerhalb von Unternehmen, als auch für private Batterieelektrofahrzeuge nutzbar. Unternehmen können darüber hinaus reev THG-Quoten für alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte geltend machen und somit zusätzlich 4,5 Cent pro kWh an Einnahmen generieren.

    *Je nach Fahrzeugklasse erhalten Sie einen unterschiedlichen Betrag.

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    Wer bekommt die 100 € pro eFahrzeug?

    Halter reiner Batterieelektrofahrzeuge können jährlich die Pauschale von 100 € oder mehr* nutzen. Die Pauschale steht demjenigen zu, der in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Halter genannt ist. Dabei kann es sich sowohl um Unternehmen, als auch um Privatpersonen handeln.

    *Je nach Fahrzeugklasse erhalten Sie einen unterschiedlichen Betrag.

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    Kann die reev THG-Quote auch für Plug-in-Hybride genutzt werden?

    Nein. Die THG-Quote kann nur von Haltern reiner Batterieelektrofahrzeuge (BEV) genutzt werden.

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    Was sind die Voraussetzungen zur Nutzung der reev THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte?

    Um die reev THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte nutzen zu können, benötigen Sie als Unternehmen das reev Dashboard Pro. Damit erhalten Sie 4,5 Cent für jede kWh die an Ihren öffentlichen Ladepunkten abgegeben wird. Für diese Ladepunkte muss Ad Hoc Laden aktiviert sein, sie müssen eichrechtskonform sein und eine entsprechende Meldung bei der Bundesnetzagentur muss erfolgt sein.

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    Fallen die 4,5 Cent für jede geladene kWh an?

    Wenn die Voraussetzungen für öffentliches Laden erfüllt sind und das reev Dashboard Pro genutzt wird, fallen die 4,5 Cent für jede an dem jeweiligen Ladepunkt abgegebene kWh an. Dies inkludiert sowohl das Laden von BEV, als auch PHEV, das Mitarbeiterladen, Ad Hoc Laden und eRoaming.

reev App

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    Welche Funktionen hat die reev App?
    • FahrerInnen RFID-Karten eigenständig hinzufügen
    • Mobiles laden: Ladevorgänge per App starten und stoppen
    • Ladehistorie einsehen: Details, wie Kosten, Dauer und Standort zu den Ladevorgängen prüfen
    • Echtzeit: Aktive Ladevorgänge live im Blick behalten
    • Sicherheit: Passwortgeschützt Rechnungs- und Kreditkarteninformationen für die monatliche Abrechnung hinterlegen
    • Payment: Sichere Zahlung via Apple Pay, Google Play oder Kreditkarte, sowie Lastschrift per SEPA-Mandat für Pro KundInnen
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    Wie funktioniert Laden mit der reev App? Ein Beispiel.

    1. Anfrage Mitarbeiterladen
    Stefanie möchte ihr eAuto am Arbeitsplatz laden.

    2. Einladung
    Stefanies Arbeitgeber legt im reev Dashboard ein Ladeangebot für sie fest und lädt sie zur Nutzung der reev App ein.

    3. Laden via App
    Nach dem Scannen des QR-Codes auf der Wallbox kann Stefanie den Ladevorgang via App starten, steuern und stoppen.

    4. Ladehistorie einsehen
    Verbrauch, Kosten- oder Rechnungsdaten kann sie jederzeit sicher in der App einsehen.

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    Wer kann die reev App für FahrerInnen nutzen?

    Betreiber einer intelligenten reev Ladestation oder NutzerInnen einer solchen können die reev App nutzen. Derzeit ist die Applikation nur mit Ladestationen mit installiertem und aktiviertem reev Dashboard kompatibel. Um die App nutzen zu können, benötigen FahrerInnen eine Einladung vom Betreiber der Ladestation.

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    Wo ist die reev App erhältlich?

    Die reev App für FahrerInnen ist kostenlos und im Apple App Store sowie Google Play  Store für iOS und Android erhältlich.

    Zum App Store

    Zum Google Play Store

Für aktive Betreiber

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    Was kann ich tun, wenn ich Probleme mit meiner Ladeinfrastruktur habe oder Hilfe benötige?

    Schauen Sie sich dafür gerne in unseren FAQs um . Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, kontaktieren Sie gerne unseren Support. Unsere ExpertInnen helfen Ihnen gerne weiter:

    Tel: +49 (0) 89 889 970 48

    eMail: support@reev.com

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    Was ist zu tun, wenn der Willkommensbrief nicht mehr auffindbar ist?

    Wenn Sie den Willkommensbrief nicht mehr finden, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Support (support@reev.com).

    Um ein Duplikat Ihres Willkommensbriefs erstellen zu können, teilen Sie uns bitte die Seriennummer Ihrer Ladestation mit. Diese wird benötigt, um Ihren individuellen Aktivierungscode aufzurufen.

    Die Seriennummer besteht aus der Produktnummer Ihrer Ladestationen und 5 weiteren Ziffern. Normalerweise finden Sie die Seriennummer auf dem Sticker der Ladestation direkt unter dem Barcode.

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    Was mache ich, wenn ich meine Login-Daten vergessen habe?

    Ihr Benutzername entspricht der eMail-Adresse, die Sie uns im Setup Formular unter https://install.reev.com/cp-onboarding übermittelt haben.

    Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie dieses auf der Login-Seite zurückzusetzen. Die Login-Seite erreichen Sie im Header Menü oder hier.

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    Kann ich neben den reev Ladekarten andere RFID-Karten zur Authentifizierung verwenden?

    Sie können sämtliche RFID-Karten verwenden, die dem Mifare Standard entsprechen. Fremde RFID-Karten können nicht im Dashboard von reev angelernt werden, sondern müssen manuell über den RFID-Karten-Reader eingelesen werden.

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    Wie kann ich weitere RFID Karten oder Keyfobs bestellen?

    Um zusätzliche RFID Karten oder Keyfobs zu bestellen, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

    Zum Bestellformular

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    Ist es möglich, mit einer RFID Karte die Wallboxen an verschiedenen Standorten zum Laden freizuschalten?

    Ja.

    Dazu legen Sie ein Ladeangebot an und aktivieren es für alle Standorte. Anschließend weisen Sie die Karte inklusive VerbraucherIn (FahrerIn oder Fahrzeug) dem Ladeangebot zu.

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    Benötige ich eichrechtskonforme Ladestationen, um exportierte Transaktionen als Beleg beim Finanzamt einreichen zu können?

    Ja, um Ladevorgänge gegenüber Dritten abrechnen zu können, sind eichrechtskonforme Ladestationen in Deutschland verpflichtend. Bezüglich der Einreichung exportierter Belege beim Finanzamt können wir keine verbindliche Aussage treffen. Wir bitten um Ihr Verständnis und verweisen Sie auf die aktuell gültige Rechtslage.

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    Wie gelange ich zur Login-Seite?

    Um sich in Ihren Account einzuloggen klicken Sie auf den Login Button im Menü oder auf folgenden Link:

    dashboard.reev.com

    Sollten Sie hierbei Probleme haben, kontaktieren Sie bitte unseren Support unter support@reev.com

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    Mit welchen eRoaming Ladekarten kann an Ladestationen, die mit der reev Software betrieben werden, geladen werden?

    Dank eRoaming haben FahrerInnen Zugang zu den Ladestationen aller CPOs, mit denen ihr EMP einen Vertrag über eine eRoaming Plattform geschlossen hat. Der Zugang erfolgt via App oder Ladekarte des Anbieters. Hier finden Sie eine vollständige Liste aller Ladestationen mit reev Software, die mit eRoaming Ladekarten genutzt werden können.

Dienstwagen zuhause laden

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    Wo und wie können sich DienstwagenfahrerInnen für das Heimladen registrieren?

    Berechtigte FahrerInnen registrieren sich über ein online Formular. Benötigte Angaben sind u.a. Adresse, Kontaktdaten, Strompreis (kWh-Preis) sowie ein Nachweis über diesen, z.B. eine Stromrechnung oder der Stromvertrag. Nach Übermittlung werden die Angaben vom reev Support Team überprüft.

    Info: Grundsätzlich sollte die Nutzung des Features mit dem Arbeitgeber abgestimmt sein, um auch die Kostenerstattung sicherzustellen.

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    Zu welchem Strompreis laden die DienstwagenfahrerInnen zuhause?

    Zum lokalen, eigenen Strompreis am Wohnort der/des Angestellten. Bei Registrierung der berechtigten FahrerInnen muss der eigene Strompreis angegeben und ein Nachweis (bspw. Stromrechnung, Vertrag) hochgeladen werden, welcher vom reev Service Team auf Echtheit geprüft wird.

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    Wie authentifizieren sich die Mitarbeiter an der heimischen Ladestation?

    Die Authentifizierung erfolgt an der Ladestation direkt. Und kann beispielsweise via separater RFID-Karte, RFID-fähigem Mitarbeiterausweis oder reev App vorgenommen werden.

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    Benutzen Arbeitgeber und FahrerInnen die gleichen Systeme?

    Nein. DienstwagenfahrerInnen steht die reev App zur Verfügung. Mit dieser können u.a. Ladeverlauf eingesehen und Ladevorgänge per Fernstart und -stop gesteuert werden.
    Unternehmen nutzen weiterhin ihren bestehenden reev Dashboard-Zugang zur Verwaltung und Steuerung ihrer Ladelösung am Unternehmensstandort.
    Die Belege der Heim-Ladevorgänge werden monatlich per eMail geschickt (an Arbeitgeber und DienstwagenfahrerInnen).

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    Welche Ladestation wird für das Heimladen empfohlen?

    Wir empfehlen ABL reev ready mit dem reev Lizenzschlüssel Compact: damit erhalten Sie eine abgestimmte Gesamtlösung bestehend aus hochwertiger ABL Hardware und intelligenter reev Software. Durch die vorkonfigurierte Software sind die Inbetriebnahme und Installation besonders einfach. Mehr zu ABL reev ready erfahren Sie hier.

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    Wer bezahlt die Ladestation zuhause?

    Grundsätzlich muss die Finanzierung der Heim-Ladestationen individuell zwischen den Dienstwagenfahrern und dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Die Kostenübernahme kann beispielsweise in einer eCar Policy des Unternehmens allgemein geregelt werden.

    Insgesamt gibt es bei der Finanzierung zwei Möglichkeiten:

    1. Die Finanzierung durch den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin

    Die Arbeitnehmer übernehmen die Kosten für die Ladestation selbst. Da die Ladestation auch privat genutzt werden kann, und so nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht an den Arbeitgeber zurückgegeben werden muss, ist dies in vielen Fällen die präferierte Option.

    2. Finanzierung durch den Arbeitgeber

    Der Arbeitgeber kann die Ladestation auf seine Kosten dem Fahrer leihweise zur Verfügung stellen, bspw. zusammen mit dem elektrischen Dienstwagen.
    Der Arbeitgeber hat aber auch die Möglichkeit, die Kosten für Installation und Kauf der Ladestation durch den Dienstwagenfahrer zu bezuschussen. Dies gilt als geldwerter Vorteil und muss mit 0,25% versteuert werden.
    Das Unternehmen kann die Ladestation auch erstatten und zusätzlich zum Lohn an seine MitarbeiterInnen „verschenken“. Diese Variante wird ebenfalls als geldwerter Vorteil gewertet und muss mit 0,25% versteuert werden.

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    Wer bezahlt die Software-Lizenzgebühren für die Ladestation zuhause?

    Um das reev Dienstwagen zuhause laden nutzen zu können, muss die reev Software auf den Heim-Ladestationen der DienstwagenfahrerInnen installiert sein.

    Insgesamt sind die Kosten für die reev Software abhängig von der gewählten Lizenzversion. Auch die Wahl der Hardware beeinflusst die Gebühren. Wer die Kosten trägt, muss individuell zwischen DienstwagenfahrerIn und dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Gerne beraten wir Sie hierzu und erläutern die Optionen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit unserem Team auf.

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    Gibt es technische Anforderungen an die Wallbox, die beachtet werden müssen, um eine rechtssichere Abrechnung entlang des reev Modells zu erreichen?

    Die genutzte Hardware muss über einen MID-Zähler verfügen und backendfähig sein. Zusätzlich muss die Hardware im reev Dashboard integriert sein (Beispiel ABL eMH2). Die Ladestation muss nicht zwingend eichrechtskonform sein. Am Installationsort muss Netzwerkempfang sichergestellt werden, da die Ladestation über SIM-Karte kommuniziert.

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    Kann die reev Software auch in bereits installierte Ladestationen integriert werden?

    Entspricht die Ladestation den technischen Voraussetzungen (siehe Frage oben „Gibt es Anforderungen an die Wallbox, die beachtet werden müssen, um eine rechtssichere Abrechnung entlang des reev Modells zu erreichen?“), kann die reev Software auch nachträglich in eine bereits installierte Ladestation zuhause integriert werden. Hierfür koordiniert reev mit dem örtlichen Elektriker die Inbetriebnahme und sendet die benötigten Materialien (beispielsweise SIM-Karte und Inbetriebnahme-Anleitung) an den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin oder die Elektrofachkraft. Die Inbetriebnahme ist einfach und schnell und wird digital von unserem Support Team begleitet.

Dienstwagen zuhause laden - für Unternehmen

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    Was kostet das reev Feature zum Dienstwagen zuhause laden?

    Gerne beraten wir Sie individuell. Die Kosten für das Feature werden von verschiedenen Rahmenbedingungen beeinflusst und sind so auf den jeweiligen Anwendungsfall abgestimmt.

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    Wie kann das Feature aktiviert werden?

    Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit dem reev Team auf: sales@reev.com. Teilen Sie uns bitte die Namen und eMail-Adressen der berechtigten DienstwagenfahrerInnen mit.

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    Wie kann sich das Unternehmen sicher sein, dass nur die Kosten für betriebliche Fahrten abgerechnet werden?

    Ähnlich wie bei einer Tankkarte kann nicht bis ins kleinste Detail nachvollzogen werden, für welche Strecke getankt und abgerechnet wird. Über Authentifizierungs-methoden, z.B. RFID-Karten, kann sichergestellt werden, dass nur Ladevorgänge berechtigter FahrerInnen in die betrieblichen Abrechnungsbelege aufgenommen werden. Die Verwendung der RFID-Karten basiert auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer.

    Beispielsweise über eine eCar Policy, eine Erweiterung der klassischen Car Policy um zusätzliche Richtlinien für Elektrofahrzeuge, könnten die Einzelheiten in der Nutzung, wie die Abrechnung privater versus geschäftlicher Fahrten, festgelegt werden.

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    Muss mein Mitarbeiter eine Zugangsbeschränkung an der Ladestation zuhause einrichten?

    Ja, der Zugang zur Ladestation bei dem/der Dienstwagenfahrer/in muss beschränkt sein, um eine individuelle Verbrauchserfassung und rechtssichere Abrechnung der Ladevorgänge sicherzustellen. Auch, wenn die Wallbox in einer geschlossenen Garage installiert ist und keine weiteren NutzerInnen (z.B. Familienmitglieder, NachbarInnen, LebenspartnerInnen) an der Ladestation laden können, muss eine Zugangsbeschränkung eingerichtet werden.

    Die Zugangsbeschränkung an der Wallbox daheim kann vom reev Service Team eingestellt werden.

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    Was müssen Arbeitgeber steuerlich und rechtlich beachten?

    Steuerlich und rechtlich gibt es keine außerordentlichen Regelungen für Unternehmen und DienstwagenfahrerInnen, die es zu beachten gibt. Bei der Erstattung der Ladekosten handelt es sich um eine übliche, steuerfreie Auslagenerstattung. Die Stromkosten werden, so wie Reisekosten oder sonstige Mitarbeiter-Ausgaben, nachträglich und über einen spezifisch generierten Beleg (über die verbrauchsgenau erfassten Stromkosten), vom Arbeitgeber  erstattet.

    Die steuerfreie Erstattung erfolgt direkt zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn. Für die Erstattung der Ladekosten werden keine Rechnungen und Gutschriften zwischen Anbieter und Arbeitnehmer und/oder Anbieter und Arbeitgeber erstellt. Dadurch wird der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin nicht zum Leistungserbringer/zur Leistungserbringerin (z.B. StromverkäuferIn). Die Stromkosten für die rechtssicher erfassten dienstlichen Ladevorgänge dürfen daher steuerfrei erstattet werden.

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    Welche und wie viele Belege erhält der Arbeitgeber im Monat?

    Der angegebene Ansprechpartner im Unternehmen, erhält monatlich unterschiedliche eMail Belege in einem gesammelten ZIP-Ordner:

    • einen Übersichts-Beleg über die Gesamtkosten des Monats: alle Ladevorgänge aller DienstwagenfahrerInnen im Überblick.
    • ein separater Beleg pro DienstwagenfahrerIn: die Vorgänge und Kosten je FahrerIn. Die einzelnen Belege können dann für die interne individuelle Abrechnung genutzt werden.

    Zusatzinfo: Die jeweiligen DienstwagenfahrerInnen erhalten ebenfalls monatlich einen eMail-Beleg – ausschließlich über die eigenen Ladevorgänge (Duplikat des Belegs für das Unternehmen).

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    Ist die betriebsinterne Erstattung der Ladekosten vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer steuerfrei?

    Ja. Bei der „Dienstwagen zuhause laden“ Lösung von reev handelt es sich um eine steuerfreie Auslagenerstattung von Betriebsausgaben basierend auf einem verbrauchsgenauen Beleg. Die steuerfreie Erstattung erfolgt direkt zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn. Für die Erstattung der Ladekosten werden keine Rechnungen und Gutschriften zwischen Anbieter und Arbeitnehmer und/oder Anbieter und Arbeitgeber erstellt. Dadurch wird der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin nicht zum Leistungserbringer/zur Leistungserbringerin (z.B. StromverkäuferIn). Die Stromkosten für die rechtssicher erfassten dienstlichen Ladevorgänge dürfen daher steuerfrei erstattet werden.

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    Wie ist der Abrechnungszeitraum und auf welcher Abrechnungsebene wird der Beleg erstellt?

    Der Arbeitgeber monatlich einen digitalen Beleg über alle dienstlich getätigten Heim- Ladevorgänge der berechtigen DienstwagenfahrerInnen. Der Beleg dient als Basis für steuerfreie Auslagenerstattung durch die Lohnauszahlung. Die Abrechnung erfolgt (automatisiert) durch den Arbeitgeber direkt an den Arbeitnehmer.

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    Was ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen DienstwagennutzerIn und Arbeitgeber bzgl. der Wallbox zu beachten?

    Dieses Vorgehen ist abhängig davon, ob die Wallbox a) im Besitz des Unternehmens oder b) dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin ist. Grundsätzlich empfiehlt sich hier eine unternehmensindividuelle Regelung, die ggf. auch in einer eCar Policy festgelegt werden kann.

    Im ersten Fall a) kann beispielsweise eine Abzahlung des Arbeitnehmers erfolgen.

    Im zweiten Fall b) würde die Wallbox auch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Besitz des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin bleiben. In beiden Fällen wird aber der Zugang des ausgeschiedenen Mitarbeiters seitens reev deaktiviert. Die Ladestation kann weiter operieren, aber es werden keine Belege für dienstliche Ladevorgänge mehr erstellt.

DIENSTWAGEN ZU HAUSE AUFLADEN - FÜR DIENSTWAGENFAHRER

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    Welche Ladestation wird für das Heimladen empfohlen?

    Wir empfehlen ABL reev ready mit der reev Lizenzversion Compact: damit erhalten Sie eine abgestimmte Gesamtlösung bestehend aus hochwertiger ABL Hardware und intelligenter reev Software. Durch die vorkonfigurierte Software sind die Inbetriebnahme und Installation besonders einfach. Mehr zu ABL reev ready erfahren Sie hier.

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    Gibt es technische Anforderungen an die Wallbox, die beachtet werden müssen, um eine rechtssichere Abrechnung entlang des reev Modells zu erreichen?

    Die genutzte Hardware muss über einen MID-Zähler verfügen und backendfähig sein. Zusätzlich muss die Hardware im reev Dashboard integriert sein (Beispiel ABL eMH2). Die Ladestation muss nicht zwingend eichrechtskonform sein. Am Installationsort muss Netzwerkempfang sichergestellt werden, da die Ladestation über SIM-Karte kommuniziert.

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    Kann die reev Software auch in bereits installierte Ladestationen integriert werden?

    Entspricht die Ladestation den technischen Voraussetzungen (siehe Frage oben „Gibt es Anforderungen an die Wallbox, die beachtet werden müssen, um eine rechtssichere Abrechnung entlang des reev Modells zu erreichen?“), kann die reev Software auch nachträglich in eine bereits installierte zuhause Ladestation integriert werden. Hierfür koordiniert reev mit dem örtlichen Elektriker die Inbetriebnahme und sendet die benötigten Materialien (beispielsweise SIM-Karte und Inbetriebnahme-Anleitung) an den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin oder die Elektrofachkraft. Die Inbetriebnahme ist einfach und schnell und wird digital von unserem Support Team begleitet.

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    Können noch weitere NutzerInnen die Ladestation daheim nutzen?

    Grundsätzlich muss eine Zugangsbeschränkung an den Ladestationen daheim eingerichtet sein, um eine individuelle Verbrauchserfassung und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen. Eine Zugangsbeschränkung sollte also auch eingerichtet werden, wenn die Wallbox nicht öffentlich (für andere Personen) zugänglich ist. Eine Autorisierung ist u.a. via RFID-fähigem Mitarbeiterausweis, reev Key Fob oder der reev App für FahrerInnen möglich.

    Bei einer gemeinschaftlichen Nutzung der heimischen Ladestation können auch andere NutzerInnen berechtigt sein, an dieser zu laden, z.B. PartnerInnen, NachbarInnen, oder Gäste der registrierten DienstwagenfahrerInnen. Dies sollte individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert werden, beispielsweise in einer eCar Policy. In diesem Falle empfiehlt sich ein betriebliches Authentifizierungssystem: beispielsweise mit reev App oder RFID-Karte können die DienstwagenfahrerInnen identifiziert und von den anderen NutzerInnen differenziert werden. So wird gemeinschaftliche Nutzung bei gleichzeitig separater und verbrauchsgenauer Erfassung der Ladevorgänge möglich. Dem Arbeitgeber werden nur die Ladekosten zugestellt, die durch authentifizierten DienstwagenfahrerInnen und für geschäftliche Ladevorgänge ausgelöst wurden.

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    Wie authentifizieren sich die Mitarbeiter an der heimischen Ladestation?

    Die Authentifizierung erfolgt an der Ladestation direkt. Und kann beispielsweise via RFID-fähigem Mitarbeiterausweis, reev Key Fob oder reev App vorgenommen werden.

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    Muss eine Zugangsbeschränkung an der Ladestation daheim eingerichtet werden?

    Ja, es muss eine Zugangsbeschränkung an den Ladestationen daheim eingerichtet sein, um eine individuelle Verbrauchserfassung und rechtssichere Abrechnung der dienstlichen Ladevorgänge sicherzustellen. Eine Zugangsbeschränkung muss auch eingerichtet werden, wenn die Wallbox in einer geschlossenen Garage installiert ist und keine weiteren NutzerInnen (z.B. Familienmitglieder, NachbarInnen, LebenspartnerInnen) an der Ladestation laden können.

    In einem online Formular zur Registrierung muss der Dienstwagenfahrer / die DienstwagenfahrerIn angeben, ob weitere NutzerInnen Zugang zur Station haben.

    Die Zugangsbeschränkung an der Wallbox daheim kann vom reev Service Team eingestellt werden.

    Bei einer gemeinschaftlichen Nutzung der heimischen Ladestation können auch andere NutzerInnen berechtigt sein, an dieser zu laden, z.B. PartnerInnen, NachbarInnen, oder Gäste der registrierten DienstwagenfahrerInnen. Dies sollte individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert werden, beispielsweise in einer eCar Policy.

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    Welche Funktionen hat die reev App?

    Mit der reev App können FahrerInnen u.a. Rechnungsinformationen eingesehen und bearbeiten, der Ladeverlauf eingesehen und Ladevorgänge per Fernstart und -stop gesteuert werden. Zudem kann die reev App als Authentifizierungsmöglichkeit an den Ladestationen genutzt werden. Weitere Funktionen und mehr Informationen zur reev App finden Sie hier.

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    Was müssen DienstwagenfahrerInnen steuerlich und rechtlich beachten?

    Steuerlich und rechtlich gelten keine außerordentlichen Regelungen für DienstwagenfahrerInnen. Bei der Erstattung der dienstlichen Ladekosten handelt es sich um eine übliche Auslagenerstattung. Die Stromkosten für den Dienstwagen werden nachträglich und über einen spezifisch generierten Beleg vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet. Eine eventuelle Erstattung von Stromkosten von privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen ist hingegen steuerpflichtig.

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    Welche Belege erhält der Dienstwagenfahrer / die Dienstwagenfahrerin monatlich?

    Die DienstwagenfahrerInnen erhalten monatlich einen eMail-Beleg über die eigenen Ladevorgänge und Ladekosten an der Ladestation zuhause. Dem Arbeitgeber wird ein digitales Duplikat zugeschickt.

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    Wie ist die vertragliche Grundlage zwischen DienstwagenfahrerIn und reev?

    Wenn das reev Dienstwagen zuhause laden über den Arbeitgeber abgewickelt wird und dieser die Kosten für die reev Softwarelizenz trägt, wird ein Vertrag zwischen reev und dem Arbeitgeber eingegangen. Daher gibt es in diesem Falle keinen Vertrag zwischen DienstwagenfahrerIn und reev. DienstwagenfahrerInnen müssen dann allein den Nutzungsbedingungen zustimmen.

Definitionen

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    Was versteht man unter einer Ladegruppe?

    Eine Ladegruppe ist über die jeweilige Controller Ladestation identifizierbar. Zu jeder Ladegruppen können zusätzlich zum Controller noch mehrere Extender gehören. Die Kommunikation zwischen dem reev Backend und einer Ladegruppe erfolgt dabei ausschließlich über den Controller. Dazu ist in der Steuereinheit der Controller Ladestation ein LTE Stick inklusive SIM-Karte verbaut. Der Datenaustausch, zwischen der kommunizierenden Controller Ladestation und den verbundenen Extender Ladestationen einer Ladegruppe, erfolgt über eine BUS-Verkabelung.

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    Was ist der Unterschied zwischen Controller und Extender Ladestationen?

    Extender Ladestationen sind Ladestationen, die mit dem Controller verbunden sind und nicht eigenständig mit dem Backend kommunizieren können. Die Verbindung zwischen dem reev Backend und einer Ladegruppe läuft ausschließlich über die Controller Ladestation, die mit dem Mobilfunknetz verbunden ist. Dazu ist in der Steuereinheit der Master Ladestation oder der externen Steuerzentrale der Ladegruppe ein LTE Stick inkl. SIM-Karte verbaut. Der Datenaustausch zwischen Controller und Extender Ladestationen erfolgt über eine BUS-Verkabelung.

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    Wozu dienen die aufgeklebten QR-Code Sticker?

    Durch Scannen des QR-Codes gelangen FahrerInnen auf eine mobile Website, um die Kreditkartendaten für die Ad Hoc Abrechnung von Spontanladevorgängen zu hinterlegen.

     

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    Was ist eine EVSE-ID und wofür wird sie genutzt?

    Über die Electric Vehicle Supply Equipment ID, kurz EVSE-ID, können Ladeanschlüsse identifiziert werden.

    Eine EVSE-ID besteht aus

    • dem Länderkürzel z.B. DE
    • der dreistelligen EVSE Operator ID
    • dem ID Type und
    • der Power Outlet ID.

    Die Power Outlet ID wird vom Betreiber bzw. von reev erstellt und besteht aus bis zu 30 alphanumerischen Zeichen.

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    Was ist Ad Hoc Laden?

    Erfahren Sie hierzu mehr in unserem Blogartikel:

    Was ist Ad Hoc Laden?

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    Was ist eRoaming?

    Erfahren Sie hierzu mehr in unserem Blogartikel:

    Was ist eRoaming?

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    Was ist der Unterschied zwischen AC und DC Laden?

    Erfahren Sie hierzu mehr in unserem Blogartikel:

    AC/ DC Laden – Was ist der Unterschied?

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    Was ist das Eichrecht?

    Erfahren Sie hierzu mehr in unserem Blogartikel:

    Eichrecht in der eMobility

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